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Unterschiede beim Rädereintragen - Österreich --> Deutschland


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TÜV IST Nebensache das Problem ist das wenn ich die Felgen kaufe ich eigentlich nichts bördeln will oder etwas bearbeite möchte. Da ich die Felgen wenn ich sie kaufe nicht mehr zurückgeben kann

:wacko:

ich wünsch dir viiiiele kontrollen :whistling:

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:wacko:

ich wünsch dir viiiiele kontrollen :whistling:

Schon wieder mit dem falschen Fuß aufgestanden? :wacko:

Ihm gehts ja nur darum, ob er die Radläufe bearbeiten muss. Oft gibts da ja dann nachträglich Probleme mit Rost.

Dass alles legal und zugelassen ist wird ja sicherlich eingehalten. Er will doch garnicht irgendwas unerlaubtes oder sich um die Eintragung drücken, sondern lediglich wissen ob diese Rad/Reifenkombo ohne Blechbearbeitung drunter passt und nirgends streift.

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Schon wieder mit dem falschen Fuß aufgestanden? :wacko:

Ihm gehts ja nur darum, ob er die Radläufe bearbeiten muss. Oft gibts da ja dann nachträglich Probleme mit Rost.

Dass alles legal und zugelassen ist wird ja sicherlich eingehalten. Er will doch garnicht irgendwas unerlaubtes oder sich um die Eintragung drücken, sondern lediglich wissen ob diese Rad/Reifenkombo ohne Blechbearbeitung drunter passt und nirgends streift.

wenn ihm tüv egal spricht das für sich....

ob es im bereich des legalen ist sagt dann schon der tüv-so einfach ist das

da gibts nichts mit falschem fuß aufgestanden.....

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Keiner hat gesagt das der Tüv egal ist.

Da meine nicht schleifen sollten seine auch nicht schleifen nur wenn der Tüv sie bei mir zugelassen hat muss es nicht heißen das der Tüv auch seine zulässt.

Das ist bei denen ja oft so ein Glücksspiel.

Das ist hier das Problem denke ich.

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Keiner hat gesagt das der Tüv egal ist.

Da meine nicht schleifen sollten seine auch nicht schleifen nur wenn der Tüv sie bei mir zugelassen hat muss es nicht heißen das der Tüv auch seine zulässt.

Das ist bei denen ja oft so ein Glücksspiel.

Das ist hier das Problem denke ich.

:yes:

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Bei uns laut Gesetz muss 1cm Luft im eingefederten Zustand zwischen Reifen/Felge zum Blech sein, auch wenn man vorne komplett eingeschlagen hat. Ob es weniger sein kann, liegt im ermessen des Prüfers. In DE sind die Auflagen vielleicht nicht so streng oder haben mehr Toleranz. Wenn du sie eintragen willst wirst Du es spätestens bei der Abnahme erfahren ob es geht oder nicht.

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Das wird dir vorher keiner sagen können ob die passen oder nicht.

Also kaufen und auf risiko gehen, oder eben andere. Gibt auch 18 zoll mit ABE, da brauchst dann nix eintragen lassen.

das ist ja mal komplett FALSCH :wacko:

jede felge (außer eine originale, welche im zulassungsschein steht) MUSS eingetragen werden

und ohne ABE wird eine Felge sowieso nicht eingetragen, denn die ABE zeigt nur, dass die Felge am fahrzeug überhaupt montiert werden darf

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das ist ja mal komplett FALSCH :wacko:

jede felge (außer eine originale, welche im zulassungsschein steht) MUSS eingetragen werden

und ohne ABE wird eine Felge sowieso nicht eingetragen, denn die ABE zeigt nur, dass die Felge am fahrzeug überhaupt montiert werden darf

Ui ui ui 2900 Beiträge und dann sowas... und das in nem Autoforum...

Komplett falsch liegst du.

1. Im Fahrzeugschein stand noch nie eine Felge, nur die kleinste zulässige Reifengröße (im aktuellen) bzw. alle verwendbaren Reifengrößen (im alten).

