Off Topic*
Da in UK die Kennzeichen zum Fahrzeug gehören (außer privat plates) ist das Certificate of Permanent Export für deutsche Zulassungstellen der Nachweis, dass das Fahrzeug in UK abgemeldet wurde.
Beim V5C wird vom Verkäufer der untere Schnipsel "new Keeper" ausgefüllt und dem Käufer übergeben, dass übrige V5C Dokument mit "new Keeper Daten" sollte vom Verkäufer zu DVLA gesendet werden dort wird dann für Käufer mit Wohnsitz in UK ein neues V5C ausgestellt und zugesendet.
Hat der Käufer keinen Wohnsitz in UK bekommt er das Certificate of Permanent Export zugesendet.
Beim alten V5 wird lediglich der Abschnitt "new Keeper" ausgefüllt und das komplette V5 zur DVLA gesendet, der restliche Ablauf ist der selbe.
In der Regel ist also eine deutsche Zulassung eines UK-Import ohne Vorlage des Certificate of Permanent Export nicht möglich.