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Unfall in der Werkstatt


Stranger

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Hallo,

mir ist gestern folgendes passiert: ich habe mein Auto zur Inspektion abgegeben (zwar kein Lexus-Forum, aber auch eine bekannte Werkstatt-Kette hier in Deutschland).

Als ich nachmittag da war, haben die Jungs zugegeben, dass sie beim Parken die Stoßstange beschädigt haben. Und zwar links hinten. Es sind viele Kratzer, die Gesamtfläche beträgt ca. 30x30cm. Auch der Kotflügel hat paar Kratzer.

Jetzt haben sie mir gesagt, dass sie alles in Ordnung bringen. Die Stoßstange wird getauscht, der Kotflügel neu lackiert. Das Auto bleibt paar Tage in der Werkstatt und ich bekomme einen Ersatzwagen. Der Schaden beträgt laut dem Werkstattmeister ca. 1400€, aber es wird ja alles repariert, also muss ich mir keine Sorgen machen.

Allerdings bin ich etwas unsicher. Das Auto ist zwei Jahre alt (ist ein VW Up, NP 11.000€) und wird von meiner Freundin genutzt (ich fahre ja einen Lexus B) ). Außer dieser kostenlosen Reparatur wollte man mir nichts mehr geben (kein Geld, kein Gutschein z.B. für die 3. Inspektion usw.). Aus meiner Sicht, ist das Auto nach einer solchen Reparatur weniger Wert. Und diesen Wertverlust muss man ausgleichen, allein alles zu reparieren reicht nicht aus.

Aber wie gesagt, der Werkstattmeister wollte es einfach nicht zusehen (obwohl er eigentlich einen guten Eindruck gemacht hat).

Was soll ich jetzt tun? Was sagt Ihr dazu?

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Hast Du Rechtschutz...?

Ich würde das bei einem so jungen GW über meinen Anwalt regeln...

Oder hast Du die Kostenübernahme schriftlich...?

Vertrauen ist gut...aber mit Anwalt und Rechtschutz wirst Du nicht über den Tisch gezogen...

Wichtig ist, dass es fachgerecht repariert wird...

Gruss vom Todde

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sehe ich ähnlich wie Todde, eine Rechtsberatung in der Sache ist schon sinnvoll.

Egal wie perfekt die Reparatur von der Werkstatt gemacht wird, ist der Wagen jetzt nicht mehr "unfallfrei" und genau dieser Wertverlust bleibt ansonsten bei Dir hängen.

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Bei dem von Dir genannten Wertverlust nach erfolgter Reparatur handelt es sich um den merkantilen Minderwert. Hier dazu die wichtigsten Grundinformationen:

http://www.bvsk.de/fileadmin/download/RL-WM.pdf

Ein RA wird dort nicht weiterhelfen können, da dieser seine Informationen mangels Fachkenntnis vom beauftragten Sachverständigen einholt.

Ich selbst sehe nach erfolgter Reparatur keinen merkantilen Minderwert vorliegen.

Gruß, Filou

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Das ist doch kein Unfallschaden. Es handelt sich lediglich um einen geringfügigen äusseren Lackschaden, also ein Bagatellschaden. Der Schaden wird komplett behoben und ein Ersatzwagen gestellt. Es entsteht kein weiterer Verlust/Kosten der auf irgendeine Weise abgegolten werden müsste.

Wann ist ein Fahrzeug unfallfrei?

Das OLG Köln (Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74) hat sich zu der Frage, wann ein Fahrzeug unfallfrei ist, wie folgt geäußert:

Auf diese Definition greifen die Gerichte – zumindest der Sache nach – auch heute noch zurück (so z. B. OLG Rostock, Urt. v. 17.12.2003 – 6 U 227/02; OLG München, Urt. v. 20.06.2002 – 19 U 5820/01; LG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.2005 – 8 O 614/04).


„Unfallfrei“ ist ein Fahrzeug demnach nur dann nicht, wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat. Ein Bagatellschaden schließt die Bezeichung als „unfallfrei“ dagegen nicht automatisch aus (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 26.06.2008 – 12 U 236/07; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2008 – I-1 U 169/07; OLG Jena, Urt. v. 20.12.2007 – 1 U 535/06; OLG Bamberg, Urt. v. 21.06.2006 – 3 U 253/05).


Die Grenze zwischen einem Bagatell- und einem „Unfallschaden“ ist zugunsten des Käufers eng zu ziehen (siehe nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2008 – I-1 U 169/07). Wo sie verläuft, ist allerdings nicht einfach zu bestimmen.


