Die Sachlage ist wie folgt: bei sogenannten BiXenon-Anlagen sind die Leuchtkörper der Nebelscheinwerfer und des Abblendlichts mit Xenon gefüllt und Abblendlicht mit Halogen, etc. Ist Grundsätzlich so. Die Xenonleuchtkörper können/dürfen nicht als Fernlicht ferwendet werden, da die Reaktionszeit der Lichthupe sonst zu hoch wäre. Das Xenongas entzündet sich ab einer Spannung von ca. 10000V und da diese Spannung erst induziert werden muss, wird die Xenontechnologie nicht beim Fernlicht verwendet. :g:
Sorry, das Fernlicht ist mit Halogen gefüllt, nict das Abblendlicht :worthy: