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Verkehrsregeln StVO Deutschland


lexxus

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Viel Interessantes über Lexus gibt es hier im Forum zu lesen. Fundierte Antworten auf ehrliche Fragen gibt es zuhauf. Spaßige Bemerkungen auch. Wenn ich Fragen zu den Verkehrsbestimmungen habe und diese stelle, dann graut mir vor mancher Antworten. So wundert es mich überhaupt nicht, dass es Unfälle gibt und auch nicht, dass die Fahrzeuge in ihrer Bauart das Fehlverhalten fördern oder zumindest unterstützen.

Beim Probefahren des GS450h letztes Wochenende fiel mir der Blinker auf. Endlich gut abgeschaut von VW! Das ist eine schöne Tradition der Japaner, das Gute anzuwenden und besser zu machen. Bei meinem LS430 ist der Blinker so wenig angeschaltet wie überhaupt nötig. Das Klick, Klack, Klick, Klack ist lauter als der Motor und nervt gewaltig.

Und hier kommt die wohl einfachste Frage: Muss ich blinken, wenn ich in der Abbiegespur inmitten einer Fahrzeugkolonne stehe? Nicht vorschnell antworten bitte! Die Frage ist nicht, muss ich blinken wenn ich abbiege.

Wem dies zu primitiv ist, hier die nächste Frage auf die ich in vielen Jahren bisher nur eine richtige Antwort erhielt!!!

Einmündung von links ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen. Mir kommt ein Fahrzeug entgegen. Ich will nach links abbiegen und von links kommt ebenfalls einer. Alle drei zur exakt der gleichen Zeit. Fahrtrichtung der anderen beiden ist so, dass eine Vorfahrtsituation vorliegt. Die Einmündung ist auch so gebaut, dass es um eine Vorfahrtsituation geht. Wer fährt warum zuerst und wer zuletzt? Gerne auch anwendbar auf andere Länder außer Deutschland. Aber bitte nicht Italien mit Hupen und Winken oder anderen Gesten :)

Vielleicht ist ja im Forum jemand dabei, der einen kurzen Draht zu Experten hat oder einer ist. Vielleicht sind Fragen nie gestellt worden, weil es am richtigen Ort fehlte. Den gibt es nun, so meine ich.

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Frage 2 verstehe ich nicht, muss ich erst aufmalen. :)

DIe Stvo unterscheidet nicht ob Du auf einer Abbiegespur stehst oder vorne an der Kreuzung abbiegst.

§9 gibt vor;

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

"Rechtzeitig" bedeutet aus meiner Sicht schon beim stehen auf der Abbiegespur.

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Frage 2 verstehe ich nicht, muss ich erst aufmalen. :)

DIe Stvo unterscheidet nicht ob Du auf einer Abbiegespur stehst oder vorne an der Kreuzung abbiegst.

§9 gibt vor;

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

"Rechtzeitig" bedeutet aus meiner Sicht schon beim stehen auf der Abbiegespur.

Genau: Muss ankündigen, mache ich auch, stehe dann an der roten Ampel, mit oder ohne Klickklack? Bei Abbiegen selbst dann selbstverständlich mit Klickklack.

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"Bei meinem LS430 ist der Blinker so wenig angeschaltet wie überhaupt nötig. Das Klick, Klack, Klick, Klack ist lauter als der Motor und nervt gewaltig."

Bei meinem LS 430 ist der Blinker sehr leise, ich denke, dass man das einstellen kann.

"Einmündung von links ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen. Mir kommt ein Fahrzeug entgegen. Ich will nach links abbiegen und von links kommt ebenfalls einer. Alle drei zur exakt der gleichen Zeit. Fahrtrichtung der anderen beiden ist so, dass eine Vorfahrtsituation vorliegt. Die Einmündung ist auch so gebaut, dass es um eine Vorfahrtsituation geht. Wer fährt warum zuerst und wer zuletzt?"