2. Bei einer Teile-ABE wird rein garnix eingetragen. Deswegen heißt es ja auch Allgemeine Betriebserlaubniss.

3. Eingetragen wird, wenn das TÜV Gutachten dies aussagt.

Einfacher für dich:

Es ist entscheidend was im Gutachten steht. Hier wird entweder eine Abnahme durch TÜV/Dekra und co. vorgeschrieben, mit den entsprechenden Auflagen (Radhaus, Radhauskante Achse 1/2) oder eben nicht.

Und auch in 18 Zoll gibts Felgen für den XE1 die nicht eingetragen werden müssen: http://www.felgenoutlet.de/de_de/1963070e_Lexus-IS-XE1--1998-bis-2006-/Alufelgen/18_Zoll/Hersteller/______5

Wenn du da auf eine Felge klickst, kannst dir das Gutachten als pdf runterladen. Dies genau lesen (deutscher TÜV Eintragung A01=Abnahme durch Sachverständigen notwendig).

Diese Felgen besitzen eine Teile ABE für den XE1, hier muss nur das Gutachten mitgeführt werden, keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren notwendig.

Bei den meißten Felgen ist dies zumindest in 18 Zoll anders. Die müssen eingetragen werden. 17 Zöller gibts zu hauf mit ABE.

bearbeitet von Pegasus
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Ui ui ui 2900 Beiträge und dann sowas... und das in nem Autoforum...

Komplett falsch liegst du.

1. Im Fahrzeugschein stand noch nie eine Felge, nur die kleinste zulässige Reifengröße (im aktuellen) bzw. alle verwendbaren Reifengrößen (im alten).

2. Bei einer Teile-ABE wird rein garnix eingetragen. Deswegen heißt es ja auch Allgemeine Betriebserlaubniss.

3. Eingetragen wird, wenn das TÜV Gutachten dies aussagt.

Einfacher für dich:

Es ist entscheidend was im Gutachten steht. Hier wird entweder eine Abnahme durch TÜV/Dekra und co. vorgeschrieben, mit den entsprechenden Auflagen (Radhaus, Radhauskante Achse 1/2) oder eben nicht.

Und auch in 18 Zoll gibts Felgen für den XE1 die nicht eingetragen werden müssen: http://www.felgenoutlet.de/de_de/1963070e_Lexus-IS-XE1--1998-bis-2006-/Alufelgen/18_Zoll/Hersteller/______5

Wenn du da auf eine Felge klickst, kannst dir das Gutachten als pdf runterladen. Dies genau lesen, dann wirst sehen dass bei diesen Felgen keine Eintragung erfolgen muss, sie besitzen eine Teile ABE für den XE1.

Bei den meißten Felgen ist dies zumindest in 18 Zoll anders. Die müssen eingetragen werden. 17 Zöller gibts zu hauf mit ABE.

zum ersten: bleib sachlich

und zum zweiten: erkundige dich erstmal genau bevor du hier flasche behauptungen in den raum stellst...

was glaubst du denn was "abnahme durch einen sachverständigen heißt"??

kann ihm bitte noch jemand sagen dass er schwachsinn erzählt...

bearbeitet von IS200_dani
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zum ersten: bleib sachlich

und zum zweiten: erkundige dich erstmal genau bevor du hier flasche behauptungen in den raum stellst...

Du liegst hier falsch !

Ich weiß es, warum liest du nicht richtig ?

In den Gutachten zu den Felgen steht doch klipp und klar drin, ob eingetragen werden muss oder nicht.

Dies ist die Eintragung A01 beim deutschen TÜV. Diese sagt aus, dass eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen muss oder eben nicht, da eine Teile ABE vorliegt.

Wenn du mir nicht glaubst, dann schau eben beim TÜV nach. Die wissens wohl:

http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-umbau/erforderliche-begutachtungen-2753.htm

"Bei ABE oder ABG benötigen Sie keine Änderungsabnahme, außer sie wird in der Genehmigung extra gefordert. Wenn das nicht der Fall ist, packen Sie die ABE / ABG zu Ihren übrigen Fahrzeugpapieren und alles zusammen in Ihre Tasche. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Am besten, Sie haben die Genehmigungsunterlagen oder die Einbauanleitung immer zusammen mit den Fahrzeugpapieren dabei. Auf alle Fälle sollten Sie diese gut aufbewahren."

bearbeitet von Pegasus
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was glaubst du denn was "abnahme durch einen sachverständigen heißt"??

