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  1. Da fällt mir ja nichts mehr ein, aber lest selber . Wer einen Lexus für 135.000 Euro kauft, der darf schon erwarten, dass die Ausstattung den eigenen Vorstellungen entspricht und nicht etwa der Aschenbecher fehlt. So sah es auch eine Kundin, die vom Lexus-Autohaus den vollen Preis zurückverlangte und sogar vor Gericht Recht bekam. Wie "Spiegel Online" berichtet, muss ein Toyota-Händler aus Oldenburg einen Lexus LS 600 h L für rund 135.000 Euro zurücknehmen, weil das gewünschte Raucherpaket fehlt. Eine Frau hatte bei dem Autohaus die Luxuslimousine geordert und die Zusatzausstattung für Qualmer - unter anderem ein beleuchteter Aschenbecher - als Sonderwunsch geäußert. Bei der Auslieferung musste die Kundin feststellen, dass ihr genau dieser Wunsch verwehrt blieb, woraufhin sie kurzerhand den Kaufvertrag rückgängig machen wollte. Gericht sieht Käuferin im RechtDer Lexus-Händler sah das allerdings anders und wies auf den bestehenden Vertrag hin. Zu viel für die Raucherin, die vor Gericht zog - und Recht bekam. Nachdem der Antrag auf Auflösung des Kaufvertrags noch vom Landgericht Osnabrück abgewiesen wurde, ging die Kundin vor dem Oberlandesgericht Oldenburg in Berufung - mit Erfolg. Das Gericht sah in der Fehlausstattung eine erhebliche Einschränkung für die Kundin. So wurde dann der beleuchtete Aschenbecher zum Stein des Anstoßes. Ohne diesen wäre im Dunkeln kein Abaschen möglich, ohne das Auto zu verschmutzen. Bei einer Nachrüstung würde allerdings die Funktion des Getränkehalters in der Mittelkonsole eingeschränkt werden. Da somit keine Nachrüstung möglich war, hätte die Kundin auch das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, da das Gericht in der Fehlausstattung eine "nicht unerhebliche Pflichtverletzung" des Händlers sehe. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. http://www.auto-service.de/aktuell/news/52620-kurios-haendler-135000-euro-lexus-zuruecknehmen-aschenbecher-fehlte.html
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