Ich denke in so einer Situation greift § 1 der StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme. Die 3 Autofahrer müssen sich untereinander (z. B. per Handzeichen) verständigen, wer zuerst bzw. als zweiter losfährt.

bearbeitet von AndiWu
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Einmündung von links ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen. Mir kommt ein Fahrzeug entgegen. Ich will nach links abbiegen und von links kommt ebenfalls einer. Alle drei zur exakt der gleichen Zeit. Fahrtrichtung der anderen beiden ist so, dass eine Vorfahrtsituation vorliegt. Die Einmündung ist auch so gebaut, dass es um eine Vorfahrtsituation geht. Wer fährt warum zuerst und wer zuletzt?

Verstehe ich das richtig, dass du eine gleichberechtigte Kreuzung - rechts vor links - meinst, wo zufälligerweise an jeder Einmündung zur gleichen Zeit ein Fahrzeug steht?

In der Fahrschule wird dann gelehrt, dass man dem Fahrzeug links die Vorfahrt gewährt - unabhängig davon wohin man abbiegen möchte.

Wenn dieser gefahren ist, kann dann dein Gegenüber fahren, da er von sich aus rechts niemanden mehr zu stehen hat.

Dann fährt das Fahrzeug zu deiner rechten und dann darfst du.

Wenn du es nicht so gemeint hast, habe ich auch keine Idee.

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zu 2.

es ist entscheiden von wo ich komme, NICHT wohin ich fahre. Ohne Beschilderung daher immer rechts vor links. Dies gilt nur bei gleichberechtigten Strassen, NICHT zb. auf Parkplätzen.

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Genau: Muss ankündigen, mache ich auch, stehe dann an der roten Ampel, mit oder ohne Klickklack? Bei Abbiegen selbst dann selbstverständlich mit Klickklack.

Wenn Du erst beim abbiegen blinkst hast Du es ja nicht rechtzeitig angekündigt und das Verhalten ist falsch. Die Stvo unterscheidet auch nicht ob Du auf einer Abbiegespur stehst oder ob es sich um eine "normale" Spur handelt. Der "Abbiegewunsch" ist rechtzeitig anzukündigen und nicht erst vorne wenn Du eh schon halb abgebogen bist - völlig egal ob die Fahrspur eh nur zum Abbiegen vorgesehen ist.

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zu 2.

es ist entscheiden von wo ich komme, NICHT wohin ich fahre. Ohne Beschilderung daher immer rechts vor links. Dies gilt nur bei gleichberechtigten Strassen, NICHT zb. auf Parkplätzen.

Im Beispiel gibt es 2 Vorfahrtsregeln: Rechts vor links und Entgegenkommender vor Linksabbieger. Als Linksabbieger kann ich nicht fahren, da mir jemand entgegen kommt. Der mir Entgegenkommende kann nicht fahren, da er jemanden von rechts hat. Dieser fährt nicht, weil ich für ihn von rechts komme und ja einen Teufel tue links abzubiegen wo mir ja jemand entgegen kommt... Wenn keiner fährt, wer fängt zuerst vor Zorn an zu Fuchteln? Sehr interessant das Ganze!

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In der Fahrschule wird dann gelehrt, dass man dem Fahrzeug links die Vorfahrt gewährt - unabhängig davon wohin man abbiegen möchte.

Wenn dieser gefahren ist, kann dann dein Gegenüber fahren, da er von sich aus rechts niemanden mehr zu stehen hat.

Dann fährt das Fahrzeug zu deiner rechten und dann darfst du.

Und wenn das jetzt Jeder der Beteiligten so beherzigt, stehen sie noch abends an der Kreuzung... :lol:

Zum Blinken: Ich habe gelernt, dass das Ankündigen so lange dauert, bis man abgebogen ist...Fakto: Blinker anlassen...

Gruss vom Todde

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1. nein, stehender Verkehr. Wer rollt muß seine Fahrtrichtung rechtzeitig ankündigen.

