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BGH Urteil: Dashcams als Beweismittel vor Gericht zulässig


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Was für eine Freude, endlich hat dar BGH ein Urteil zum Einsatz von Dashcams gesprochen, diese sind unter gewissen Voraussetzungen nun als Beweismittel vor Gericht zulässig. Wichtig ist eben, dass diese nicht ständig aufzeichnen, jedoch ist ein ständiges Überschreiben zulässig, bei dem nur bei gewissen Situationen dauerhaft gespeichert wird.

 

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bundesgerichtshof-dashcams-als-beweismittel-vor-gericht-zulaessig-a-1207762.html

http://www.sueddeutsche.de/auto/dashcam-bgh-urteil-verwirrung-1.3980266

http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-117.html

 

Natürlich sind damit noch nicht alle Fragen und Unsicherheiten geklärt, jedoch werde ich mir nun eine Dashcam zulegen.

 

Jetzt möchte ich gleich die Frage in die Runde schicken, wer von euch hat bereits gute Erfahrungen mit Dashcams gemacht (Modell, Hersteller, Installation). Soweit man ließt sind ja viele erst einmal zufrieden, jedoch ist eben die Frage ob die Dashcams auch zuverlässig bei kleineren Erschütterungen speichern. Ich hätte am liebsten einen Knopf um die Aufnahme dauerhaft zu starten und gleich die letzten 90 Sekunden davor gleich mit.

 

Gerade erst vor wenigen Wochen wurde ich nicht nur Bedrängt, nein so ein Idiot dachte auch er müsse mich von der Spur abdrängen und mehrfach Ausbremsen. Bei der Polizei hieß es, dass in solchen Fällen leider oft nur Aussage gegen Aussage steht. Jetzt sehe ich auch für solche Fälle mal die Möglichkeit von Rechtsfolgen für solche Gefährder im Straßenverkehr!

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vor 53 Minuten schrieb CrashDown:

Bei der Polizei hieß es, dass in solchen Fällen leider oft nur Aussage gegen Aussage steht.

 

Viele Gerichte sehen das anders. Wenn sich jemand schon die Mühe einer Anzeige macht, dann wird dem Anzeigenden -sofern

er keine unglaubwürdige Geschichte erzählt- deutlich mehr Glauben geschenkt. Lexington hat das schonmal erlebt, wenn ich mich nicht irre.

Die Polizei hat nur oft keine Lust auf diesen "Kleinkram". Die Gerichte entscheiden das, da ist dir Polizei dann nur Dienstleister.

Hättest Du das mit allen Mitteln durchgezogen, hättest Du höchstwahrscheinlich Erfolg gehabt.

bearbeitet von lexibär
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Ich fahre seit ca einem Jahr schon mit Dashcam rum. Gab auch schon einige enge Situationen.

Meine ist allerdings ein Nachbau eines Markenmodells (itracker mini oder so) und somit weniger zu empfehlen - ich überlege noch, mir eine bessere zu holen, wie mein Kumpel im Sportcross. Die nimmt auch per Bewegungsmelder auf, falls sich am/direkt vor dem Auto was tut - hat meine auch mal gemacht, aber irgendwie geht die Funktion trotz Einstellung nicht mehr. Ärgerlich, da mir neulich jemand meine Scheibenwischblätter am IS senkrecht hochgebogen hat. Ich weiß zwar, dass das auch wieder datenschutzrechtlich streitbar ist, aber verglichen mit der Aufklärung einer Sachbeschädigung/Unfallflucht geht mir der Datenschutz/das Recht am eigenen Bild der verursachenden Person doch recht weit am Allerwertesten vorbei.

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vor 28 Minuten schrieb a_wizards_war:

Recht am eigenen Bild der verursachenden Person

 

Das Problem ist der Datenschutz aller anderen Personen, die zufällig mit aufgenommen werden.

Dass die Gerichte die Aufnahmen dennoch berücksichtigen müssen, ist ein großer Fortschritt. 

