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Clin d'oeil

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  1. Auch mit einem Gutachten bleibt es ein Verstoss gegen die Zulassungsbestimmungen! Der Betroffene hat gegen das Verbot, ein vorschriftswidriges Kraftfahrzeug zu benutzen, welches nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, verstoßen und sich gemäß § 40 Abs. 1 S. 3, § 69 Abs. 3 Nr. 12 StVO, 24 StVG ordnungswidrig verhalten. Das Fahrzeug des Betroffen erweist sich infolge der Anbringung getönter Folien an den vorderen Seitenscheiben als nicht vorschriftsmäßig i. S. d. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, denn die Seitenscheiben entsprachen nicht der Anforderung des § 40 Abs. 1 Satz 3 StVZO, wonach sie klar sein müssen. Davon abgesehen hätte eine AGB-Zulassungsnummer der Folie nichts daran geändert, dass eine abgedunkelte Folie auf den Seitenscheiben nicht aufgebracht werden durfte. Soweit § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.) fordert, geschieht dies um ein ausreichendes Sichtfeld des Fahrers unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen gemäß § 35b Absatz 2 StVZO sicherzustellen. Dadurch wird aber die Bestimmung des § 40 Absatz 1 StVZO nicht außer Kraft gesetzt, der vorschreibt, dass Scheiben aus Sicherheitsglas und die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (also die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben) klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen (vgl. Urteil VG Göttingen vom 30.09.2009 - Az. 1 A 322/07 - zitiert nach Juris). Daher würde eine etwaige auf den verwendeten Folien aufgebrachte und zuvor erteilte Allgemeine Bauartgenehmigung nicht die Anbringung der abgedunkelten Folien auf den vorderen Seitenscheiben umfassen, denn bei diesen handelt es sich um Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören neben der Frontscheibe des Fahrzeugs auch die Seitenscheiben, die sich - bezogen auf den Führer eines Kraftfahrzeugs - innerhalb eines 180°-Bereichs befinden und für die Sicht zu den Außenspiegeln des Fahrzeugs freizuhalten sind.
  2. So direkt nach einer Polizeikontrolle kann es durchaus vorkommen, dass der Eine oder Andere noch weiche Knie und feuchte Hände hat! ;-) Clin d'oeil
  3. Passgenau geht anders! Clin d'oeil
  4. Die Höhe des Bussgeldes hängt davon ab, ob du bereits aktenkundig bist! http://www.alfisti.net/alfa-forum/tuning-styling/106919-bekleben-vorderen-seitenscheiben-bu-geld-droht.html Gruss Clin d'oeil
  5. Dazu, lexibär ... ... dazu müsst ihr aber am 04.07. zuerst noch das Viertelfinale gegen uns erfolgreich überstehen ... :swizz: skeptischer Gruss Clin d'oeil
  6. Die Diskussion erinnert mich etwas an die bei uns ab 1986 behördlich verordnete Abgaswartung für alle Fahrzeuge bis 3,5 t, die alle zwei Jahre fällig war und je nach Fahrzeug zwischen 50.00 und 150.00 Euro gekostet hat! Der Ablauf war dergestalt, dass eine autorisierte Servicewerkstätte die Katalysatorkomponenten überprüfte, dann die Abgaswerte bestimmte und zum Schluss die Resultate in ein besonderes Abgaswartungsdokument eintrug, welches zusammen mit dem Fahrzeugausweis aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden musste. Als Bestätigung für den durchgeführten "Abgastest" wurde vom Prüfer eine sogenannte Abgasvignette auf die hintere linke Seitenscheibe geklebt. Diese hatte eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren und erlaubte den Damen und Herren von der Rennleitung, mit einem einzigen kurzen Blick festzustellen, ob alles Rechtens sei. Im Falle einer Kontrolle wurde das "Nichtmitführen" des Wartungsdokumentes mit einer Ordnungsbusse von 16.00 Euro belegt. Das Fehlen der Vignette oder eine nach Ablauf der Frist von 2 Jahren nicht wiederholte Abgaswartung zog eine Busse von 80 Euro nach sich. Der geneigte Leser wird nicht erstaunt sein zu hören, dass die Anzahl der Verkehrskontrollen landauf und landab nahezu inflationäre Ausmasse annahm und zu einer massiven Erhöhung des Steuersäckels führte. Starke Unterstützung erhielt die Verordnung übrigens auch vom Automobilgewerbe, allen voran natürlich die Servicewerkstätten. Weil zwischenzeitlich die meisten neuen Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgestattet sind, beschloss die Regierung für solchermassen ausgestattete Fahrzeuge die Abschaffung der biennalen Wartung per 01.01.2013 wieder. Unnötig zu erwähnen, dass zur Kompensation der damit wegfallenden Bussgelder die Kontrollen andernorts intensiviert worden sind und natürlich auch sehr zum Leidwesen des vorerwähnten Automobilgewerbes! Ich bin offen gesagt schon etwas neidisch auf das deutsche Ordnungsbussensystem! Clin d'oeil
  7. Und die Hoffnung stirbt zuletzt! Eurotax, das war früher mal! Heute bestimmen die Hersteller mit ihren Eintauschaktionen, Leasingangeboten und Sondermodellen das Preisniveau auf dem Gebrauchtwagenmarkt! Und da hat Lexus erfahrungsgemäss wenig Handlungsspielraum und folglich einen äusserst schweren Stand!realistischer Gruss Clin d'oeil
  8. Hi LexLord ... ... da muss man kein Prophet sein! Dazu reicht doch schon dem PIT sein "Nichtverkaufsthread" vollkommen aus.Bitter, aber so grausam kann die Wahrheit nun mal sein. Clin d'oeil
  9. ... und warum gespiegelt? fragender Gruss Clin d'oeil
  10. Bleibt noch zu ergänzen, dass auch die Rückfahrkamera bei Regen und Nässe (sehr) schnell verschmutzt und damit die Sicht nach hinten beim Einparken erschwert ist. Gruss Clin d'oeil
  11. Egal, Hauptsache bunt! :lol2: :lol2: :lol2: Clin d'oeil
  12. Is aber ne Menge (Schleif)Aufwand ... weil schöner wird er dadurch auch nicht ... Gruss Clin d'oeil
  13. @neo1611: Probiers mal mit dem! Gruss Clin d'oeil
  14. Heute mal wieder Post von Lexus bekommen ... http://lexuschde.cmail2.com/t/ViewEmail/d/3926763910B94FA3/CC243B830F83E2F644D0DD5392A9C75A Clin d'oeil
  15. Appereance and reality! Botox at its best! Clin d'oeil
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