2. Einer verzichtet auf seine Vorfahrt und läßt dem anderen den Vortritt wobei er dies unmissverständlich durch Zeichen erkennbar machen muß. Somit ist einer aus dem Weg und der Rest ergibt sich aus der Verkehrsituation, also Vorfahrt gewähren.

Andere Frage:

Du hast einen Anhänger auf deinem Privatgrundstück stehen, sei es auf dem Hof, unter dem Carport oder der Garage.

Der Hänger hat ein ordnungsgemäßes Kennzeichen aber der TÜV ist abgelaufen.

Kannst du ein Knöllchen bekommen wegen abgelaufenem TÜV?

Anderer Fall aber betrifft ebenfalls abgelaufenen TÜV:

Ein Mann fährt zum TÜV, der stellt erhebliche Mängel fest und verweigert die Plakette.

Der Mann fährt in die Werkstatt stellt das Auto dort ab mit der Aufforderung die Mängel zu beheben und das Fahrzeug wieder beim TÜV vorzufahren.

Nach etwas mehr als einer Woche steht ein Vollzugsbeamter vor seiner Tür und will das Fahrzeug stilllegen da es nicht innerhalb einer Woche beim Landratsamt als ordnungsgemäß getüvt gemeldet wurde.

Die Werkstatt hatte bis dato keinen freien Termin um das Fahrzeug reparieren zu können und deshalb war das Fahrzeug noch nicht getüvt, somit nicht straßentauglich und deshalb wird die Zulassung entzogen.

Nein, das ist kein Scherz sondern genau so ist es einem Bekannten passiert der sich auf seine Werkstatt verlassen hat.

Die Werkstatt hat versäumt dem Landratsamt mitzuteilen das die 1-wöchige Frist nicht einzuhalten ist und um Aufschub bittet.

Und ich dachte immer man hätte 4 Wochen Zeit.

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Wenn Du erst beim abbiegen blinkst hast Du es ja nicht rechtzeitig angekündigt und das Verhalten ist falsch. Die Stvo unterscheidet auch nicht ob Du auf einer Abbiegespur stehst oder ob es sich um eine "normale" Spur handelt. Der "Abbiegewunsch" ist rechtzeitig anzukündigen und nicht erst vorne wenn Du eh schon halb abgebogen bist - völlig egal ob die Fahrspur eh nur zum Abbiegen vorgesehen ist.

Wieviel mal Aufleuchten der Blinkerlampe ist Blinken? Einmal, zweimal oder mindestens dreimal?

Ich habe den $9 erfüllt, wenn ich rechtzeitig 2x die Glühlampe aufleuchten lasse (bei Unterstellung einmal Aufleuchten ist kein Blinken, was noch zu klären ist, wo das steht) und dann überhaupt nicht mehr, egal wie lange der Abbiegevorgang dauert.

Auch zu klären ist, was das Wort deutlich bedeutet. Soll ich die Gläser vor jedem Abbiegen putzen, damit das deutlich zu sehen ist? Den Begriff normaler Menschenverstand gibt es nicht in der StVO, um den geht es ja auch nicht. Den hat jeder und wendet ihn auch immer an. Der Level ist naturgemäß nicht gleich.

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2. Einer verzichtet auf seine Vorfahrt und läßt dem anderen den Vortritt wobei er dies unmissverständlich durch Zeichen erkennbar machen muß. Somit ist einer aus dem Weg und der Rest ergibt sich aus der Verkehrsituation, also Vorfahrt gewähren.

Unvorstellbar, dass auch im Bereich der StVO es nur funktioniert, wenn einer verzichtet! Und wenn nun kein Looser an der Einmündung steht? Alles Männer in AMG-Mercedes, kein kurzer dabei!

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Bei meinem LS 430 ist der Blinker sehr leise, ich denke, dass man das einstellen kann.

Das muß ich mir mal anhören beim nächsten Treffen!

Meine Werkstatt sagt, das geht nicht einzustellen. Hätte ich gleich nach dem Kauf sonst machen lassen, oder abgeklemmt oder dick isoliert.