Korrekt, nur gibts eben viele Felgen ohne diesen Eintrag (Ziffer A01)

Wie die in meinem Link selbst in 18 Zoll. Die brauchen nicht eingetragen werden.

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Du liegst hier falsch !

Ich weiß es, warum liest du nicht richtig ?

In den Gutachten zu den Felgen steht doch klipp und klar drin, ob eingetragen werden muss oder nicht.

Dies ist die Eintragung A01 beim deutschen TÜV. Diese sagt aus, dass eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen muss oder eben nicht, da eine Teile ABE vorliegt.

Wenn du mir nicht glaubst, dann schau eben beim TÜV nach. Die wissens wohl:

http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-umbau/erforderliche-begutachtungen-2753.htm

"Bei ABE oder ABG benötigen Sie keine Änderungsabnahme, außer sie wird in der Genehmigung extra gefordert. Wenn das nicht der Fall ist, packen Sie die ABE / ABG zu Ihren übrigen Fahrzeugpapieren und alles zusammen in Ihre Tasche. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Am besten, Sie haben die Genehmigungsunterlagen oder die Einbauanleitung immer zusammen mit den Fahrzeugpapieren dabei. Auf alle Fälle sollten Sie diese gut aufbewahren."

das trifft aber nicht auf änderungen des fahrwerks oder der rad/reifenkombination zu!!

sondern gilt für so sachen wie auspuff, leuchten,...

steht ja in dem text: bei einigen sachen ist eben eine änderungsabnahme erforderlich!!

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das trifft aber nicht auf änderungen des fahrwerks oder der rad/reifenkombination zu!!

sondern gilt für so sachen wie auspuff, leuchten,...

steht ja in dem text: bei einigen sachen ist eben eine änderungsabnahme erforderlich!!

Falsch.

Dazu gibts kein pauschales Gesetz "Felgen müssen immer eingetragen werden". Deswegen gibts ja zu jedem Bauteil eine ABE, ein TÜV Gutachten oder eine EG.

Wozu machen die denn so ein TÜV Gutachten ? Damit mans liest, richtig.

Sieh dir das doch zum Beispiel mal an: http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/474_1196/479732/00198706.pdf

Unter der Felgengröße 215/40 R18 kein Eintrag A01. Damit keine Vorführung beim Sachverständigen notwendig.

Die anderen Eintragungen kannst dir ja mal ansehen. Die erfüllt das Serienfahrzeug alle.

bearbeitet von Pegasus
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In Ö, wo auch Dani wohnt muss JEDE Veränderung am Fahrzeug eingetragen werden, egal was da in den Zetteln steht oder für Freigaben sind. Steht die Dimension nicht in den Papieren -> Vorfahren und eintragen lassen. Ansonsten gibt es bei Kontrolle eine Anzeige + vorfahren bei der Prüfstelle usw... was dann bei weitem teurer ist als das eintragen lassen. Da kann drin stehn was will. Grad mal Toyota Anbauteile mit ABE gehen, aber sogar die würd ich eintragen lassen, allein weil die :cop: meist keine Ahnung haben und dich immer auf Verdacht vorfahren lassen können, was dann wieder kostet, auch wenn du im Recht warst.

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Falsch.

Dazu gibts kein pauschales Gesetz "Felgen müssen immer eingetragen werden". Deswegen gibts ja zu jedem Bauteil eine ABE, ein TÜV Gutachten oder eine EG.

Wozu machen die denn so ein TÜV Gutachten ? Damit mans liest, richtig.

Sieh dir das doch zum Beispiel mal an: http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/474_1196/479732/00198706.pdf

Unter der Felgengröße 215/40 R18 kein Eintrag A01. Damit keine Vorführung beim Sachverständigen notwendig.

