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Hilfe! Polizei! Meine Nebelscheinwerfer gehören verboten?


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Hallo liebe Forenmember,

ich habe ein kleines Problem. Heute nach mehreren Überstunden gegen 21:30 Uhr auf der Heimfahrt auf nebligen Überlandstraßen kam es wie es kommen musste: 2 nette Polizisten haben mich kontroliert (sog. verdachtsunabhängige Kontrolle im Grenzgebiet...).

Während mit Verbandskasten/Warndreieck und meinem Alkoholpegel alles i.O. war, hatten sie aber an meinen Nebelscheinwerfern etwas auszusetzen. Die haben die Farbe Gelb und sind daher angeblich unzulässig. D.h. ich muss 25 Euro Bußgeld zahlen, den "Mangel" am Fahrzeug binnen 10 Tagen beheben und das dann von einer Polizeidienststelle überprüfen lassen.

Meine Frage ist jetzt die: wer verarscht hier wen? Hat mir das Lexusforum Dresden von knapp einem Jahr tatsächlich ein Auto verkauft, dass gar nicht der STVO entspricht? Denn ich habe die Nebelscheinwerfer zwischenzeitlich nicht gewechselt. Und wie hat das Auto dann TÜV bekommen?

Oder hat der junge Polizeibeamte (der war echt sehr jung, ich musste mich beherrschen, um ihn nicht zu fragen, ob er denn schon Haare am S**k hat :D ) einfach doch nicht alle Regeln der STVO korrekt parat gehabt? Gibts denn da eine Ausnahmeregelung o.ä.?

Und was würde passieren, wenn ich den Mängelschein plötzlich *vergesse* :twisted: und die gelben Nebelscheinwerfer nicht austauschen lasse?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.....

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War das wirklich ein Polizist, oder war Der noch vom Karneval übriggeblieben...? :lol:

Was für ein Quatsch...Die Facelift's der ersten IS-Baureihe hatten (fast) alle gelbe Nebler...

Auch mein IS300 aus 2003 hat gelbe Nebler...

Wie das allerdings ist, wenn man seine weissen Nebler gelb foliert (Hat ja auch schon mal Einer hier gemacht),

kann ich Dir nicht genau sagen...

Sehr mysteriöse Geschichte...

Gruss vom Todde

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Wenn der Nebler ein E-Zeichen hat, könnens ruhig bemängeln, der is so zugelassen und fertig! Wenn man rein leuchtet sieht man die gelbliche Linse. Einfach vorfahren und schauen lassen.

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Hast du Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich mich mit dem Beamten anlegen. Wahnsinn was für Polizisten auf der Welt rumlaufen =)

Wie schon oben gesagt sollte dein Scheinwerfer keine Modifikationen haben ist der ZULÄSSIG. Somit kannst du die 25€ den Polizisten bezahlen lassen.

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Boah...da fällt mir echt ein Stein vom Herzen! Ich dachte schon, ich muss mich von den schönen gelben Nebelscheinwerfern trennen. Rechtsschutz habe ich leider nicht, aber ich werde morgen mal auf der Pozilei-Wache vorbeifahren. Mal sehen, was sich da ergibt.

Danke euch für die schnellen Antworten! :clap:

Edit: Ich gehe dabei mal davon aus, dass es noch die originalen Scheinwerfer sind! Todde sagt ja, dass alle Facelift die gelben haben, was bei meinem (BJ 2004) passen würde.

bearbeitet von cuhtbert
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Ich geh mal davon aus, dass du die Original-Nebler drinn hast und die waren bei einigen Baujahren gelb. Für den Polizisten, es gibt den Tatbestand des " Verfolgen Unschuldiger" § 344 StGB (auch im OWI-Verfahren).

Ich würde mal dort auf die Dienststelle fahren und die Sache mit seinem Vorgesetzten kurz ansprechen.Ich denke, die Sache wird sich dann von selbst erledigen!

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Würde mich mal interessieren was passiert wenn Du überhaupt nichts unternehmen würdest...und die Bulleten sich mit ihrem Steckenpferd, dem Verkehrsrecht, selbst gegen die Wand fahren. :)

an die spezialisten hier:

wenn er nichts unternimmt bekommt er ganz einfach eine anzeige und das spiel geht von vorn los

also besser alles gleich mit der polizeidienststelle klären/erklären

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Hatte ich auch wollten auch 25 € sollte beim TÜV vorfahren nachdem der TÜV ein schreiben fertig gemacht hat und ich damit bei der PZ war hatte sich das gegessen

Ist doch eigentlich komisch: da muss man für ein serienmäßiges Teil 25 Euro zahlen, ggf. zum TÜV und dann wieder zur Polizei fahren, um das zu klären. Wer zahlt einem für den Aufwand 500 Euro Ausfall in der Arbeit?

Ich bin zwar relativ relaxed. Aber wenn alles rechtmäßig ist und der Polizist einen Fehler gemacht hat, der zu erheblichem Aufwand beim Bürger führt, würde ich mir das zahlen lassen. Andersherum gibt es NICHTS umsonst....äh....kostenfrei.

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Lach die beiden Polizisten aus und sag Ihnen sie sollen mal ihre angestaubte StVZO aus dem Regal holen.

§52 Abs.1 StVZO :

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Somit ist der Drops gelutscht.

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Boah...da fällt mir echt ein Stein vom Herzen! Ich dachte schon, ich muss mich von den schönen gelben Nebelscheinwerfern trennen. Rechtsschutz habe ich leider nicht, aber ich werde morgen mal auf der Pozilei-Wache vorbeifahren. Mal sehen, was sich da ergibt.

Danke euch für die schnellen Antworten! :clap:

Edit: Ich gehe dabei mal davon aus, dass es noch die originalen Scheinwerfer sind! Todde sagt ja, dass alle Facelift die gelben haben, was bei meinem (BJ 2004) passen würde.

Kann ich dir auch bestätigen mein ist auch Bj.04 und mit gelben Nebelscheinwerfer ( eig gelbe Linse )

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Japp, die Deutschen FL sind so ziemlich alle gelb.

Man kann sich zwar über die Deppen aufregen, aber das bringt nix. Im Endeffekt gibt das nur noch mehr Ärger. Sobald einer ne Uniform anhat setzt irgendwie das Hirn aus hab ich das Gefühl.

Also hinfahren, sachlich, ruhig und höflich bleiben, abhaken lassen die Sache. Den Hinweis von MIBLex auf §52 würd ich auch im Ärmel halten ;)

Wenn alles nix nutzt vom L-Forum nen Wisch geben lassen dass die Dinger serienmässig sind.

bearbeitet von Moerser Lex
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So, hier mal ein kleines Update zur Sache.

Ich habe ja letzte Woche viele Tipps bekommen, auch hier allen ein großes Dankeschön!!! Das Problem vor dem ich stand, hatte 2 Komponenten: einmal die polizeiliche Verwarnung inkl. Verwarngeld und einmal der Mängelschein, der von der Pozilei auch der Zulassungsstelle gemeldet wird. Da ich an Ort und Stelle natürlich nix zugegeben und auch keinen Cent an die Herren Potziliblisten gezahlt habe, kann ich das Verwarngeld erstmal bis zum postalischen Bescheid ignorieren, erst dann muss ich da Widerspruch einlegen. Der Mängelschein muss aber sofort bearbeitet (und der angebliche Mangel beseitigt) werden, da ich im schlimmsten Fall dann die Zulassung für meinen Lexus verlieren würde. Dazu hat man gerademal 7 Tage Zeit! So stehts jedenfalls auf dem Schein.

Was leider nix bringen würde, wäre ein Vorfahren bei der Dienststelle. Da ich ja nichts als mein Ehrenwort vorzuweisen hätte, könnte ich auch nicht auf irgendeine schnelle Lösung hoffen, zumal das den Mängelschein nicht stoppt!

Ein befreundeter Verkehrsrechtsanwalt meinte auch, dass ein TÜV/Dekra-Schreiben in diesem Fall die sicherste Variante sei, da so zweifelsfrei eine Zulässigkeit belegt wäre, ein E-Prüfzeichen allein gilt da übrigens nicht.

Ich habe mich aber zuerst mal ans Lexus-Forum gewandt und die haben mir die Sache mit dem Mängelschein zum Glück abgenommen. Es gibt Homologationsdaten von Lexus-Deutschland aus Köln, die eine einwandfreie Zulässigkeit belegen, das wird auf dem zusätzlich Mängelschein mit vermerkt, inkl. Stempel und Unterschrift für die Herren Beamten und an die Zulassungsstelle geschickt.

Trotzallem ärgerlich ist, dass ein solcher Mängelschein aber auch gar nicht hätte ausgestellt werden müssen, da es für jedes Fahrzeug eine ABA (allgemeine Betriebs..a....wasauchimmer) gibt. Die kann die Pozilei im Streifenwagen!!!!! sozusagen ontheroad überprüfen/lesen und evtl. sogar verstehen! Und dann wäre die ganze Sache gleich gegessen gewesen.

Am lustigsten war es dann heute morgen, als mich der nette Herr PM D. von der Verkehrskontrolle letzten Dienstag anrief, um mir nach einigen verschwurbeltem Zeug zu erklären, dass es eine ominöse Überprüfung gegeben hätte und die Zulässigkeit der Nebelscheinwerfer nun klar sei, weshalb die Verwarnung hinfällig sei. Er hat also zugegeben, sich geirrt zu haben. Ich habe ihn auch auf die ABA-Überprüfung angesprochen, die aber seiner Auskunft nach leider leider am Dienstag wegen dem schlechten Empfang! nicht geklappt hätte. Im Stadgebiet Dresden wäre das alles nicht passiert....... Nachdem ich ihm aufgezählt habe, was ich alles durch diese Aktion an Unannehmlichkeiten hatte, hat er sich sogar eine Entschuldigung abringen lassen!

Nunja, damit ist die Sache hoffentlich ausgestanden. Ich werde aber eine Kopie der Homologationsdaten von Lexus in Zukunft im Handschuhfach mitnehmen, vielleicht treffe ich ja mal wieder auf PM D. ;-)

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Erst mal Glückwunsch, dass sich alles für Dich in Wohlgefallen aufgelöst hat.

Aber wem verdanken wir das Ganze?

- Wieder mal den EU-Bürokraten!

Denn die haben doch dafür gesorgt, dass der gute alte Fahrzeugschein (Ihr erinnert Euch: Da stand so ziemlich alles drin, was technisch gesehen von Belang ist, z.B. auch eine abweichende Lampenfärbung) durch den KFZ-Brief Teil 2 (oder so ähnlich...) ersetzt wurde, aus dem man ohne online zu sein so gut wie nichts ablesen kann.

Wieso schicken eigentlich alle Völker Europas nur ihre größten Flachköppe nach Straßburg oder Brüssel???

Gruß von Motus

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