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Wieviel mal Aufleuchten der Blinkerlampe ist Blinken? Einmal, zweimal oder mindestens dreimal?

Ich habe den $9 erfüllt, wenn ich rechtzeitig 2x die Glühlampe aufleuchten lasse (bei Unterstellung einmal Aufleuchten ist kein Blinken, was noch zu klären ist, wo das steht) und dann überhaupt nicht mehr, egal wie lange der Abbiegevorgang dauert.

Auch zu klären ist, was das Wort deutlich bedeutet. Soll ich die Gläser vor jedem Abbiegen putzen, damit das deutlich zu sehen ist? Den Begriff normaler Menschenverstand gibt es nicht in der StVO, um den geht es ja auch nicht. Den hat jeder und wendet ihn auch immer an. Der Level ist naturgemäß nicht gleich.

Nein, Du hast Paragraf 9 nicht erfüllt wenn Du 2x die Lampe einschaltest.

In einem zusätzlichen Kommentar zu dem Paragraphen steht, dass das Abbiegen mittels der Blinker nicht zu früh und nicht zu spät geschehen darf. Zu entscheiden, wann der richtige Blinker-Moment einsetzt, ist Sache der Gerichte, die im Falle eines Unfalls stets den gesamten Unfallhergang beurteilen.

Das Blinken soll ja dazu dienen dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf den Abbiege- oder Spurwechselvorgang einstellen können. Das ist bei 2x blinken nicht gegeben, nicht jeder andere Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Radfahrer o.ä) sieht dein 2x blinken sondern realisiert vielleicht erst viel später was Du vor hast.

Aber warum diskutieren wir darüber ob Paragraf 9 erfüllt ist oder nicht? Einfach blinken und gut ist, es tut nicht weh und andere sehen sofort was Du vor hast.

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@ lexxus

Hat Dein LS 430 auch die President-Ausstattung?

AndiWu hat so einen. Vielleicht liegt es daran.

Gruß,

Alex

Oder wurde eine Anhängerkupplung nachgerüstet?

Das hatte ich mal beim Camry: Da wurde ein neues Blinkerrelais eingesetzt und das klackerte erbärmlich.

Zu den juristischen Spitzfindigkeiten äußere ich mich nicht, denn ich bin kein Jurist.

In ähnlichen Situationen habe ich mich allerdings auch schon befunden, meist habe ich dann eine Hand freundlich-dankend zum Gruß erhoben und bin losgefahren.

Viele Verkehrsteilnehmer sind froh, wenn ihnen die Entscheidung "wer jetzt?" auf diese Weise abgenommen wird.

Sollte jemand zugleich auf dieselbe Idee kommen, so bleibt in der Regel trotzdem noch Zeit zum Bremsen, denn man legt in einem solchen Fall ja nicht unbedingt einen Gewaltstart hin.

Gruß, Motus

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Unvorstellbar, dass auch im Bereich der StVO es nur funktioniert, wenn einer verzichtet! Und wenn nun kein Looser an der Einmündung steht? Alles Männer in AMG-Mercedes, kein kurzer dabei!

Die StVO regelt fast alles aber bei manchen Dingen kann auch dies nur mit Hilfe von gesunden Menschenverstand funktionieren.

§ 8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

(3) (weggefallen)

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Guten Morgen zusammen.

Zwischenfrage: Das mit den erheblichen Mängeln war aber kein Lexus?

Sag, hast du auch Lexus Hausschuhe? :-)

Einmündung von links ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen. Mir kommt ein Fahrzeug entgegen. Ich will nach links abbiegen und von links kommt ebenfalls einer. Alle drei zur exakt der gleichen Zeit. Fahrtrichtung der anderen beiden ist so, dass eine Vorfahrtsituation vorliegt. Die Einmündung ist auch so gebaut, dass es um eine Vorfahrtsituation geht. Wer fährt warum zuerst und wer zuletzt? Gerne auch anwendbar auf andere Länder außer Deutschland. Aber bitte nicht Italien mit Hupen und Winken oder anderen Gesten :)

Hm...sehr Interessant!Hilft das?