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vor 3 Stunden schrieb CrashDown:

Jetzt möchte ich gleich die Frage in die Runde schicken, wer von euch hat bereits gute Erfahrungen mit Dashcams gemacht (Modell, Hersteller, Installation).

 

Seit etwa einem halben Jahr nutze ich nun drei Viofos A119S (von der A119  - ohne"S" ist eher abzuraten). Im Forester eine nach vorn und eine nach hinten (fast genau so wichtig) - und im Abarth konstruktionsbedingt 😉 nur nach vorn. Wieso diese Viofo? Sie hat keinen Akku der altert und überhitzen kann sondern Kondensatoren und lässt sich zusammen mit dem GPS-Modul sehr diskret anbringen.Auch ist das  Objektiv von relativ guter Qualität und hat einen optimalen Öffnungswinkel. Ich habe die Kameras mit einem "Stromdieb" im Sicherungskasten an Dauerplus gehängt und am Armaturenbrett diskret einen On/Off Schalter angebracht. Die Kamera nimmt so auch im beim Parken im Zeitraffer auf (programmierbar auf 1, 5 oder 15 Bilder/sek). Sie schaltet automatisch auf Zeitraffer um, wenn das Fahrzeug eine gewisse Zeit steht und bei erneuter Fahrt wieder auf den Filmmodus. Dazu gibt es noch einen Polfilter, der, richtig eingestellt, lästige Reflexionen reduziert. Die Dinger laufen bis jetzt alle störungsfrei und der (natürlich chinesische) Hersteller, stellt immer wieder Fimwareupdates zur Verfügung. Bin bis jetzt sehr zufrieden mit meiner Wahl; aber das ist natürlich allein meine subjektive Erfahrung. Übrigens gibt es seit Kurzem einen Nachfolger zu meinem Modell mit noch höherer Auflösung:

 

https://www.amazon.de/Kondensator-ar0521-Sensor-F1-8-Dashcam-Armaturenbrett-Aufzeichnung-GPS/dp/B07BLSJYV5/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1526473663&sr=8-2&keywords=viofo+a119+pro&dpID=51tnsa6l9eL&preST=_SY300_QL70_&dpSrc=srch

 

https://www.viofo.com/

http://support.viofo.com/support/home

 

Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=uuZ_ylJpa0U

https://www.youtube.com/watch?v=G9vRHZ3cAjc

(Parking mode - Geht auch mit einem USB Stromtank ohne Dauerplus)

 

Ich gebe hier aber ausdrücklich keine Kaufempfehlung ab :wink3:, sondern poste die Links nur zur allgemeinen Information.

 

Gruß

Emerald

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Meiner Meinung nach hat sich durch das BGH-Urteil an der Benutzung von Dashcams nichts geändert.

Nur das sie nun als Beweismittel VOR GERICHT !!!! zulässig sind. Richter können nun die Filme nicht ablehnen wenn es darum geht sie als Beweismittel vorzulegen.

 

Dashcams sind nach wie vor lt. Datenschutzgesetz nicht erlaubt da sie gegen das Persönlichkeitsrecht anderer verstossen wenn sie dauerhaft aufzeichnen ohne das die betroffenen Personen davon Kenntnis haben.

Selbst wenn sie als Crashcam angewendet werden und somit nur kurze Filmsequenzen (ausgelöst durch einen Unfall oder Knopfdruck) aufzeichnen, darf niemand diese Filme dazu verwenden sie bei der Polizei als Beweismittel für eine Anzeige vorlegen.

Ich hab das mal gemacht und einen Motorradfahrer angezeigt und den Film der Polizei als Beweismittel vorgelegt. Der Staatsanwalt hat mir dann unmissverständlich klar gemacht das ich mich lt. Datenschutzgesetz strafbar gemacht habe (bei der Ermahnung blieb es dann aber auch).

