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Unterschiede beim Rädereintragen - Österreich --> Deutschland


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es gibt auch einige threads, wo landsmänner von dir schreiben, dass sie eintragen gefahren sind und es auch probleme gab

warum hätten die das sonst machen sollen?- sicher nicht weil denen langweilig war ;)

Du willst es einfach nicht verstehen...

In D unterscheidet man zwischen:

1. Teile-ABE = Felge vorab geprüft, eintragungsfrei wenn Fahrzeug im Serienzustand (soll heißen: keine Tieferlegung, keine anderen Bremsen)

2. TÜV Gutachten = Auflagen zu einzelnen Reifengrößen müssen erfüllt und diese von einem Sachverständigen geprüft werden.

Das was du vom TÜV Süd zitiert hast, ist völlig aus dem Kontext gegriffen.

Das wäre nämlich die 3. Möglichkeit: Einzelabnahme. Diese erfolgt immer, wenn kein passendes TÜV Gutachten zu einer Felge vorhanden ist. Hierzu muss man beim TÜV vorställig werden. Der überprüft dann alle relevanten Eigenschaften und Gesetze zu der Änderung.

Lexus Felgen beispielsweise vom XE2 werden eben für den XE2 zugelassen. Dazu gibts kein TÜV Gutachten für die Verwendung beim XE1 beispielsweise. Somit muss die Felge beim TÜV vorgeführt und eingetragen werden.

Das ist der völlig normale Ablauf bei einer Felge ohne ABE und ohne TÜV Gutachten für den neuen Fahrzeugtyp.

Die meisten Zubehör Aluräder haben aber eben eine ABE oder wenn nicht eben ein TÜV Gutacten.

Dass die Probleme bei der Eintragung haben, liegt eben an den Auflagen aus dem Gutachten. Da steht oft drin, dass die Radhäuser gezogen, bearbeitet werden müssen, dann ist auch die Prüfziffer A01 vergeben (Vorführung, Abnahme). Macht man nun nichts im Vorfeld und versuchts auf gut Glück (wie die meisten) kanns gut gehen, muss aber nicht. Dann muss gebördelt oder gezogen werden und du fährst erneut zum TÜV. Der macht eine Abnahme und fertig.

bearbeitet von Pegasus
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ähm muss mich da als ösi einmischen...

es gibt mittlerweile in österreich auch die möglichkeit, rad-reifen kombis zu fahren ohne diese auf der landesregierung eintragenlassen zu müssen.

z.b. wenn die reifendimension schon im zusallungsschein steht, und die felge an einem baugleichen auto schonmal von der landesregierung abgenommen wurde.

dann reicht eine bescheinigung vom reifenhändler über die ortnungsgemäße montage und das tüv der felge mitzuführen.

siehe hier:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/93653_DEU_HTML.htm

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ähm muss mich da als ösi einmischen...

es gibt mittlerweile in österreich auch die möglichkeit, rad-reifen kombis zu fahren ohne diese auf der landesregierung eintragenlassen zu müssen.

z.b. wenn die reifendimension schon im zusallungsschein steht, und die felge an einem baugleichen auto schonmal von der landesregierung abgenommen wurde.

dann reicht eine bescheinigung vom reifenhändler über die ortnungsgemäße montage und das tüv der felge mitzuführen.

siehe hier:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/93653_DEU_HTML.htm

endlich mal was sinnvolles, nur wie hoch ist die chance, dass eine felge der marke xy mit dem reifen auf einem bestimmten fahrzeugtyp schon mal genehmigt wurde?

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relativ gering.

vor allem es weil die behörden mit dem eintragen nicht so genau nehmen.

weder der auris meiner mutter noch der corolla der lebensgefährtin sind in der liste.

geschweige denn der IS300 eines kumpels.

traurig, dass sowas möglich ist, jedoch unsere "überarbeiteten" beamten nicht in der lage sind, eine liste aktuell zu halten!

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relativ gering.

vor allem es weil die behörden mit dem eintragen nicht so genau nehmen.

weder der auris meiner mutter noch der corolla der lebensgefährtin sind in der liste.

geschweige denn der IS300 eines kumpels.

traurig, dass sowas möglich ist, jedoch unsere "überarbeiteten" beamten nicht in der lage sind, eine liste aktuell zu halten!

tja beamte eben... ;)

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egal

halt uns aber bitte auf dem laufenden, wenn sie dich zur überprüfung schicken

:lol:

Also langsam wirds peinlich. Da erklärt man sämtliche gesetze, stellt links dazu rein etc. und dann kommt nur son kindliches "viel spaß, ich hab recht, du bist doof"...

Bisschen einsicht würde dir gut stehen. Aber wenn man zu faul zum lesen ist... die seite vom tüv ist nichtmal schlecht und alles wird gut erklärt.

Aber was solls ich kann auch nix dafür, dass wir hier in deutschland solche gesetze haben und nicht jeden fliegenschiss abnehmen und eintragen lassen müssen...

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Also langsam wirds peinlich. Da erklärt man sämtliche gesetze, stellt links dazu rein etc. und dann kommt nur son kindliches "viel spaß, ich hab recht, du bist doof"...

Bisschen einsicht würde dir gut stehen. Aber wenn man zu faul zum lesen ist... die seite vom tüv ist nichtmal schlecht und alles wird gut erklärt.

Aber was solls ich kann auch nix dafür, dass wir hier in deutschland solche gesetze haben und nicht jeden fliegenschiss abnehmen und eintragen lassen müssen...

mein antwort darauf ist dieselbe wie in #27

:D

bearbeitet von IS200_dani
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