Das ist in etwa der Fall, richtig?

stvo_8_9.jpg

Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Robert-Schuman-Platz 1

53175 Bonn

An

Grunert + Tjardes

Verkehrsportal.de GbR

Burgherrenstrasse 11

12101 Berlin

BETREFF: Vorfahrt in enger Einmündung

AZ: S 32/36.42.08/1 V 2004

DATUM: Bonn, 02.02.2004

Sehr geehrter Herr Tjardes,

für Ihr Schreiben vom 19.01.2004 danke ich Ihnen.

Selbstverständlich ist bei der Lösung Ihres Falles neben der Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO auch die Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO heranzuziehen. Danach muss ein abbiegendes Fahrzeug entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Somit darf in Ihrem Beispiel Fahrzeug B bis zur Mitte der Einmündung vorfahren, jedoch nicht abbiegen, weil Fahrzeug C als Entgegenkommender Vorrang gegenüber B hat. C wiederum hat die Vorfahrt von Fahrzeug A zu beachten, welches nunmehr - hinter dem Heck von Fahrzeug B her - nach links abbiegen darf. Dann setzt Fahrzeug C seine Fahrt fort und zuletzt biegt Fahrzeug B ab.

Falls die Einmündung so eng ist, dass A nicht abbiegen kann, weil Fahrzeug B den Weg versperrt, muss einer der Fahrzeugführer auf seinen Vorrang verzichten (§ 11 Abs. 3 StVO). Dabei hängt es von der konkreten Verkehrslage ab, wer seinen Verzicht auszuüben hat. In jedem Falle darf auf einen Verzicht nur vertraut werden, wenn eine Verständigung mit dem Verzichtenden herbeigeführt worden ist. Neben Ihrem Vorschlag der Verständigung, wonach die Fahrzeuge in der Reihenfolge B - A - C fahren, kommt insbesondere auch in Betracht, dass Fahrzeug B auf seine Vorfahrt verzichtet, um die enge Einmündung nicht zu verstopfen (so auch der über den Verkehrsblatt-Verlag zu beziehende amtliche Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vom 20.05.1998, Führerschein B 3213, Frage 107 5 G - Kopie ist beigefügt).

Ich hoffe, die kontroverse Diskussion in Ihrem Verkehrsportal-Forum mit dieser Antwort zu einem zufrieden stellenden Abschluss zu bringen und wünsche Ihnen auch für die Zukunft ein erfolgreiches Wirken im Dienste der Sicherheit im Straßenverkehr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Kann man hier nachlesen, aber obs stimmt?

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2856

bearbeitet von King-of-Rims
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Im Beispiel gibt es 2 Vorfahrtsregeln: Rechts vor links und Entgegenkommender vor Linksabbieger. Als Linksabbieger kann ich nicht fahren, da mir jemand entgegen kommt. Der mir Entgegenkommende kann nicht fahren, da er jemanden von rechts hat. Dieser fährt nicht, weil ich für ihn von rechts komme und ja einen Teufel tue links abzubiegen wo mir ja jemand entgegen kommt... Wenn keiner fährt, wer fängt zuerst vor Zorn an zu Fuchteln? Sehr interessant das Ganze!

Richtig und daher denke ich dass der aus der Mitte zuerst fährt und links abbiegt, dann der von links geradeaus und ganz zum Schluss der wo alle denken er darf zu erst nämlich das rechte Auto links abbiegen.

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1. nein, stehender Verkehr. Wer rollt muß seine Fahrtrichtung rechtzeitig ankündigen.

2. Einer verzichtet auf seine Vorfahrt und läßt dem anderen den Vortritt wobei er dies unmissverständlich durch Zeichen erkennbar machen muß. Somit ist einer aus dem Weg und der Rest ergibt sich aus der Verkehrsituation, also Vorfahrt gewähren.

