Willkommen
Der Kaufvertrag muss im Ausland notariell beglaubigt sein, ansonsten gibt es später probleme bei der Anmeldung in Österreich.
Es ist unbedingt (sagt eh der Hausverstand...) der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief des Kfz mitzunehmen.
Es hat keinen sinn den Kaufbetrag im Vertrag niedrieger anzusetzen als tatsächlich bezahlt wurde (ehrlich). Dadurch wird der Betrag der Normverbrauchsabgabe auch nicht geringer.
Der größte Brocken dabei: die blöde Überstellung nach Austria!
Die Überstellung kann entweder mit deutschen Überstellungskennzeichen oder mit den normalen Kennzeichen der letzten Anmeldung aus Deutschland erfolgen. Es ist legal als Besitzer des Fahrzeuges (Kaufvertrag) und mit den Kennzeichen des Vorbesitzers im Ausland und in Österreich zu fahren. Einziges Problem könnte der Vorbesitzer sein, der damit evtl. ein Problem hat.
PS: Ich würde mir das nicht antun. Der Anreiz ist zu gering (Preis u. der Aufwand)
Info: www.help.gv.at
Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.
Fristen
Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.
Zuständige Stelle
Jede Zulassungsstelle, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
Typenschein
bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B.durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)
Kosten
Insgesamt: 187,30 Euro
Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 47,30 Euro
Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
Überstellungskennzeichentafeln: 20,40 Euro
Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro
Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.