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Eintragbarkeit Kombinationen Federn-Felgen-Spurplatten?!


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Hi!

Folgendes Problem und Thema, ich hoffe einer hat eine Idee oder sogar Lösung für mich.

Fahrzeug: IS220d (XE2(a)) von 2007

Federn: H&R 29122-1 (Teilegutachten 62XT0142-00) [-35mm]

Felgen: DBV Mauritius RE-1 8Jx19H2 ET40 (Gutachten KBA47258) [v+h]

Spurverbreiterung: H&R 10365601 (5mm pro Rad) [v] und H&R 30365601 (15mm pro Rad) [h] (Teilegutachten 72XT0156-01 & 62XT0318-00)

D.h. zu jeder Komponente sind Gutachten vorhanden. Der TÜV Hessen will aber einen Nachweis darüber haben, dass eine ET25 auf der Hinterachse bei diesem Fahrzeug zulässig ist. Das Teilegutachten für den IS zur Spurverbreiterung (62XT0318-00) führt allerdings keine 19-Zoll-Räder auf und wird daher nicht akzeptiert.

Sprich: Ich soll einen Nachweis erbringen, dass 8Jx19 mit 245/35R19 auch mit einer Einpreßtiefe von 25mm zulässig sind. Für das 17-Zoll-Standardrad bis zu ET15 kein Problem, für 19-Zoll aber schon.

Nun kommt ihr ins Spiel:

Welche Möglichkeiten gibt es?

Wie habt ihr eure Felgen eingetragen bekommen? In Hessen??

Oder hat jemand vielleicht sogar einen Nachweis zu ET25 bei 8Jx19 für den XE2? Wenn ja, her damit! :D

Es ist ja klar zu sehen, dass eine ET25 hält. Egal ob 8Jx17 mit 245/45R17 oder 8Jx19 mit 245/35R19, die Kräfteverhältnisse sind die gleichen, weil die Punkte der Krafteinleitung sich nicht ändern. Hessen halt... Alles was nicht per Gutachten nachweisbar ist, gibts nicht.

DANKE!

Gruß, Wolfram.

P.S.: Ich hab schon so Gedankenspiele, wie z.B.: Kurz nach Rheinland-Pfalz ummelden... ;)

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1. Montier die Original Reifen und lass dir die platten eintragen.

2. Montier die 19" ohne Platten und lass dir die H&R und Felgen eintragen.

3. Such dir neue Tüv für die Zukunft =)

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Du bist ja kein Hesse, richtig? ;)

Bosanac: Das ist keine Lösung. Sieht ja dann wieder genauso scheiße aus... ;)

Hab heute mit einigen Leuten geredet. Fakt ist einfach, dass in Hessen Radgrößen, welche nicht im Gutachten der Spurplatte stehen oder kein Vergleichsgutachten einer Felge in dieser Größe mit einer passenden ET exisitert, dies nicht abgenommen wird. §21 hin oder her. Eintragung wird in Hessen verweigert. :ranting: :wall:

Den Thread können wir aber wieder schließen.

Ich weiß nun, wie man sowas in Hessen eingetragen bekommt: Gar nicht! (Auch wenn es per Einzelabnahme ohne Probleme überall sonst in Deutschland eintragbar ist!)

Stattdessen läßt man sich das z.B. in einem der Nachbarbundesländer begutachten und geht dann zu seinem Händler/Zulassungsdienst seines Vertrauens und läßt es durch ihn zur Prüfung nach Fulda schicken. So soll es wohl recht zuverlässig funktionieren.

Komplettumbauten macht man übrigens folgendermaßen: Man geht wieder in ein nicht-hessisches Bundesland, macht alle Eintragungen, Tageszulassung in diesem Bundesland, hat damit alle Eintragungen im Schein und kann den Wagen wieder in Hessen zulassen.

Ich weiß, alles total Banane. Anders gehts in Hessen aber scheinbar nicht mehr. So ist alles legal und 100% wasserdicht eingetragen, ohne aber den Amtsschimmel in Hessen belästigen zu müssen mit irgendeiner Art "Tuning"...

Krankes Hessen!! :huh:

bearbeitet von EckigesAuge
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Ich meine von mir auch die reihenfolge und am ende kannst wieder alles drann montieren, es geht nur drum das du alles einträgst. Sowie du geschrieben hast kenn ich auch das der wagen in nicht Hessen land angemeldet wird alles eingetragen wird und dann wieder an dich angemeldet wird und hier in Hessen angemeldet wird. Ne 100%ige möglichkeit ist das mann bei TÜV Nord oder TÜV Süd hinfährt aber von Hessen aus gesehen hast mehr kosten als freude. Und alternative ist Import Tüv da mann ja alle papiere hat zu den teilen dürfte das mit bisi geld kein problem sein.

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Bekommst in RLP genau so wenig eingetragen. Alles was in den Papieren nicht drin steht bekommst du nicht eingetragen. Steht die Felgengröße nicht drin, dann bekommst du auch keine Eintragung. Freund von mir hat genau so ein Problem. Der fährt jetzt rum ohne die Spurplatten eingetragen zuhaben.

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Jepp...ich denke, da muss man schon Glück haben, wenn man sowas eingetragen bekommen will.

Bei meinen 20-Zöllern habe ich auch aufgegeben...Das kostet nur Nerven... ;)

Gruss vom Todde

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Hehe... ;) Ich frage mich, warum man stapelweise Gutachten hat, wenn ein aaS die eigene Prüfung (und damit die Erstellung eines eigenes Gutachten zur Zulässigkeit der Kombination) verweigert. Das wäre, als wenn man sagt "Ja, können tu ich das, aber ich mach es nicht, weil das ja meine eigene Verantwortung wäre"... Tz.

Ich versuchs morgen in RLP - bin ja eh grad hier. :)

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