 

Also, Dashcams sind nicht verboten solange sie nicht dauerhaft Filme speichern und die Filme dürfen nicht öffentlich gemacht werden oder anderen Personen zur Ansicht gezeigt werden (auch nicht der Polizei). Nur vor Gericht sind sie zur Beweisfindung anwendbar da dies das BGH-Urteil jetzt unmissverständlich allen Richtern deutlich gemacht hat.

Mehr steckt nicht hinter dem BGH-Urteil.

Eigentlich enttäuschend denn es wurde erwartet dass jetzt endlich unmissverständlich klar gestellt wird ob Dashcams grundsätzlich erlaubt sind oder nicht. Das hat der BGH leider immer noch völlig offen gelassen.

 

Hier das Urteil des BGH: (hier klicken)

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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vor 1 Stunde schrieb Andreas (vonderAlb):

Dashcams sind nach wie vor lt. Datenschutzgesetz nicht erlaubt da sie gegen das Persönlichkeitsrecht anderer verstossen wenn sie dauerhaft aufzeichnen ohne das die betroffenen Personen davon Kenntnis haben. 

 

Das ist im Prinzip richtig. Andererseits sind sogenannte "touristische" Aufnahmen wiederum nicht verboten. (Und nebenbei: Wie sieht es eigentlich mit der staatlichen Video-Überwachung im öffentlichen Raum aus :g: - und mit den abertausenden Handybildern, auf denen viele Leute wohl unfreiwillig verewigt sind?) Ziemlich vage das Ganze oder halt einfach ein juristisches Gestrüpp. Die Kameras sind ja so zu programmieren, dass sie z.B. nur 3 Minuten lange Sequenzen aufnehmen und bei voller Speicherkarte die ältesten wieder löschen. Wer hier Bedenken hat, kann eine Karte mit kleiner Speicherkapazität nehmen die bei HD-Aufnahmen so schnell voll ist, das man nicht mehr von "dauerhaft" Speichern sprechen kann. - Ich habe in dieser Hinsicht allerdings keine Bedenken, auch weil es nichts Langweiligeres gibt, als die täglichen Fahrten zu Hause nochmals anzugucken. Das macht man einmal und dann hat es sich. Und sehenswerte Aufnahmen wären dann ja wieder touristische Fahrten :winkiss:.

 

 

vor 1 Stunde schrieb Andreas (vonderAlb):

Also, Dashcams sind nicht verboten solange sie nicht dauerhaft Filme speichern und die Filme dürfen nicht öffentlich gemacht werden oder anderen Personen zur Ansicht gezeigt werden (auch nicht der Polizei).

 

Es gibt mittlerweile Fälle, wo selbst die Polizei beim Datenschutz ein Auge zudrückt:

 

Vollidiot auf schweizer Autobahn (Pratteln Basel) - YouTube

 

Gruß

Emerald

 

 

bearbeitet von Emerald
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vor einer Stunde schrieb LexLord:

Bei allen Erfahrungsberichten und Meinungsäußerungen darf man nicht länderübergreifend verallgemeinern und die jeweiligen Ländergesetze und/oder -gepflogenheiten außer Acht lassen.

 

 

Sofern diese nicht von der Realität überholt werden.

Nach dem BGH Urteil wird bei vielen Verkehrsteilnehmern hängen geblieben sein, dass Dashcams "nun erlaubt seien". Wenn ein Polizist dann davon abweichende Auslegungen durchsetzen möchte, wird er seine Akzeptanz aufs Spiel setzen.

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vor 10 Stunden schrieb Emerald:

Das ist im Prinzip richtig. Andererseits sind sogenannte "touristische" Aufnahmen wiederum nicht verboten. (Und nebenbei: Wie sieht es eigentlich mit der staatlichen Video-Überwachung im öffentlichen Raum aus :g: - und mit den abertausenden Handybildern, auf denen viele Leute wohl unfreiwillig verewigt sind?)

 

Das Zauberwort heisst: permanente anlasslose Aufzeichnung. Lies das BGH-Urteil nochmal gut durch. 

