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Andreas (vonderAlb)

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  1. "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife. Solange Lexus diesen Grill mit seinem riesigen Bausiebgitter verbaut werde ich mir keinen neuen Lexus zulegen.
  2. Nein, bei 2,25 to ist Schluss. Außer BMW und KIA gibt es keine E-Autos die 2,5 to ziehen können/dürfen. Und was zukünftig möglich sein wird können wir doch noch nicht wissen. Und ob der Tesla Cybertruck mit seinem knapp 5 to Anhängelast jemals eine europäische Zulassung erhalten wird möchte ich bezweifeln. siehe ADAC-Tabelle: Elektroautos mit Anhängerkupplung und Anhängelast: Alle Modelle (adac.de)
  3. Eine PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ebenso eine Wärmepumpe und eine Wallbox über 11 kW. Nach Prüfung gibt der Netzbetreiber sein OK für den Betrieb dieser "Stromnutzer". Glaubst du die würden das tun wenn das Netz es nicht hergeben würde? Und im Normalfall wird erst mit der Installation der PV-Anlage begonnen wenn das OK des Netzbetreibers vorliegt. Ist auch die Voraussetzung für die Förderung der BaFa/KfW. Die einzige Aussage die korrekt ist ist diejenige dass eine PV-Anlage alleine nicht ausreicht um eine Wärmepumpe UND ein e-Auto gleichzeitig zu laden. Das trifft aber nur im Winter zu. Oder wenn die Sonne nicht genügend scheint. Aber dann kommt der benötigte Strom aus dem Stromnetz. Ich hab zwei PV-Anlagen und zwei Speicher, eine Wärmepumpe und eine Wallbox und noch nie gab es irgendwelche Versorgungsprobleme. Weder Tags noch Nachts noch im Sommer oder im Winter. Die Wärmepumpe läuft zwei/dreimal am Tag/Nacht (im Winter) und heizt den Wasserspeicher auf. Das Auto wird einmal in der Woche geladen. Solche Aussagen das "viele zuhause nicht laden/heizen können" kann man nicht ernst nehmen. Das ist Unfug.
  4. Direkt neben unserem Ort stehen die ersten drei Windkrafträder die in BaWü installiert wurden. Laufen seit 28 Jahren, werden aber jetzt abmontiert weil die Technik veraltet ist und es keine Ersatzteile mehr gibt und der Betrieb unwirtschaftlich geworden ist. Dafür werden noch dieses Jahr in der unmittelbaren Nachbarschaft 10 neue große Windkraftanlagen aufgestellt. Die vor 20 Jahren installierten PV-Anlagen sind reine Volleinspeisungsanlagen und der eingespeiste Strom wird dementsprechend vergütet. Diese Vergütung endet nun nach 20 Jahren, d.h. aber nicht dass sie nicht mehr funktionieren und abgebaut werden müssen. Der Strom kann weiterhin eingespeist und verkauft werden. Im EEG 2021 ist geregelt, dass PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums (Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahre) weiterhin ins Netz einspeisen dürfen, der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen muss, wobei sich die Vergütung nach dem jetzigen Börsenpreis des Stroms richtet.
  5. Fahr mal zum Vergleich einen Genesis eGV70 zur Probe.
  6. Klingt gut und sieht auch gut aus. Ist echt eine Überlegung wert. Danke für das Klangvideo.
  7. Niemand sagt dass du es hören/fühlen musst. Es ist ab-/anschaltbar. Eben jeder so wie er es mag. Tipp: nicht voreilig urteilen sondern erst mal selber "erfahren" und erleben. Du willst deinen Ruhe? Geht mir genau so. Ich hab alles abgeschaltet was piept/hupt/singt. Auch fahre ich geräuscharme EV-Reifen (Sommer/Winter) aber ganz ruhig bekommt man auch ein E-Auto nicht. Auch EV-Reifen machen Abrollgeräusche. Letztendlich ist entscheidend wie stark die Karosserie gedämmt ist um den Lärm draussen zu lassen.
  8. Wenn es darum geht "Sound" während der Fahrt zu hören und Gänge zu schalten und Drehzahlen zu hören dann ist das auch im E-Auto problemlos möglich. Der Genesis GV60 verfügt ab Modelljahr 2024 über ein "Virtual gearshift". D.h. Gänge schalten mit Schaltpaddel am Lenkrad. Schaltrucke, Drehzahlmesser, Motorsound wird alles elektronisch/digital simuliert. Man fühlt sich wie in einem Verbrenner. https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=gv60+virtual+gearshift#fpstate=ive&vld=cid:b0354730,vid:UX7GQiS4-1U,st:0 https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=gv60+virtual+gearshift#fpstate=ive&vld=cid:15eac402,vid:CANAy4Q3F1A,st:0 (ab 04:44 h) Also, wo ist das Problem? Wer mag fährt ohne Schaltung (1-Gang), wer wie früher fahren/hören will schaltet auf manuelle Schaltung (6-Gang) um und fühlt sich in alte Zeiten versetzt. Für jeden ist was dabei.
  9. Sowohl der RZ als auch der UX300e sind vollelektrisch.
  10. Den Test hab ich gelesen. Das Ergebnis überrascht nicht. Der Genesis ist auf Komfort ausgelegt und nicht auf Sportlichkeit, wobei er das durchaus beherrscht. Einzig der lange Bremsweg aus 100 km/h überrascht mich. Ist mir ein Rätsel wie die es schaffen auf über 37 m kommen. Der ADAC hat getestet und einen Bremsweg von 34,1 m ermittelt.
  11. Im COC nicht, und auch nicht die Leistung. In den technischen Daten des Herstellers gibt es eine Spalte die da lautet: Max. Dauergeschwindigkeit km/h m_02_0048.pdf Für meinen SC430 wir als Höchstgeschwindigkeit 250 km/h angegeben. Als max. Dauergeschwindigkeit 225 km/h. Mit anderen Worten: stundenlang Dauervollgas geben kannste vergessen. Die Maschine macht das nicht mit. Und 30 Minuten Vollgas ist auch nicht "stundenlang". Ich hab mit meinem SC430 nie langer als 5 Minuten über 200 km/h fahren können. Das hohe Verkehrsaufkommen/Beschilderung/Baustellendichte hat es einfach nicht zugelassen. Von daher betrachte ich solche Diskussionen/Behauptungen über Dauervollgas auf deutschen Autobahnen als übertrieben und eigentlich auch völlig sinnlos.
  12. Danke. Meine Güte, die Betreiber brauchen Monate/Jahre bis sie ihre Säulen in Gang setzen können/dürfen.
  13. 12361-50151 Motorsilentblock : 350,05 € 12371-50070 Motorsilentblock : Dieses Teil wird nicht mehr produziert. Bitte bestellen Sie 1237150200 12371-50200 Motorsilentblock : 385.05 € 48510-80102 Stossdaempfer : Dieses Teil wird nicht mehr produziert. Bitte bestellen Sie 4851080243 48510-80243 Stossdaempfer : 629,86 € Ich denke das reicht, oder?
  14. Genau das meinte ich. Im EC COC (Certificate of Conformity) steht in der Spalte "38. Color of vehicle: RED". Also die Farbe die der Hersteller angibt/beschreibt. Aber unsere Behörden scheinen da wohl anderer Meinung zu sein: In den Zulassungsbescheinigungen Teil II (Brief) steht beim Erstbesitzer in der Spalte "R. Farbe des Fahrzeuges: AUBERGINE" beim Zweitbesitzer steht die Farbe "ROT" und in meinen Papieren steht in den jeweiligen Spalten nichts mehr drin.
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