GS430Lex Geschrieben 19. Juni 2014 Share Geschrieben 19. Juni 2014 Nabend habe da mal eine frage . Wurde Gestern von der Polizei Angehalten da ich die frontscheiben schwarz habe , sie wollten das auto sofort stillegen und beschlagnahmen habe aber noch einmal glück gehabt da ich auf dem weg zur werkstatt war da ich das auto erst montag gekauft habe und sie mich dann mit runtergelassenen fenstern bis dahin fahren liesen. meine frage was für eine strafe erwartet mich in etwa hat da jemand erfahrung mit _? Mfg Micha 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guest-IS-250 Geschrieben 19. Juni 2014 Share Geschrieben 19. Juni 2014 Frontscheibe oder vorderen Seitenscheiben? Du musst den Wagen noch einmal vorzeigen um zu beweisen das der Mangel behoben wurde. Dann nur die normale Strafe.. Das schlimmste wäre eben eine komplette Stilllegung gewesen. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clin d'oeil Geschrieben 19. Juni 2014 Share Geschrieben 19. Juni 2014 Die Höhe des Bussgeldes hängt davon ab, ob du bereits aktenkundig bist! http://www.alfisti.net/alfa-forum/tuning-styling/106919-bekleben-vorderen-seitenscheiben-bu-geld-droht.html Gruss Clin d'oeil 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thoddy Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Hmm irgendwie hab ich da grad 'n Déjà-vu :hehe: Hatten wir schon mal aufm LOC-Meet. Keine sehr spaßige Sache. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lexibär Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 (bearbeitet) Hmm irgendwie hab ich da grad 'n Déjà-vu :hehe: Hatten wir schon mal aufm LOC-Meet. Keine sehr spaßige Sache. Jo! Hat den ganzen Laden aufgehalten... ............... Bin auch mal mit heruntergelassener Frontscheibe gefahren. War im Käfer. :D ... bearbeitet 20. Juni 2014 von lexibär 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexGS300 Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Ich glaub du liegst bei nem Punkt und 90€ oder so. Gibt schlimmeres und sieht halt mega VIP aus mit schwarzen Scheiben vorne :D Das wars Wert! :D 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guest-IS-250 Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Geht auch in Legal!... ;-) 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lacher Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 (bearbeitet) bis zu einem bestimmt grad, dürfendie vorne auch getönt sein ABER nicht mit Folie... da geht es darum, dass man die scheiben nicht mehr einschlagen kann (wenn man dich mal aus deinem Auto raus holen müsst) Erlaubt ist es, wenn man die scheiben bedampfen lässt. Ist aber glaub kein Billiger spass. mfg Edit: mal 2 minuten gegoogelt ;-) http://ohnefolie.de/main/index.php?option=com_content&view=frontpage&Itemid=1 bearbeitet 20. Juni 2014 von lacher 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LexLord Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Ich bin immer noch ganz erschlagen von dem Thread-Titel. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lexibär Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Ich bin immer noch ganz erschlagen von dem Thread-Titel. Gar nicht so einfach, sich das alles noch zu merken... ............ 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clin d'oeil Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Ich bin immer noch ganz erschlagen von dem Thread-Titel. So direkt nach einer Polizeikontrolle kann es durchaus vorkommen, dass der Eine oder Andere noch weiche Knie und feuchte Hände hat! ;-) Clin d'oeil 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GS430Lex Geschrieben 20. Juni 2014 Autor Share Geschrieben 20. Juni 2014 Sowohl das folieren tauchen und das bedampfen sind in Deutschland nicht zulässig nur in Sonderfällen wie z.b US Soldaten die ihre eignen kz's hier haben die dürfen so etwas sonst 0 tolerant habe mit einem TÜV Prüfer gesprochen Und mit einem ra der sich mit so etwas befasst ..... Handy online .... 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scaddy Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Soweit ich weis ist es seit kurzem auch erlaubt die vorderen seitenscheiben zu Folieren aber nicht die Frontscheibe .... 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lacher Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Soweit ich weis ist es seit kurzem auch erlaubt die vorderen seitenscheiben zu Folieren aber nicht die Frontscheibe .... Ich hab mich mit meinem Folierer letztes Jahr über das Thema unterhalten. Folieren ist nicht erlaubt. Da geht es um die Sicherheit. Gehn wir davon aus, du hast einen Unfall und man muss dich aus deinem Auto raus holen. Wenn jetzt alle Scheiben foliert sind, tut man sich sau mäßig schwer, ins Fahrzeug innere zu kommen, da eine beklebt Scheibe fast den gleichen Effekt hat, wie die Windschutzscheibe. Sprich sie lässt sich nicht einfschlagen, Sie splittern dann nur, hält aber zusammen. Daher ist das einzige was du machen darfst, das bedampfen/ tachen. Wer auf meinen Link geklickt hat und lesen kann, wird festgestellt haben, dass dieser Händer ein Gutachten zu eintragung dafür hat! Klar darf man die noch klomplett schwarz machen. Bis zu einer gewissen Lichtdurchlässigkeit ist es halt legal. So ist es ja aber auch mit den Hinteren Scheiben. mfg 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clin d'oeil Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Auch mit einem Gutachten bleibt es ein Verstoss gegen die Zulassungsbestimmungen! Der Betroffene hat gegen das Verbot, ein vorschriftswidriges Kraftfahrzeug zu benutzen, welches nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, verstoßen und sich gemäß § 40 Abs. 1 S. 3, § 69 Abs. 3 Nr. 12 StVO, 24 StVG ordnungswidrig verhalten. Das Fahrzeug des Betroffen erweist sich infolge der Anbringung getönter Folien an den vorderen Seitenscheiben als nicht vorschriftsmäßig i. S. d. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, denn die Seitenscheiben entsprachen nicht der Anforderung des § 40 Abs. 1 Satz 3 StVZO, wonach sie klar sein müssen. Davon abgesehen hätte eine AGB-Zulassungsnummer der Folie nichts daran geändert, dass eine abgedunkelte Folie auf den Seitenscheiben nicht aufgebracht werden durfte. Soweit § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.) fordert, geschieht dies um ein ausreichendes Sichtfeld des Fahrers unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen gemäß § 35b Absatz 2 StVZO sicherzustellen. Dadurch wird aber die Bestimmung des § 40 Absatz 1 StVZO nicht außer Kraft gesetzt, der vorschreibt, dass Scheiben aus Sicherheitsglas und die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (also die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben) klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen (vgl. Urteil VG Göttingen vom 30.09.2009 - Az. 1 A 322/07 - zitiert nach Juris). Daher würde eine etwaige auf den verwendeten Folien aufgebrachte und zuvor erteilte Allgemeine Bauartgenehmigung nicht die Anbringung der abgedunkelten Folien auf den vorderen Seitenscheiben umfassen, denn bei diesen handelt es sich um Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören neben der Frontscheibe des Fahrzeugs auch die Seitenscheiben, die sich - bezogen auf den Führer eines Kraftfahrzeugs - innerhalb eines 180°-Bereichs befinden und für die Sicht zu den Außenspiegeln des Fahrzeugs freizuhalten sind. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lexibär Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Hatte mal (am Taunus) ein Rollo an den vorderen Seitenscheiben. Die Uniformierten fanden das ganz interessant (hatten die so noch nicht gesehen), hatten aber nichts daran auszusetzen. Nachteil: keine allzu coole Lösung... ................ 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GS430Lex Geschrieben 20. Juni 2014 Autor Share Geschrieben 20. Juni 2014 Ich hab mich mit meinem Folierer letztes Jahr über das Thema unterhalten. Folieren ist nicht erlaubt. Da geht es um die Sicherheit. Gehn wir davon aus, du hast einen Unfall und man muss dich aus deinem Auto raus holen. Wenn jetzt alle Scheiben foliert sind, tut man sich sau mäßig schwer, ins Fahrzeug innere zu kommen, da eine beklebt Scheibe fast den gleichen Effekt hat, wie die Windschutzscheibe. Sprich sie lässt sich nicht einfschlagen, Sie splittern dann nur, hält aber zusammen. Daher ist das einzige was du machen darfst, das bedampfen/ tachen. Wer auf meinen Link geklickt hat und lesen kann, wird festgestellt haben, dass dieser Händer ein Gutachten zu eintragung dafür hat! Klar darf man die noch klomplett schwarz machen. Bis zu einer gewissen Lichtdurchlässigkeit ist es halt legal. So ist es ja aber auch mit den Hinteren Scheiben. mfg dieses gutachten ist nichts wert auch mit nummer auf der scheibe bei getauchten bedampften scheiben im falle eines unfalls haftet man mit 10000€ mit .habe das lange und breit mit dem tüv besprochen diese 30% regel zählt hier nicht 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guest-IS-250 Geschrieben 20. Juni 2014 Share Geschrieben 20. Juni 2014 Hallo, Das Folieren der Scheibe hat nichts mit Sicherheitsaspekten zu tun. Sonst wären auch gepanzerte Fahrzeuge verboten. Außerdem gibt es spezielle Splitterschutzfolie für alle Scheiben die dursichtig ist und einbruchshemmend wirkt. Diese ist legal nutzbar und wäre dann ja nach der Logik ebenfalls verboten. Ärgerlich ist solcherlei Tönung und Folie höchstens für Behörden, einerseits da diverse Gruppierungen(GSG9 z.B) für "Härtefälle" darauf trainiert werden Fahrzeuge im fließenden Verkehr auszubremsen, die Seitenscheibe einzuschlagen, den Fahrer mit einem Gurtschneider loszuschneiden und aus dem Fahrzeug zu ziehen. Das ganze dauert 2 Sekunden WENN sich nicht herausstellt das die Scheibe immer noch ganz ist. Zumal auch für normale Behörden, in Deutschland haftet in fast allen Fällen der FAHRER und nicht der HALTER, bei Vergehen muss zumeist der Fahrer identifiziert werden, was natürlich durch getönte Seitenscheiben nahezu unmöglich ist. Zumal erkennt man nicht mehr ob der Fahrer ggf. während der Fahrt telefoniert oder anderweitig beschäftigt ist. Eine Tönung ist zugelassen solange eine genaue Lichtdurchlässigkeit garantiert wird. Diese zu prüfen war jedoch bisher schwer, gültige Zulassungen für die Tönung zu bekommen war noch schwieriger. Mittlerweile gibt es ein spezielles Messgerät auf dem Markt welche die Messung nach diversen Vorschriften und Auflagen durchführt. Selbst im Osten wird die Tönung langsam verboten bzw. ist nur noch erlaubt wenn diese ab Werk erfolgt und durch ein Prüfzeichen in der Scheibe gekennzeichnet ist. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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