 

Du vergisst wir haben es hier mit deutscher Juristerei zu tun und das in Kombination mit einer deutschen Datenschutzhysterie.

 

Keiner versteht warum man mit Handy/Fotoapparat überall anlasslos filmen/fotografieren darf, an jedem Bahnsteig oder Omnibus eine/mehrere Kameras jede Bewegung der Bürger aufnehmen aber du als Bürger dieses Landes darfst dies nicht aus dem Auto heraus nur weil ein paar hirnverbohrte Datenschützer glauben man verletzte das Persönlichkeitsrecht anderer weil sie keine Genehmigung für diese Aufnahmen erteilt haben.

 

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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Am 16.5.2018 um 10:50 schrieb CrashDown:

 

 

Gerade erst vor wenigen Wochen wurde ich nicht nur Bedrängt, nein so ein Idiot dachte auch er müsse mich von der Spur abdrängen und mehrfach Ausbremsen. Bei der Polizei hieß es, dass in solchen Fällen leider oft nur Aussage gegen Aussage steht. Jetzt sehe ich auch für solche Fälle mal die Möglichkeit von Rechtsfolgen für solche Gefährder im Straßenverkehr!

Da drückt die Polizei kein Auge zu denn genau da hört Datenschutz nämlich auf wenn es um die Strafverfolgung geht, in diesem Fall greift §315b StGB.

Die sind und waren nie verboten weil sie genau wie touristische Aufnehmen keine Portraitaufnahmen machen und zudem genau wie Überwachungskameras die alten Daten automatisiert wieder löschen.

Jetzt kann Herr Kindergartenmann wieder im Dreieck springen, ich werde es trotzdem nicht lesen da es nur wieder ausarten wird und man wieder genau wie die Gerichte ewig streiten kann.

Zudem darf ein Datenschutzgesetz nicht zu einem Kriminellenschutzgesetz ausarten.

 

@Emerald

Die Cam ist ganz nett aber mir wäre sie zu klobig.

Ich beibe bei meiner dezenten iTracker mini, bei den bisherigen Polizeikontrollen ist mir aufgefallen das die Polizei eine ganz ähnliche hat wie die iTracker mini, von der Bauform jedenfalls.

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Am 16.5.2018 um 10:50 schrieb CrashDown:

Jetzt möchte ich gleich die Frage in die Runde schicken, wer von euch hat bereits gute Erfahrungen mit Dashcams gemacht (Modell, Hersteller, Installation). Soweit man ließt sind ja viele erst einmal zufrieden, jedoch ist eben die Frage ob die Dashcams auch zuverlässig bei kleineren Erschütterungen speichern. Ich hätte am liebsten einen Knopf um die Aufnahme dauerhaft zu starten und gleich die letzten 90 Sekunden davor gleich mit.

 

Gerade erst vor wenigen Wochen wurde ich nicht nur Bedrängt, nein so ein Idiot dachte auch er müsse mich von der Spur abdrängen und mehrfach Ausbremsen. Bei der Polizei hieß es, dass in solchen Fällen leider oft nur Aussage gegen Aussage steht. Jetzt sehe ich auch für solche Fälle mal die Möglichkeit von Rechtsfolgen für solche Gefährder im Straßenverkehr!

 

Ich hab mir vor Jahren die Blacksys CF100 mit GPS-Sensor und Heckkamera gekauft. Sie funktioniert sehr zuverlässig, nimmt ordentliche Bilder auf und ist einfach einzustellen. Der Support ist sehr gut, Software wird ständig aktualisiert und per kostenfreiem Download zur Verfügung gestellt.

Die Montage ist aufwändig da man Kabel verlegen muss die von hinten und durch die A-Säule zur Dashcam verlegt werden müssen.

 

Die Entwicklung der Kameras geht ständig weiter und was gestern noch gut war ist heute vielleicht schon durch bessere Produkte überholt.

