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3. Bremsleuchte übertönen? Probleme mit Versicherung/Tüv?


Blow

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Hallo Leute,

Ich lasse meine Scheiben an meinem Lex bald schwarz folieren (15% Lichtdurchlässig) und bin mir nicht sicher ob ich die dritte Bremsleuchte ausschneiden lassen soll oder nicht...

Und nun wollte gerne mal wissen was Ihr dazu zu sagen habt bzw. wie eure Erfahrungen damit sind.

Meiner Meinung nach sieht's ausgeschnitten bescheiden aus.

P.S. Die Suche habe ich schon benutzt, würde nur gerne eure Meinung hören. 😀

Gruß Blow.

bearbeitet von Blow
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Schwärzen der Beleuchtung, egal wie, ist nicht zulässig solange es dafür kein Gutachtan gibt. Bei einer darüber geklebten Folie mit Sicherheit nicht.

Also, Folie vor dem aufkleben entsprechend ausschneiden.

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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Hallo,

Hallo Leute,

Ich lasse meine Scheiben an meinem Lex bald schwarz folieren ... und bin mir nicht sicher ob ich die dritte Bremsleuchte ausschneiden lassen soll oder nicht....

ersteres ist jedem selbst überlassen. Zweites meinst Du aber sicherlich nicht ernst, oder?

Der Nächste fragt dann wohl, ob er die Blinker abkleben kann (Geht ja niemanden etwas an, wohin ich will).

Kopfschüttelnder Gruß

Obi

bearbeitet von Obi
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Es gibt hier doch bestimmt jemanden der nen IS 200 fährt und seine Scheiben getönt hat ?!

Würde gerne mal paar Bilder sehen wie es aussieht...

ich habe komplett getönte Heckscheibe ( habe Folie genohmen, was zu original tönung ungefähr passt ), nicht zu dunkel mag ich selber nicht.

beim Tüv Abnahme schon gewessen, hat keiner gemeckert.

original Scheben sind auch Komplett getönt, wo liegt der unterschied? weil ich es nachträglich foliert habe ( typisch deutsche Richtlinien ).

oder kannst du vom Sport IS vom Werk getönte Scheibe einkleben lassen.

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Ich habe einen IS200 Sport. Daher ab Werk hinten getönt. Da ist nichts ausgeschnitten,.die Folie bedeckt auch die Bremsleuchte.

Einige hier neigen gern zu übertreibungen. Nicht so ernst nehmen! Habe schon mehrere Autos getönt, bis jetzt hat sich noch kein TÜV bei der Abnahme beschwert. Warum auch? Das Bremslicht sieht man trotzdem bestens.

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@Blow

heute Draußen leich bewölkt, es gibt 2 verschiedene 3Bremslichtlämphen ( habe beim Bj.99 und 04 festgestellt ) eine mit 12v16watt und die andere mit 21watt, weiss ich jetzt nicht genau was bei mir genau verbaut.

bearbeitet von Recing
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@ Recing

Du hast auch ne 15%ige Folie drauf oder? Sieht auf jeden Fall gut aus! :thumbup:

... auch die Rückleuchten sehen gut aus! Und ich mach mir Gedanken wegen der Bremsleuchte :yawn:

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@ Recing

Du hast auch ne 15%ige Folie drauf oder? Sieht auf jeden Fall gut aus! :thumbup:

... auch die Rückleuchten sehen gut aus! Und ich mach mir Gedanken wegen der Bremsleuchte :yawn:

ich kann dir nicht genau % Folietönung sagen ( ich weiss selber nicht ), ich habe mein Folierer gesagt, der soll mir mittlere Tönung drauf machen ( nicht die hellste und nicht die dunkelste was er im Angebot gehabt hat ).

wenn ich mit Serie getönte Scheiben vergleiche, dann sehen sie bei mir ein Tick dunkler als OEM.

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Einige hier neigen gern zu übertreibungen. Nicht so ernst nehmen! Habe schon mehrere Autos getönt, bis jetzt hat sich noch kein TÜV bei der Abnahme beschwert.

Dann sei froh das du bisher noch keinem TÜV'ler begegnest bist der das beanstandet hat. Andere mussten da ganz andere Erfahrungen sammeln und ihre Folie wieder runter reissen. Das zum Thema: Übertreibungen und nicht so ernst nehmen.

http://www.foliendealer.com/produktinfo-s/kfz-t%C3%B6nungsfolien/3-bremsleuchte/

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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Und während eines Lexustreffens (Ausfahrt) hat die Rennleitung mal 25 Lexen angehalten, weil ihr bei einem IS

die Folierung nicht gefallen hat. Wir standen 30 Min. rum, bis da eine Einigung erreicht werden konnte.

also solche "Kleinigkeiten" nicht unterschätzen.

..

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ist grad hinter mir ein Polizeiwagen ca.5min gefahren,bei mir war nur
licht an ( was auch etwas dunkler als Bremslicht ist ) hat auch nicht
interessiert.

manchmal wir selbst machen für uns unnötige Stress.

mit sollche Einstellung dürfen wir bald kein Auto mehr fahren :thumbdown:

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manchmal wir selbst machen für uns unnötige Stress.

mit sollche Einstellung dürfen wir bald kein Auto mehr fahren :thumbdown:

Nicht wir machen den Stress, sondern diejenigen die solche unerlaubten Kleinigkeiten beanstanden.

Ich fahre immer mit eingeschalteter Nebelbeleuchtung rum (als Tagfahrlicht) und noch niemand hat mich deswegen angehalten. Wenn es aber eines Tages geschehen sollte und ich wegen unerlaubter Beleuchtung zur Kasse gebeten werde, dann zu Recht und ich zahle ohne zu meckern. Ich lege es ja darauf an, denn ich weiß das es verboten ist, mache mir unnötig Stress und setze mich mit voller Absicht über das Verbot hinweg.

Bis jetzt hatte ich Glück, wer weiß wie lange noch.

Wer keinen Stress will der halte sich an die Vorschriften und alles ist gut.

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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Sehe schonmal auf der Bahn nachts gesprühte Rückleuchten, dunkler als die alten Käfer-6 Volt-Funzeln.

Das ist Lebensgefährlich. Die begrüsse ich zum Ausgleich immer von hinten mit einem Fernlichtteppich.

Ob die es begreifen, weiß ich nicht. Es gibt Vorschriften, die einfach Sinn machen.

..

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Spätestens bei einem erlittenen Auffahrunfall und einem möglichen Hinweis des Auffahrenden wird das anders.

Bedeutet das etwa er fährt auf weil man die dritte Bremsleuchte nur etwa mit 50-60% leuchtkraft sieht?

Grüße

Pille

"

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

quad.gif (1)

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend

wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder

ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste

Punkt der leuchtenden Fläche ......

quad.gif (2)

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend

wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach

rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41

Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. ..."

Ist dann wohl auslegungssache was Ausreichend bedeutet?!

bearbeitet von DiePille
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Das muss gar nicht der eigentliche Grund sein. Aber wenn der Auffahrende darauf hinweist, wird das für die zahlungspflichtige Versicherung ein Grund sein, die Sache naher zu untersuchen.

Im schlimmsten Fall verliert der Geschädigte seinen Anspruch oder einen Teil davon, weil sein Fahrzeug nicht mehr den Bestimmungen entsprach.

Gruß

LexLord

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