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Neuer Teilnehmer und TÜV Problem


KommisarGaunt

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Hallo zusammen!!

Bin seit heute stolzer Besitzer eines CT 200h!! :thumbup:

War ein Vorführwagen, 6500 Km gelaufen und knapp 6 Monate alt.

Diesbezüglich habe ich ein Frage an die Forums Teilnehmer:

Gibt es für Hybrid Autos 1 Jahr TÜV??? :g:

Denn EZ 30.09.2011 und Plakette am Nummernschild 09/12, ebenso steht im Fahrzeugschein " nächste HU 09/2012 "!

Auf jeden Fall werde ich meinem Händler auf dem Busch kloppen !

Freue mich schon auf eure Antworten.....

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Moin KommisarGaunt,

1 Jahr TÜV gibt es für Mietwagen und Taxen. Somit ist Dein Fahrzeug vermutlich ein Mietwagen oder beamtendeutsch "Selbstfahrervermietfahrzeug" und kein Vorführwagen.

Gelinde gesagt hat man Dich beschissen. Wenn ein Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen war oder als Taxe oder eine Anhängerkupplung hatte, ist das beim Verkauf anzeigepflichtig und wirkt sich in der Regel wertmindernd aus.

Viel Spass beim "auf-den-Busch-kloppen" - und mach es ordentlich

JR.

bearbeitet von RodLex
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Na klasse...... ( schönen Dank für die Antwort JR. )

Wenn das mal mit auf der Rechnung stehen würd.....

Wird aber mit "Vorführwagen" bezeichnet

Wie sehen die Chancen aus Von wegen "arglistiger Täuschung", so mit Anwalt ( wenn man schon eine Anwalt Flat hat) ??

P.S.: Hab gerade meinen Verkäufer, zu Hause, angerufen ( wenn auf seiner Visitenkarte die Handynummer steht!!! :naughty: )

Das vergrällt einem das Wochenende....

PPS: Als Info, das Auto kam sogar vom einem Lexus Forum ( mittlerweile denke ich , das da was schiefgelaufen ist beim ummelden) :huh:

bearbeitet von KommisarGaunt
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Hallo,

von mir auch herzliche Glückwünsche zum CT. Ist ein wirklich genialer Wagen und es ist schade, dass Dir die Freude jetzt mit so etwas getrübt wird. Aber letztlich ist es glaube ich hauptsächlich eine blöde Formalie und wegen TÜV (und evtl. Wertminderung bei Wiederverkauf?) ärgerlich.

Ich glaube, ich bin im gleichen Forum damals Probe gefahren und in der Kopie des Fahrzeugscheins (ich guck mir auch immer alles genau an....) war mir aufgefallen, dass die Autos über so eine Art Tochterfirma, die sich irgendetwas mit Mietwagen-trara nennt, zugelassen sind. Praktisch ist es also sicher ein ganz normaler Vorführwagen und es ist sehr nachlässig und irgendwie dumm vom Verkauf die Konsequenzen nicht zu kennen bzw. anzusprechen und für Dich als Käufer nun entsprechend ärgerlich.

Aber ich hoffe mal, dass das zu Deiner Zufriedenheit gelöst wird. Falls Du das Auto vor Ort gekauft hast, wird das hoffentlich gut ausgehen. Ich bin da selber Kunde und hab an sich bislang unterm Strich gute Erfahrungen gemacht, auch wenn ich neben vielen positiven schon kritische Stimmen gehört habe (ist ja immer so eine Sache bei Autokäufen, Werkstätten usw....).

Hoffe, Du kannst das Auto trotzdem bei dem schönen Wetter etwas geniessen! Ich bin immer noch sehr glücklich damit.

LG,

p.

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@ Bernd & peace

Danke für die Aufmunterung!

Hab mich schon für diesen Montag , ins Forum, angemeldet.

Versuche mal herauszubekommen, wie weit die von sich aus; mir entgegenkommen....

Wünsch noch ein schönes Wochenend

und ja bei diesem Wetter, macht das Fahren im CT viel Spass ( Farbe: Schwarz , lach ( dafür gute Klimaanlage ( seufz )))

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Willkommen im LOC. :clap:

Das eine Mietwagenfirma ihre Autos mit nur 6.500 Kilometern wieder abgibt, wage ich zu bezweifeln. Ich würde also erst nachfragen, ehe ich einen Riesen Ärger vom Zaum breche.

Dennoch sollte der Verkäufer schon ordentliche Erklärungen bereithalten.