Schau mal bei dashcamtest.de rein. Evtl. findest du da das passende Produkt für dich.

Hinweis: gute Kameras sind nicht billig aber ihren Preis wert.

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vor 14 Stunden schrieb Yoshimitsu:

Die Cam ist ganz nett aber mir wäre sie zu klobig.

Ich beibe bei meiner dezenten iTracker mini,

 

Ich habe mich vor einiger Zeit ziemlich intensiv mit diesen Dingern befasst, daher hier nochmals meine Überlegungen:

 

Grundsätzlich muss man sich entscheiden ob man eine Cam mit Display, die "all-in-one" funktioniert haben will oder eine die mit einer App nur übers Handy zu Bedienen ist. Aus Gründen der Einfachheit, habe ich mich für Erstere entschieden umso mehr da zwei Cams im selben Fahrzeug eingesetzt werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Viofo wohl eine der Kleinsten. Was ich gar nicht mag, sind Cams die wie Fotoapparate aussehen und mit Saugnapf befestigt werden:msn-cry:. - Diskret ist anders.

Wichtig war mir auch eine Zeitraffer-Überwachung im geparkten Fahrzeug sowie ein Polarisations-Filter, das eine echte Verbesserung der Aufnahmen bringt.

 

Zu den  iTrackern: Diese Cams sind Klone anderer (China)-Hersteller, haben aber den Vorteil eines deutschen Vertriebs bei Gewährleistungsfragen. Was man letztendlich anschafft hängt halt von den persönlichen Anforderungen ab. Ich bin mit meiner Wahl wie geschrieben immer noch zufrieden.

 

Gruß

Emerald

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Display wollte ich auch auf jeden Fall für die einfache Bedienbarkeit.

Zudem sollte sie möglichst klein sein.

Die erste davon hatte ich schon vor vielen Jahren, da gab es die noch garnicht in Deutschland zu kaufen. Hatte sie mir dann extra aus den USA importiert, da war es noch die kleinste Dashcam der Welt. 

Leider habe ich sie beim Anschluss an der Bordnetz gekillt, dann den günstigen Klon gekauft den Max jetzt hat und nun habe ich die Deutsche Version diesen Itracker.

Das gute ist alle 5 Minuten wird eine neue Aufnahme gestartet, die Futzis vor Gericht wollen ja keine dauerhaft laufende Aufnahme also passt das schon.

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@Yoshimitsu, @Emerald & @Andreas (vonderAlb)

Könntet ihr uns hier ggf. ein paar Bilder eurer Dashcams im montierten Zustand posten, mich würde interessieren wie aufdringlich bzw. auffällig diese sind.

 

Können eure Modell also die Viofi und der iTracker auch eine Aufnahme per Knopfdruck machen? Und wie viele Sekunden rückwirkend sind da mit in der Aufnahme?

 

Danke,

Andy

bearbeitet von CrashDown
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Das war noch die alte, etwas blöd mit dem hellen Klebepad:

 

 

 

 

Die neue hat extra so eine spezielle nicht spiegelnde Oberfläche und dunkles Klebepad, die sieht man kaum noch:

 

 

 

Mit diesem Knopf weiß ich nicht ob die das hat, brauche ich nicht da die wie Überwachungskameras viele Stunden auf nimmt.

Ich merke mir immer die Uhrzeit und dann finde ich die entsprechende Aufnahme schon.

Und wie ich gerade sehe wird sie noch immer als die kleinste GPS Dashcam der Welt verkauft.

bearbeitet von Yoshimitsu
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@CrashDown

 

Wie gewünscht hier ein paar Erläuterungen:

 

Hier zwei (schlechte!) Bilder die ich soeben aufgenommen habe. - Bin kein Hobby-Fotograf und in der Garage ist es ziemlich dunkel. Aber zur Info sollte es reichen.