Andere Frage:

Du hast einen Anhänger auf deinem Privatgrundstück stehen, sei es auf dem Hof, unter dem Carport oder der Garage.

Der Hänger hat ein ordnungsgemäßes Kennzeichen aber der TÜV ist abgelaufen.

Kannst du ein Knöllchen bekommen wegen abgelaufenem TÜV?

Ich denke NEIN! Wenn das Fahrzeug, Hänger oder was auch immer auf einem PRIVATEN Grund steht, kann dir keiner

was anhaben, solange du damit nicht am Strassenverkehr teilnimmst. Sobald das Fahrzeug aber aus dem Hof rollt, bist

du dran. (Könnte ja auch sein, du meldest den Hänger gerade ab).

Anderer Fall aber betrifft ebenfalls abgelaufenen TÜV:

Ein Mann fährt zum TÜV, der stellt erhebliche Mängel fest und verweigert die Plakette.

Der Mann fährt in die Werkstatt stellt das Auto dort ab mit der Aufforderung die Mängel zu beheben und das Fahrzeug wieder beim TÜV vorzufahren.

Nach etwas mehr als einer Woche steht ein Vollzugsbeamter vor seiner Tür und will das Fahrzeug stilllegen da es nicht innerhalb einer Woche beim Landratsamt als ordnungsgemäß getüvt gemeldet wurde.

Die Werkstatt hatte bis dato keinen freien Termin um das Fahrzeug reparieren zu können und deshalb war das Fahrzeug noch nicht getüvt, somit nicht straßentauglich und deshalb wird die Zulassung entzogen.

Nein, das ist kein Scherz sondern genau so ist es einem Bekannten passiert der sich auf seine Werkstatt verlassen hat.

Die Werkstatt hat versäumt dem Landratsamt mitzuteilen das die 1-wöchige Frist nicht einzuhalten ist und um Aufschub bittet.

Und ich dachte immer man hätte 4 Wochen Zeit.

Ist wieder totaler Käse, denn man hat nach einer missglückten HU (Hauptuntersuchung) 4 Wochen Zeit diese Mängel abzustellen!

Zudem ist die Werkstatt wieder privater Grund, wer hat also da was zu melden? Und Punkt 3, wer sollte das dem Landratsamt melden?

Der Prüfer? Unsinn. Nur wenn das Fahrzeug als Verkehrsuntauglich eingestuft wird, kommt das LRA ins Spiel. Aber da muss schon

ein Rad fehlen oder ähnliches. Wenn das deinem bekannten so passiert ist, würde ich sofort dagegen vorgehen!

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eventuelle Mängel beseitigen und den Wagen innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorführen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte mögliche Nachprüfungstermin. Eine weitere Verlängerung ist leider nicht möglich.

Kannst Du dich auch mal hier schlau machen:

http://www.tuev-nord.de/de/Haeufig_gestellte_Fragen_2606.htm#Kann_ich_die_Ein-Monatsfrist_fr_die_Nachprfung_verlngern_lassen

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Ich denke NEIN! Wenn das Fahrzeug, Hänger oder was auch immer auf einem PRIVATEN Grund steht, kann dir keiner

was anhaben, solange du damit nicht am Strassenverkehr teilnimmst. Sobald das Fahrzeug aber aus dem Hof rollt, bist

du dran. (Könnte ja auch sein, du meldest den Hänger gerade ab).

Auch ich hab gedacht das man solange man das Fahrzeug nicht auf öffentlicher Straße bewegt egal ist ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht.

FALSCH !

Das Fahrzeug ist angemeldet und deshalb untersteht es auch auf Privatgrundstücken der StVZO und die besagt das ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette haben muss. Egal wo es steht.

Der Mann hätte den Hänger abmelden müssen. Oder ein Tipp: die Schilder abmontieren damit es den Anschein hat er ist abgemeldet.

