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Kfz von privat verkauft


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Hallo,

Mein Vater hat seinen Audi 80 mit 260tkm für 900€ von privat an privat verkauft. Einen Monat später flattert ein

Brief ins Haus. Ihm wird vorgeworfen das er einen Steinschlag in der Windschutzscheibe verschwiegen hat. Anbei lieg eine Rechnung von 150€ von carglas. Er hätte gerne umgehen einen zahlungseingang von 150€, ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein.

Meine Frage: Ist dieser Vollidiot im recht? Schliesslich hat er eine probefahrt mit dem Fahrzeug gemacht. Und bei einem Steinschlag kann man wohl kaum von einem "verstecktem" Mangel reden, oder?

Gruß david

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Hey David,

würd ich auch sagen - er hat Pech gehabt! .. normalerweise gibts aber für genau solche Fälle

im Kaufvertrag einen Bereich um div. Mängel einzutragen - um sich selbst abzusichern.

Einfach in Zukunft so handhaben, dann hast deine Ruhe. Aber ich würds drauf ankommen lassen

und NICHT zahlen. Wenn man beim Autokauf einen Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe

nicht sieht - selber schuld - und bei einem Auto um 900 EUR zu erwarten dass es perfekt ist

is doppelt hirnrissig.

Lass dich nicht unterkriegen und ignoriers ;) !

Lg, Frenky

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Soweit ich weiß gilt bei Verkauf von Privat zu Privat keine Gewährleistungs-/Garantiepflicht.

Nach der Unterschrift im Kaufvertrag und Übergabe der KFZ-Papiere hat der Verkäufer keine Ansprüche mehr am Fahrzeug und der Käufer keine mehr an den Verkäufer, somit gilt: gekauft wie gesehen und alles was dann auffällt ist Sache des Käufers.

Gruß Lars

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Gekauft wie gesehen.

allenfalls dem Verkäufer bekannte erhebliche Mängel dürfen nicht verschwiegen werden. Scheint

hier nicht vorzuliegen.

Würde das Schreiben nicht ignorieren, sondern den Wunsch mit Hinweis auf die Rechtslage ablehnen.

Soll er doch nen Prozess riskieren.

Lexibär

----------------------

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Er hätte gerne umgehen einen zahlungseingang von 150€, ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein.

Unglaublich wie unverschämt manche Typen sind. Der hält wohl jeden für blöd.

Einfach ignorieren. Den Brief in den Papierkorb. Mehr ist er nicht wert. Soll er doch seinen Anwalt einschalten, aber ich denke das kommt nichts mehr.

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Hatte Dein Vater einen Kaufvertrag auf Formular abgeschlossen, evtl. vom ADAC?

- Dann sind solche Ansprüche ausgeschlossen.

Wurde das aber (wie bei solchen alten Schätzchen oft) per Handschlag erledigt, ist es komplizerter, wenn sich der Käufer als Gauner erweist.

Waren noch andere beim Kauf dabei, eventuell Du selber als Zeuge? Das wäre dann hilfreich. Hatte der Käufer hingegen jemanden dabei, wird er beim nächsten Brief natürlich das blaue vom Himmel lügen mit Unterstützung seines "Zeugens". Zusicherung von Garantie und Rückgaberecht bei Nichtgefallen etwa...

Gib mal noch etwas input!

Gruß, Motus

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Hey super, vielen dank für die zahlreichen antworten.

Selbstverständlich wurde ein kaufvertrag unterzeichnet. Ich glaub mein Vater hatte einen von der Auto Bild. Von Vorteil ist evtl. auch das der Käufer von seiner Mami gebracht wurde. Welche dann gleich abgezogen ist. Also keine zeugen xD

Hatte ich erwähnt das mein Vater seine Nummernschilder drangelassen hat? Der Käufer hatte versprochen das Auto gleich am nächsten morgen umzumelden. Ich musste ihn etwa 2 mal anrufen, bis er es nach etwa 2 Wochen umgemeldet hat. Glaubt man das???

Leider war ich nicht persönlich anwesend beim Verkauf. Sonst wären einige Sachen gaaanz anders gelaufen. Welche Reaktion könnt ihr mir empfehlen. Ignorieren oder antworten? Was genau sollte ich hineinschreiben?

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Natürlich hat der keinerlei Ansprüche Deinem Vater gegenüber. Eher schon Dein Vater ihm gegenüber wegen der Nicht-Ummeldung. Berechne ihm doch die 2 Wochen, die er auf die Versicherung Deines Vaters gefahren ist! Dann ist ER am Zug ! :ph34r: :whistling:

RodLex

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Hallo!

Ich würde überhaupt nicht antworten. Zeuge hin oder her, was soll der schon bezeugen? Das der Steinschlag versteckt war oder nicht vorhanden?!! Gibt der Käufer später wirklich einen angeblichen Zeugen an, welcher mit dem Käufer den Wagen abgeholt habe soll, bist du eben direkt der Zeuge deines Vaters. Dann steht Aussage gegen Aussage. Dreistigkeit begegnet man in diesem Fall mit noch mehr Dreistigkeit... :ph34r:

Fährt der Käufer erst mal vom Hof, trägt er die Gefahr eines jederzeit eintretenden Steinschlages...