 

Im Subaru hinter dem Rückspiegel:

viofoA119S-02.thumb.JPG.4e5dca08240b79463461a292070ec09c.JPG

 

 

Im Abarth von außen (die Kamera ist ganz rechts). Man sieht hier auch den angeklippten Pol-Filter.

viofoA119S-01.thumb.JPG.7dd19b73b62bf26e116649b453f22fe4.JPG

 

Die Kameras fallen in der Realität kaum auf und sind sehr diskret. Bei meinen regelmäßigen Fahrten über die Deutsch-Schweizer Grenze ist sie jedenfalls noch keinem Zöllner aufgefallen.

 

 

vor 14 Stunden schrieb CrashDown:

Aufnahme per Knopfdruck machen? Und wie viele Sekunden rückwirkend sind da mit in der Aufnahme?

 

Die Kamera kann viel mehr als man erwartet:  Die Aufnahmelänge ist einstellbar 1/2/3/5/10 Minuten oder ohne Unterbruch (nicht zu empfehlen). Die einzelnen Aufnahmen werden nacheinander gespeichert und die jeweils Älteste wird bei voller Speicherkarte wieder gelöscht. Bei Erschütterungen (registriert durch einen einstellbaren G-Sensor) wird die Aufnahme dauerhaft gespeichert. Das ist auch jederzeit manuell möglich durch drücken der gelben Taste. Ein Drücken der Menü-Taste während er Aufnahme speichert ein aktuelles Foto. Und dann gibts ja noch den Time-Lapse und den Park-Modus. Einfach mal bei Youtube "Viofo A119S" suchen - man findet eine Fülle von Videos.

 

Für die Montage würde ich mir etwas Zeit nehmen. Das auf die Scheibe geklebte GPS-Modul sollte möglichst waagrecht sein. Da helfen Wasserwaage und Maler-Klebeband. Auch für die Verlegung des Kabels gibts diverse Anleitungen in der "Tube."

 

Hier noch der Link zur leider englischen Anleitung. (Meinen Kameras lag ein hübsches Booklet mit deutscher Anleitung bei).

http://support.viofo.com/helpdesk/attachments/19018909256

 

Noch Fragen? - Einfach posten.

 

Gruß

Emerald

 

 


 

bearbeitet von Emerald
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vor 13 Minuten schrieb Yoshimitsu:

Die könntest du sogar noch etwas höher anbringen

Geht nicht viel höher: Beim Subaru kommt direkt der Grünkeil und beim Abarth hat man sehr schnell eine "schwarze Ecke" im Bild durch das danebenliegende Elektronikgedöns; was mir natürlich genau so widerfahren ist :unsure:.... - Die 3M Dinger halten wie der Teufel :crying:, aber es lag glücklicherweise ein Ersatzkleber bei, und man kann sie auch nachkaufen. Daher empfiehlt es sich beim Ausloten der Montage-Position das Display einzuschalten.

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Geht so, bei Max habe ich glaube dieses dran gemacht:

https://www.ebay.de/itm/3M-Scotch-doppelseitiges-Schaum-Klebeband-9508B-12-mm-x-66-m-Schwarz-Klebefilm/182405058903?epid=2255413246&hash=item2a78305157:g:0DQAAOSwnHZYZsti

 

 

 

Schön dunkel und hält ganz ok aber bei einem Teil ist es bei mir schon abgefallen, jetzt teste ich dieses:

 

https://www.ebay.de/itm/Gorilla-Glue-Schwerlast-Klebeband-doppelseitig-wetterfest-kristallklar/292305066440?hash=item440ebd59c8:g:0V4AAOSwYbhZ3MTm

 

Das macht einen guten Eindruck und scheint dem M3 deutlich überlegen zu sein, hält wirklich wie bombe, mal sehen wie der Langzeittest ausfällt.

