Nein, Du hast Paragraf 9 nicht erfüllt wenn Du 2x die Lampe einschaltest.
In einem zusätzlichen Kommentar zu dem Paragraphen steht, dass das Abbiegen mittels der Blinker nicht zu früh und nicht zu spät geschehen darf. Zu entscheiden, wann der richtige Blinker-Moment einsetzt, ist Sache der Gerichte, die im Falle eines Unfalls stets den gesamten Unfallhergang beurteilen.
Das Blinken soll ja dazu dienen dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf den Abbiege- oder Spurwechselvorgang einstellen können. Das ist bei 2x blinken nicht gegeben, nicht jeder andere Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Radfahrer o.ä) sieht dein 2x blinken sondern realisiert vielleicht erst viel später was Du vor hast.
Aber warum diskutieren wir darüber ob Paragraf 9 erfüllt ist oder nicht? Einfach blinken und gut ist, es tut nicht weh und andere sehen sofort was Du vor hast.