Laß ihn einfach "kommen". Er will was von deinem Vater. Falls wirklich ein Brief vom Anwalt kommen sollte, kann man immer noch überlegen, ob man selber einen Anwalt einschaltet.

Aber, wer strengt schon für 150,- EUR eine Klage an?

Ihr habt wirklich keinen Grund nervös zu werden, also lehnt euch entspannt zurück. :lol:

Eine schriftliche Antwort kostet Porto, Zeit und Mühe und ihr macht euch ggfs. angreifbar.

Grüße, Takis!

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Ok ich denke ich werde einfach mal abwarten ob noch was kommt. Was machen wen wirklich post vom Anwalt kommt? Muss sich mein Vater dann auch einen nehmen, oder wie läuft sowas ab? Ist absolutes Neuland für mich xD

Für solche Fälle habe ich Verkehrsrechtschutz... ;)

Motus hat schon den Nagel auf den Kopf getroffen:

Wenn ein ADAC- oder AUTO-BILD-Vertrag unterzeichnet wurde, gilt "verkauft wie besehen".

Nach der Unterschrift kann der Käufer nichts mehr machen...auch nicht mit einem Anwalt...

Ein Bekannter hatte keinen schriftlichen Vertrag gemacht...nur per Handschlag.

Der Käufer kam dann auch einige Wochen später und bemängelte einige Sachen.

Hier lag die Beweislast beim Verkäufer...

Falls er wirklich mit einem Anwaltschreiben kommt, kannst Du immer noch für wenig Geld

auch einen Anwaltsbrief zurückschicken... Ein Brief wird schon genügen... :rolleyes:

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Dir ein Anwalt bei dieser Konstillation

einen Brief schreibt... :lol:

Gruss vom Todde

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Bei einem PKW mit einem km-Stand von 260.000 und einem Kaufpreis von nur 900 Euro, kann ein normaler Käufer doch keine absolute Mängelfreiheit mehr erwarten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer mit einer Klage Erfolg haben würde, zumal ein Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe kein versteckter Mangel ist.

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Da reiben sich die Juristen wieder die Hände :tooth:

Also ich würde grob sagen: Nicht zahlen, keine Rechtsgrundlage.

Das Erste habt ihr schon absolut richtig gemacht: Kaufvertrag von ADAC oder Auto Bild. Damit seid ihr aus dem Gröbsten raus. Noch besser wäre es gewesen, "Steinschläge und Kratzer wie gesehen." zu notieren, aber hinterher ist man immer schlauer.

Man müsste es im Zweifel etwas detaillierter betrachten. Im Allgemeinen gilt, dass ein Fahrzeug Verkäufer auf wesentliche ihm bekannte Fahrzeugmängel hinweisen muss, ansonsten handelt es sich um arglistige Täuschung und der Vertrag kann angefochten werden bzw. der Käufer kann Nacherfüllung verlangen. Jetzt stellt sich hier erstens die Frage, ob es bei einem Steinschlag bei einem gebrauchten Fahrzeug um einen "wesentlichen Mangel" handelt. Meiner - nicht fach-juristisch unterlegten - Meinung ist dies nur dann der Fall, wenn der Steinschlag in Art und Größe Einfluss auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs hat. Also meinem Empfinden nach ein halben Meter großen Bruch auf der Fahrerseite durch den es hereinregnet ;) Ein solcher Steinschlag hätte aber von Anfang an vom Käufer bemerkt werden müssen, wenn er nicht blind um das Teil herumgeschlichen ist. Ein "normaler" Steinschlag irgendwo auf der Scheibe hat meines Erachtens nichts mit einem wesentlichen Mangel gemein, schon gar nicht, wenn wir von einem Auto für 900 Euro reden. Im Übrigen ergibt sich hieraus auch zweitens: Wenn der Käufer den Mangel erst nach einem Monat entdeckt, spricht nichts dagegen, dass der Mangel auch euch schlicht nicht bekannt war. Alles andere müsste euch vor Gericht bewiesen werden.

Der Typ ist einfach unverschämt und verfährt nach dem Motto: Einmal Probieren kostet nichts. Ich würde nicht zahlen und die Sache einfach auf mich zukommen lassen. Ein Brief vom Anwalt kostet auch und er wird sich zwei Mal überlegen, ob er mit der Sache dann vor Gericht geht.

bearbeitet von nico
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Einfach hinfahren und die Verglasung der Antiquität mit einem geeigneten Werkzeug (z.B. Baseballschläger) entfernen.

Wo keine Windschutzscheibe, da kein Steinschlag.

Spaß bei Seite. Der junge Mann muss noch viel lernen, bis er merkt, dass er dumm ist.

Seine Dummheit zu ignorieren wäre auch meine Empfehlung für die erste Lektion.

Gruß, Alex

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