Also nochmals zum Thema Touchscreen-Bedienung während der Fahrt:
Der Gesetzgeber verbietet jegliche Benutzung elektronischer Geräts während der Fahrt und es ist schlicht ein Irrglaube, dass damit nur das Handy gemeint ist. Bei meinem Spider ist der Touchscreen daher während der Fahrt zu Recht deaktiviert. Wenn nun diverse Hersteller, primär um Kosten für die analoge Bedienung zu sparen, immer mehr auf digitale Bedienelemente setzen, so müssen diese während der Fahrt zwingend deaktiviert werden. Ist dies nicht möglich, darf das Fahrzeug schlicht keine Zulassung erhalten. So einfach und klar ist die Rechtslage.
Nach einem durch Bedienung eben dieser Gräte verursachten Unfall ständen die Chancen wohl nicht so schlecht, den Hersteller oder die Zulassungsbehörde zu verklagen, wenn keine analoge Bedienungs-Alternative mehr gegeben ist.
Gruß
Emerald