Ausgangspunkt kann zwar die – der Abgrenzung eines „Bagatellschadens“ von einem Sachmangel dienende – Definition des BGH sein, wonach „Bagatellschäden“ bei einem Pkw „nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden“ sind, „auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war“ (siehe z. B. BGH, Urt. v. 10.10.2007 – VIII ZR 330/06).
Es dürfte allerdings zu weit gehen, pauschal immer dann einen „Unfallschaden“ anzunehmen, wenn ein Fahrzeug irgendeinen Blechschaden aufweist (so aber wohl OLG Jena, Urt. v. 20.12.2007 – 1 U 535/06).
Man wird vielmehr sämtliche Umstände des Einzelfalls, also zum Beispiel das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs, den Verkaufspreis, die Art des Schadens und die Höhe der Reparaturkosten, berücksichtigen müssen (so z. B. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2008 – I-1 U 169/07).

Eine solche umfassende Betrachtung mag bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen, bei dem zwei Kotflügel gegen Neuteile ausgetauscht wurden, ergeben, dass die Grenze zwischen einem „Bagatellschaden“ und einem „Unfallschaden“ deutlich überschritten ist (OLG Rostock, Urt. v. 17.12.2003 – 6 U 227/02).
Sie kann aber auch dazu führen, geringfügige, durch „Kleinstkollisionen“ entstandene Blechschäden noch als „Bagatellschäden“ einzuordnen (siehe OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.12.2004 – 14 U 33/04).

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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Das spielt alles keine rolle. Bei 20000 km stand hat mich eine frau am kotflügel leicht berührt. Es war nur kratzer am kotflügel keine dellen usw nix schlimmes.

Nachdem gutachten wurden mir 3000 schaden und 1500 wertminderung ausgezahlt aufs konto.

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Das spielt alles keine rolle. Bei 20000 km stand hat mich eine frau am kotflügel leicht berührt. Es war nur kratzer am kotflügel keine dellen usw nix schlimmes.

Nachdem gutachten wurden mir 3000 schaden und 1500 wertminderung ausgezahlt aufs konto.

Krass. Kein Wunder, dass Versicherungen so teuer sind.

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+1

Wollte ich auch gleich schreiben...

Es bleiben ja keine bleibenden Schäden zurück. Irgendwann sollte man auch mal zufrieden sein.

Im Grunde ja...

Ich möchte allerdings nicht nur von dem Foto auf einen geringen Schaden schließen...

Da habe ich ganz ander Kratzer gesehen, wo der Schaden unter der flexiblen Hülle war...

Wenn es wirklich nur äußerlich ist, gebe ich Euch allerdings Recht...

Dann wäre das mit Reparatur und Leihwagen so ziemlich abgegolten...

Gruss vom Todde

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Noch mal zurück zum Ursprungsproblem. Wenn ich das richtig verstanden habe, will die verursachende Werkstatt ohne Einschalten der Versicherung den Schaden selbst beheben?

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Ich würde mich an deren Versicherung wenden und eine Werkstatt meiner Wahl nehmen. Nur dann kann ich sicher sein, dass alles ordnungsgemäß (und nicht möglichst billig und rein optisch) repariert wird.

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Liebe Leute! Danke für Eure Rückmeldungen. Ich habe eine durchaus nützliche Web-Seite gefunden, wo man den Minderwert nach 4 unterschiedlichen Methoden berechnen kann: http://minderwert.de. Kann mir jemand erklären, was man da unter "Veräußerungswert" und "Wiederbeschaffungswert" versteht? Also, das VW Up, wäre es jetzt unfallfrei, hätte es 8000€ gekostet. Das ist dann der "Wiederbeschaffungswert", oder?

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Hallo,

anhand des Bildes scheint der Schaden nicht schlimmer zu sein, als wenn Nachbars Bengel mal die Härte eines Schraubenziehers am Lack getestet hat.

Wenn die Werkstatt, wie beschrieben, die verkratzten Kunststoffteile austauscht, und alle Lackschäden entfernt (Smartrepair ist inzwischen wirklich gut, hab da schon westentlich schlimmers Schäden absolut unsichtbar werden sehen), dann denke ich, dass du keinen Schaden hast, denn als Unfallwagen zählt das mit Sicherheit nicht, somit auch kein Wertverlust. Wenn du bisher mit der Werkstatt zufrieden warst, und ihnen vertraut hast (die Offenheit spricht finde ich auch für sich), dann lass sie reparieren, wenn dir ein wenig das Vertrauen fehlt, dann lass den Wagen vorher bei nem Sachverständigen auf verdeckte Schäden prüfen, kostet i.d.R. keine 100€. Und halte mit der Werkstatt schriftlich fest, was passiert ist, und wie es beseitigt wird.

Sollte unwahrscheinlicher Weise doch ein Spätschaden sein, hat damit den Nachweis einer fehlerhaft ausgeführten Reparatur.

Ich weiß, ich sehe die Welt recht positiv, sselbst die Welt der Werkstätten, aber wo kommen wir denn hin, wenn wir nicht mehr bereit sind, dem Gegenüber ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenzubringen (den Banken vertauen wir auch unser Geld an, obwohl wir wissen, dass die damit zocken gehen ;-) )

Gruß Christian

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