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  1. Freie Zieleingabe per Sprache ist bei den Modellen für Europa gesperrt (im Rest der Welt freigegeben, aber das nutzt uns hier nichts). Du kannst lediglich die fünf Schnellziele und den Wohnort per Sprachkommando aufrufen. Dasselbe gilt sinngemäß für das Wählen von Telefonnummern. Obwohl sich immerhin gespeicherte Nummern per Sprachkommando aufrufen lassen, kann ich nur raten: Versuchs erst gar nicht; leg Dir lieber Deine wichtigsten Nummern auf die Schnellwahlziele (5+6+6, also 17 sind verfügbar) und wähle per Fingerdruck. Das geht schneller. Wird ein Befehl weder verstanden noch eindeutig als nicht verständlich klassifiziert, wertet das Teil leider das Bitmuster aus, das sich zufällig im Speicherbereich befindet. Das ergibt dann irgendeinen unvorhersehbaren Sprachbefehl - meistens einen POI, weil die meisten Kommandos eben POIs sind. So weit, so schlecht. Aber die Routenführung selbst lässt sich sogar ganz hervorragend mit Sprachkommandos steuern, das mache ich jeden Tag, geht prima. Meine meist verwendeten Kommandos dazu sind: - Ziel Eins (oder Zwei, Drei, Vier, Fünf oder Wohnort) - Routenführung Pause - Routenführung aufnehmen - Schnell Eins (oder Schnell Zwei, oder Kurz) - Nächstes Ziel löschen - Erstes Ziel zeigen (zweites, letztes) - Geteilter Bildschirm (Gegenteil: Gesamtansicht oder Autobahnführung) - Routenübersicht - Diesen Punkt markieren - Umgehung Damit kann man während der Fahrt eigentlich so ziemlich alles steuern und direkten Einfluss auf die Routenführung nehmen, ohne den touchscreen berühren zu müssen. Das geht sogar erstaunlich gut, aber erst, nachdem man die etwas eigenwillige Bedienlogik des Systems verinnerlicht hat. Die Sprachbefehle sind ähnlich krude aufgebaut wie das ganze System, ich habe relativ lange benötigt, um es ohne Nachlesen zu beherrschen. Seitdem - ich habe es jetzt bereits identisch im dritten Fahrzeug - bin ich aber recht zufrieden damit. Darstellung, Auflösung, Rechengeschwindigkeit und die für mich sehr wichtige TMC-Implementierung sind ganz OK. Viele Grüße, Erwin
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  2. Hmmm, :g: :g: :g: der Andreas stammt doch von der Alb, von der Schwäbischen... Dann ist die Sache völlig klar: Schwaben können alles, außer Hochdeutsch! Gruß, :naughty: Motus
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  3. Im Falle eines Unfalls und wenn Ihr dann besonders 'ungünstige' Unfallgegner habt, kann Euch das zum Verhängnis werden, Ihr wisst das, oder? Und nicht nur dabei, sondern generell ist die Sache nicht im legalen Bereich. Es geht hier um Lichtaustrittsstärke, Winkel und generell die Modifikation von Fahrzeugteilen. Da muss nur mal ein TÜV-Prüfer oder sogar ein Streifenpolizist einen schlechten Tag haben...
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  4. Na dann hoffe ich mal für dich das der Gutschein nicht schon längst abgelaufen ist.
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