Die anderen Eintragungen kannst dir ja mal ansehen. Die erfüllt das Serienfahrzeug alle.

ich gebs auf, du hast anscheindend keine ahnung

sagt dir der begriff ET etwas?- dann google mal

denn eine 215/40R18 felge kann passen oder auch nicht- ich sehe bei dieser bezeichnung keinerlei angaben über die ET, und um die gehts im großen und ganzen

ich klink mich aus- du bist beratungsresistent

@boergy: auch in DE: gibt ja genug threads im 200/300er forum über eintragung ;)

bearbeitet von IS200_dani
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@Boergy

Guter Einwand. Ist mir garnicht aufgefallen, dass er aus Österreich kommt.

@ Dani

Redest du denn von den Vorschriften in Österreich oder in Deutschland ?

Der User hier der den Thread eröffnet hat, kommt ja aus D. Daher ging ich hier von einer Diskussion um die Freigabe in D aus. Wenn du Österreich meinst, sollst du Recht haben. Da kenn ich mich nicht aus.

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ich gebs auf, du hast anscheindend keine ahnung

Danke. Soviel zum Thema "bleib mal sachlich"

sagt dir der begriff ET etwas?- dann google mal

denn eine 215/40R18 felge kann passen oder auch nicht- ich sehe bei dieser bezeichnung keinerlei angaben über die ET, und um die gehts im großen und ganzen

Die ET steht, wie immer, ganz oben im Gutachten. Da wird die Felge ausreichend beschrieben, mit KBA Nummer, ET, Breite, Mittenloch, zu verwendenden Muttern etc.

bearbeitet von Pegasus
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@Boergy

Guter Einwand. Ist mir garnicht aufgefallen, dass er aus Österreich kommt.

@ Dani

Redest du denn von den Vorschriften in Österreich oder in Deutschland ?

Der User hier der den Thread eröffnet hat, kommt ja aus D. Daher ging ich hier von einer Diskussion um die Freigabe in D aus. Wenn du Österreich meinst, sollst du Recht haben. Da kenn ich mich nicht aus.

auch in DE, schau dir einfach threads aus dem forum an

aber du bist ja sooo schlau, du dürftest allwissend sein- ich erspare mir weitere diskussionen, du willst es nicht verstehen

vielleicht sagt dir ja ein landsmann dass man das eintragen muss, dann glaubst es vielleicht

bis dahin, viel spaß noch...

bearbeitet von IS200_dani
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zum Thema "kann passen oder auch nicht":

Der TÜV fertigt so ein Gutachten ja nicht zum Spaß an. Dass machen die, weil es passt im serien Fahrzeug und die nicht jedesmal wieder eine Abnahme durchführen müssen. Daher erstellen sie die Gutachten eben auch entsprechend oder vergeben gleich eine Teile ABE.

Eine Vorführung ist nur notwendig, wenn die Felge eben oft nicht passt oder es zumindest sehr eng war. Dann erfolgt der Eintrag A01. Somit muss das Fahrzeug vorgeführt werden.

auch in DE, schau dir einfach threads aus dem forum an

Eintragung, wenn gefordert. Wenn eine Teile ABE vorliegt eben nicht. Das steht im übrigen auch, in dem Link zum TÜV den ich gepostet habe.

aber du bist ja sooo schlau, du dürftest allwissend sein- ich erspare mir weitere diskussionen, du willst es nicht verstehen

vielleicht sagt dir ja ein landsmann dass man das eintragen muss, dann glaubst es vielleicht

bis dahin, viel spaß noch...

OK, dann halt nicht.

Wollte dir das ganze nur erklären. Dann bleib bei deiner Meinung entgegengesetzt zum TÜV und der Stvo.

Oder fahr mal zum TÜV/Dekra/Küs/GTÜ und lass dir das anhand eines Gutachtens erklären, wenn du mir und den Gesetzen in D nicht glaubst.

bearbeitet von Pegasus
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zum Thema "kann passen oder auch nicht":

Der TÜV fertigt so ein Gutachten ja nicht zum Spaß an. Dass machen die, weil es passt im serien Fahrzeug und die nicht jedesmal wieder eine Abnahme durchführen müssen. Daher erstellen sie die Gutachten eben auch entsprechend oder vergeben gleich eine Teile ABE.

Eine Vorführung ist nur notwendig, wenn die Felge eben oft nicht passt oder es zumindest sehr eng war. Dann erfolgt der Eintrag A01. Somit muss das Fahrzeug vorgeführt werden.