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Ich habe seit über einem Jahr eine dashcam (itracker)  im Einsatz und mir war es ziemlich wurscht was das Gericht dazu sagt, ich finde es einfach genial, dass ich jetzt immer hinterher nochmal gucken kann wo ich langgefahren bin, wie es da aussah, wie der Blitzer aussah der ein Foto von mir gemacht hat usw. Sie nimmt ohne Unterbrechung ein paar Stunden auf und überschreibt das älteste dann. Wenn es jetzt endlich mal als Beweismittel zugelassen wäre, umso besser. 

 

Eingebaut hat das Tel mein Herzensfreund, der keine Ahnung von sowas hat, aber ein geschickter Bursche ist. Funktioniert prima. Einbau hat nicht lange gedauert, ein Stündchen oder etwas länger vielleicht. Alle Kabel unsichtbar irgendwo verlegt.

bearbeitet von Blackout
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Zu Dashcams in Österreich gab's am am 19.5.2018 eine Meldung im ORF: http://orf.at/stories/2438803/2438802/

 

Zitat

 

In Österreich darf man Dashcams zwar besitzen und im eigenen Auto montieren, man darf sie jedoch nicht verwenden. Den umgebenden Verkehr laufend zu filmen ist verboten.

...

Das heißt aber nicht, dass solche Videos nicht auch in Österreich als Beweis vor Gericht zugelassen werden könnten.

Alles unklar?

LG tntn

 

Datenschützer sehen Entwicklung kritisch

Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden, können später Hinweise geben, wie es zu einem Unfall kam. Für die Schuldfrage kann ein solcher Videobeweis entscheidend sein. Nach der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, diese Videos als Beweise vor Gericht zuzulassen, kommen positive Reaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Heimische Datenschützer sehen diese Entwicklung kritisch.

 

Das filmisch am besten dokumentierte astronomische Naturereignis der Geschichte ist vermutlich der Meteoriteneinschlag nahe der Stadt Tscheljabinsk im russischen Ural. Als dort am 15. Februar 2013 ein Meteor in die Erdatmosphäre eintrat, dessen Bruchteile im Himmel verglühten, filmten Tausende Kameras mit. Grund dafür ist die weite Verbreitung dieser Dashboard Cameras in Russland. Sie sollen ein Schutz gegen Überfälle sein und bei Unfällen Klarheit über das Verschulden liefern. Datenschutzgesetze, die das verbieten würden, gibt es in Russland nicht.

Ähnliche Rechtslage in Österreich

In Österreich darf man Dashcams zwar besitzen und im eigenen Auto montieren, man darf sie jedoch nicht verwenden. Den umgebenden Verkehr laufend zu filmen ist verboten. Für die Überwachung des öffentlichen Raums ist ausschließlich die Polizei zuständig. Denn wer vorsorglich andere Verkehrsteilnehmer aufzeichnet, filmt dabei größtenteils unschuldige Personen. Diese Art der Überwachung widerspricht dem österreichischen Recht. Das heißt aber nicht, dass solche Videos nicht auch in Österreich als Beweis vor Gericht zugelassen werden könnten.

 

Denn wie in Deutschland gibt es auch in Österreich kein Beweisverwertungsverbot. Rechtswidrig erlangte Beweismittel sind unter bestimmten Umständen zulässig vor Gericht, erklärt der Verwaltungsrechtsexperte Gerhard Muzak von der Universität Wien gegenüber ORF.at. Das müsse dann abwägen, welchen Zweck die entsprechende Datenschutzverordnung verfolge und inwiefern der Einsatz von Dashcam-Videos dem widerspreche, so Muzak.

Deutsche Versicherungen reagieren positiv

Die deutsche Gerichtsentscheidung bezieht sich auf einen relativ harmlosen Unfall. Zwei Autos waren nebeneinander links abgebogen und dabei kollidiert. Die beiden Lenker hatten sich daraufhin gegenseitig beschuldigt. Die Dashcam-Aufnahme des Klägers zeigte im Gerichtsverfahren schließlich, dass nicht er den Zusammenstoß verursacht hatte.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe positiv. Der Einsatz der kleinen Kameras würde nicht nur die Aufklärung von Unfällen erleichtern, die Videos könnten auch dazu beitragen, Versicherungsbetrug aufzudecken, heißt es in einer Aussendung. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern.

Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) reagiert zurückhaltender. „Grundsätzlich können für die Versicherer alle Beweismittel, die die Haftung und das Verschulden bei einem Verkehrsunfall klären, hilfreich sein“, heißt es gegenüber ORF.at. Voraussetzung sollte aber immer sein, dass die Beweismittel legal zustande gekommen sind. Und das sei im Fall von Dashcams in Österreich nicht der Fall.

Mehr Spielraum durch neues Gesetz?

Vom Justizministerium (BVRDJ) heißt es auf Anfrage von ORF.at, dass die österreichischen Gerichte entscheiden müssten, ob sie Dashcam-Videos als Beweismittel zulassen oder nicht. „Da mit der Verwendung von Dashcam-Videos unter Umständen ein Grundrecht verletzt werden kann, braucht es dafür eine richterliche Entscheidung“, so ein Sprecher des Ministeriums.

Am 25. Mai 2018 treten die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Daraus könne sich eventuell eine neue Judikatur entwickeln, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums gegenüber ORF.at. „Eine einfachgesetzliche Regelung sei möglich, sollte aber im neuen Datenschutzgesetz erfolgen, da hier geregelt ist, unter welchen Umständen eine Videoüberwachung zulässig ist“, heißt es in der Stellungnahme. Da es sich um eine Datenschutzmaterie und nicht um eine kraftfahrrechtliche Frage handle, seien aber die Datenschutzrechtsexperten des Justizministeriums zuständig.

Datenschutzbehörde gegen Dashcams

Die Datenschutzbehörde, die beim Justizministerium angesiedelt ist, war bisher immer gegen die Zulassung eines Dashcam-Systems. Denn Privatpersonen dürfen den öffentlichen Raum nicht überwachen, hier habe der Datenschutz eindeutig Vorrang.

Dazu gebe es auch einen Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs, VwGH, sagte Andrea Jelinek, die Leiterin der Datenschutzbehörde, auf Nachfrage. In diesem Fall wollte ein Autofahrer Kameras auf seinem Fahrzeug verwenden, die den Verkehr durchgehend verschlüsselt aufgezeichnet hätten. Die Aufnahmen wären aber nach 60 Sekunden wieder überschrieben worden. Nur nach starker Erschütterung, etwa durch einen Unfall, oder bei Betätigung eines Notfallknopfs wären die Bilder dauerhaft gespeichert worden.

Da die dauerhafte Speicherung durch das Drücken des Alarmknopfs jederzeit auch ohne Anlass möglich sei, entschied der VwGH, dass ein solches Überwachungssystem unverhältnismäßig sei. Es handle sich um einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht gerechtfertigt sei. Offen blieb nach dem Entscheid, ob auch reine „Crashcams“ unzulässig sind, die Aufnahmen ausschließlich nach einem Unfall speichern und nicht vom Fahrer ausgelöst werden können.

Datenschützer warnen

Werner Reiter vom Verein epicenter.works, der sich für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einsetzt, sieht im deutschen Urteil eine kritische Entwicklung. In Deutschland wie in Österreich gebe es die Tendenz, Sicherheitsfragen vermehrt in private Hände zu legen, seien es private Security-Firmen, Überwachungskameras am Hauseingang oder eben Dashcams auf der Windschutzscheibe. „Das alles befeuert gefährliche Selbstjustiz“, so Reiter gegenüber ORF.at.

Denn auch wenn solche Aufnahmen vor Gericht entscheidende Beweismittel sein können, würden die Minikameras ständig mitfilmen. Selbst wenn das Gefilmte laufend überschrieben und nur im Fall eines Unfalls gesichert würde, käme es durch die Dashcams zur Verletzung der Privatsphäre vieler Menschen. Dieser Schaden werde durch den Nutzen nicht aufgewogen, so Reiter.

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