Hoffentlich klärt sich alles und du hast noch viel Freude mit dem neuen Stromer :thumbup:

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@TE,

der merkantile Minderwert von ehemaligen Mietfahrzeugen, ist erheblich. Ob nun das Lexus Forum den Wagen ausschließlich als Vorführer genutzt hat, spielt dabei keine Rolle. Sofern der Wagen also bei Dir nicht im Leasing läuft und der Wagen nach Leasingende wieder zurückgegeben wird, wird der spätere Wertverlust bei diesem Fahrzeug über dem von vergleichbaren Modellen liegen. Voraussetzung für eine solche arglistige Täuschung wäre allerdings, dass der Verkäufer wider besseren Wissens bestimmte Eigenschaften zugesichert oder halt ausgeschlossen hat. Zur Fristwahrung solltest Du vorsorglich die Anfechtungserklärung dem VK schriftlich zustellen.

Gru, Filou

bearbeitet von Filou00
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Hallo,

Zunächst mal herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen Fahrzeug und gute Fahrt!

Nun mal zum Thema: Der Verkäufer hat Dir ein Fahrzeug als Vorführwagen verkauft. De Facto muss er das Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen, da er es an fremde Fahrer vermietet. Dabei ist unerheblich ob das Fahrzeug kostenpflichtig oder kostenfrei abgegeben wird. Es spielt lediglich eine Rolle das er das Fahrzeug gewerblich an andere Fahrer weitergibt.

Daher wäre ich mit Unterstellung von arglistiger Täuschung vorsichtig, da er dir ja offengelegt hat das es ein Vorführfahrzeug war. Aber direkt zum Anwalt rennen oder damit drohen ist ja leider sehr verbreitet... Man sollte sich vorher aber erstmal über die Fakten informieren, und die sind hier eindeutig. Daher ist auch der Hinweis mit "mach es schriftlich zur Fristwahrung" fehl am Platz...

Der Verkäufer wird wahrscheinlich schlicht und ergreifend sagen: "Sie haben einen Vorführwagen gekauft, und die lassen wir immer als Selbstfahrervermietfahrzeug zu". Das wäre 100% legal und fernab von Täuschung und Beschiss.

Daher würde ich sachlich mit denen sprechen, und einfach Fragen ob sie den nächsten TÜV kostenfrei durchführen. Danach hast du dann ja die normalen Fristen von 2 Jahren und somit nichts verloren.

Mit dem TÜV bin ich mit nicht 100% sicher: Entweder wird nach dem ersten TÜV Besuch automatisch die 2 Jahres Frist angewandt (sofern nicht noch Selbstfahrervermietfahrzeug im Fahrzeugschein steht) oder Du kannst das sogar jetzt schon ändern lassen beim TÜV. Einfach mal fragen...

Viele Grüsse

Daniel

bearbeitet von Wheeep
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(ehemalige) Mietwagen, das wurde mal untersucht, sind i.d.R. technisch nicht schlechter als normal

genutze Fahrzeuge, bringen aber einen guten Preisnachlass für den Käufer.

Lass Dir das Vorleben Deines Lex erklären und nachweisen und mache davon Deine weiteren Schritte abhängig.

LG und welcome hier

Lexibär

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Danke für die Kommentare ! :thumbup:

Kein Leasing sondern BAT.

Ich denke; wenn es sich so verhält, und die mir den TÜV und Inspektion bezahlen (danach die 2 Jahre TÜV)!

Dann ist wieder gut!

Das ich darüber nicht informiert wurde, ist schade.....

Mal schauen was für ein Goodie dabei rausspringt.

Anwalt: das war nur so ne überlegung wenn die sich total querstellen und alles von sich streiten.

So denn, morgen Nachmittag werd ich schon schlauer sein und Ihr auch

Tschau

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Ergebnis:

Der Händler hat sich entschuldigt, das beim ummelden; das mit deren "Leasingfirma" (quasi der der Vorbesitzer) nicht geklappt hat.

Den TÜV (im Sep.) werden die übernehmen und wenn ich mir bei ihnen im September Winterreifen/Felgen kaufen sollte gibt es 20 % Rabatt.

Außerdem kleben die mir noch einen "Ladekantenschutz" auf die Ladekante (Heck) , da sich dort etliche Kratzer befinden.

Und ein paar Kratzer werden ausgebessert, wobei ich für den Tag ein Fahrzeug gestellt bekomme.

Summa Summarum : bin zufrieden

Gruss KG

bearbeitet von KommisarGaunt
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