Eintragung, wenn gefordert. Wenn eine Teile ABE vorliegt eben nicht. Das steht im übrigen auch, in dem Link zum TÜV den ich gepostet habe.

OK, dann halt nicht.

Wollte dir das ganze nur erklären. Dann bleib bei deiner Meinung entgegengesetzt zum TÜV und der Stvo.

Oder fahr mal zum TÜV/Dekra/Küs/GTÜ und lass dir das anhand eines Gutachtens erklären, wenn du mir und den Gesetzen in D nicht glaubst.

vielleicht glaubst du ja dem deutschen tüv:

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/aenderungen_umbau_tuning/1_vorab_informieren

"

  1. Die Möglichkeiten, ein Fahrzeug den ganz persönlichen Wünschen anzupassen, sind heute schier unendlich. Die Angebotspalette reicht von Leichtmetallfelgen mit Breitreifen über ein Sonderlenkrad bis hin zum Motortuning. Wenn die Sonderwünsche über die vom Fahrzeughersteller angeboteten Extras hinausgehen, müssen die Änderungen zu Ihrer eigenen Sicherheit von offizieller Stelle abgesegnet werden. Das gilt natürlich auch für Änderungen wie z.B. den Ausbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil, den Anbau einer Anhängerkupplung oder die Montage einer Kraftradverkleidung.

  2. Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

  3. ....

"

und dein super gutachten braucht der prüfer, dass er dir überhaupt die felge einträgt und weiß, dass hier bereits vom hersteller tests durchgeführt wurden

ohne gutachten müsstest du eins erstellen und bruchfestigkeit,... erst einmal nachweisen

wenn du es jetzt noch nicht verstehst, naja, kein kommentar

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Wenn eine ABE vorhanden ist und alle darin geforderten Dinge eingehalten werden muss man in D garnix eintragen. ABE mitführen reicht.

Ob Dani das nun glaubt oder nicht, es ist so.

Wenn in der ABE z.B. steht nur mit Serienfahrwerk und man hat ein Gewinde drin ist das natürlich dann entgegen der Inhalte der ABE und diese gilt nicht mehr.

Wenn aber alles eingehalten wird braucht man nirgends vorstellig zu werden.

Wahrscheinlich sind hier aber auch alle Ingenieure nicht so schlau, denn seit 17 Jahren habe ich am Motorrad mehrere Sachen mit ABE, die ich dann vorweisen muss. Und jedes Mal ohne Beanstandung. Am Auto ähnlich, teils Felgen, teils Auspuffe usw.

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Wenn eine ABE vorhanden ist und alle darin geforderten Dinge eingehalten werden muss man in D garnix eintragen. ABE mitführen reicht.

Ob Dani das nun glaubt oder nicht, es ist so.

Wenn in der ABE z.B. steht nur mit Serienfahrwerk und man hat ein Gewinde drin ist das natürlich dann entgegen der Inhalte der ABE und diese gilt nicht mehr.

Wenn aber alles eingehalten wird braucht man nirgends vorstellig zu werden.

Wahrscheinlich sind hier aber auch alle Ingenieure nicht so schlau, denn seit 17 Jahren habe ich am Motorrad mehrere Sachen mit ABE, die ich dann vorweisen muss. Und jedes Mal ohne Beanstandung. Am Auto ähnlich, teils Felgen, teils Auspuffe usw.

und die geforderten dinge darf man bei euch selber entscheiden ob es passt- ich denke nicht

bei scheinwerfer, auspuff stimmt deine aussage ja

schau doch meinen geposteten link vom TÜV DE an

weiters kannst du uns dann auch sagen, warum leute mit felgen vom 220d/250er auf dem 200 eintragen gefahren sind, und das sind sogar lexus felgen

bearbeitet von IS200_dani
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Da steht haargenau drin was vom Serienzustand abweicht oder was man tun muss...Insofern, ja, das kann man.

Aber ist mir auch wurscht, ich kann lesen was in meinen Papieren steht.

es gibt auch einige threads, wo landsmänner von dir schreiben, dass sie eintragen gefahren sind und es auch probleme gab

warum hätten die das sonst machen sollen?- sicher nicht weil denen langweilig war ;)

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