Also egal ob der Hänger fährt oder steht: entscheidend ist das der Hänger angemeldet ist. Der TÜV ist abgelaufen deshalb Strafe.

Ist wieder totaler Käse, denn man hat nach einer missglückten HU (Hauptuntersuchung) 4 Wochen Zeit diese Mängel abzustellen!

Zudem ist die Werkstatt wieder privater Grund, wer hat also da was zu melden? Und Punkt 3, wer sollte das dem Landratsamt melden?

Der Prüfer? Unsinn. Nur wenn das Fahrzeug als Verkehrsuntauglich eingestuft wird, kommt das LRA ins Spiel. Aber da muss schon

ein Rad fehlen oder ähnliches. Wenn das deinem bekannten so passiert ist, würde ich sofort dagegen vorgehen!

Ich hab mir das nicht aus den Fingern gesogen. Ist so passiert und dagegen vorgehen bringt nichts, lt. Rechtsanwalt. Und was für den Hänger (s.o.) gilt, gilt auch für den PKW. Ist er angemeldet aber ohne TÜV gibts eine "übergebraten", egal wo das Fahrzeug steht. Allerdings hab ich mich auch gefragt woher das Landratsamt wusste das der TÜV abgelaufen ist. Big Brother is watching you.

Beamtenlogik und gesunder Menschenverstand sind nicht immer in Einklang zu bringen.

Schei5e, da fällt mir gerade ein: der TÜV an meinem kleinen Hänger ist letzten Monat fällig gewesen.

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Wie gesagt, das mit dem Hänger wusste ich nicht genau, das mag so sein.Das mit der Nachkontrolle ist aber GESETZ.

Da kann auch das LRA nichts dran rütteln, 4 Wochen sind die offizielle Frist. Da hat ihn jemand beim LRA angezinkt,

anders geht es ja kaum.

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Hm...sehr Interessant!Hilft das? Das ist in etwa der Fall, richtig?

stvo_8_9.jpg

Das kommt der Situation nahe, ist aber eine Kreuzung, keine Einmündung. Spielt keine Rolle, da rechts kein Fahrzeug vorhanden ist.

Meinen Fall konkretisiere ich: Es ist so eng, dass ein Aneinandervorbeischummeln nicht geht. In dem Amtsschreiben steht Vorfahrt enge Einmündung und dann was von "hintenrum". Da war die StVO der DDR um Welten besser! Aber die wurde wie das Ampelmännchen und der Abbiegepfeil ja entsorgt. In der Vorfahrtssituation war sie ganz sauber gefaßt:

Die beiden Vorfahrtsregeln sind nicht gleichrangig. Vergleichbar mit einem Polizisten, der eine ampelbetriebene Kreuzung regelt. Da bleibt normalerweise keiner an der roten Ampel stehen, wenn der Regulierer durchwinkt. Normalerweise jedenfalls. Zurück zu den beiden Regeln, wonach rechts vor links höherrangig ist. Es fährt also zuerst der Linksabbiegende, dann der links vom Linksabbiegenden Wartende und zum Schluß der, der dem Linksabbiegenden entgegenkommt. Total logisch, schließlich fährt der Entgegenkommende ja nicht, weil er jemanden von rechts hat und der wiederum auch jemand von rechts, nämlich den Linksabbiegenden. Nun alles klar? Stellt Euch vor, Ihr sitzt im grünen Auto: Ist das Blaue weg, kommt nichts mehr von rechts, also Gas geben. Logisch, oder? Ergo, Blau, Grün, Rot ist die Reihenfolge.

Die Aussage, rechts vor links unabhängig von der Fahrtrichtung ist in der Situation passend bezüglich der Reihenfolge des Fahrens, trifft aber nicht den bestehenden Konflikt zwischen den einzelnen Vorfahrtsregeln, die beide gelten wie in der Skizze bemerkt. Sie müssen beide beachtet werden, sind aber nicht gleichrangig, eben wie die rote Ampel und der Polizist.

bearbeitet von lexxus
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