LEX_US Geschrieben 3. Oktober 2018 Share Geschrieben 3. Oktober 2018 Liebe CT-Gemeinschaft, ich habe seit einigen Tagen meinen 2015er CT Luxury Line und bin sehr zufrieden damit! Einige Fragen habe ich jedoch, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt: - H9 Fernlicht - das LED-Abblendlicht ist hervorragend, das gelbe H9 Fernlicht stört extrem... Welche legalen Halogen-Leuchtmittel gibt es, die weißer leuchten, ohne gleich so hässliche blau zu sein, dass der ganze Scheinwerfer blau schimmert?!? Ich habe weder von Bosch, Osram oder Philips etwas gefunden... LED will ich nicht, H11 ist tendenziell ja auch dunkler. - Reifengröße 225/45 R17 - ab Werk sind ja 215/45 R17 verbaut, diese Reifengröße gibt es jedoch kaum und ist auch wesentlich teurer wie die üblichen 225er, die ja auch der Auris ab Werk trägt. Meine Zubehör-Winterräder haben in der ABE 225/45 R17 eingetragen, daher werde ich sie im Winter auch fahren. Was mache ich im Sommer, in den Fahrzeugpapieren sind nur die 215er eingetragen?!? - Geräusche Vorderachse: Zwischen 100-120 habe ich so ein wummerndes Geräusch von der Vorderachse, was beim Lenken noch etwas lauter wird. Ich vermute die Reifen als Ursache, obwohl kein Sägezahn fühlbar ist. Der Vorbesitzer hatte an beiden Vorderfelgen schon leichten Bordsteinkontakt, eventuell eine Unwucht? Fahrzeug hat erst 30tkm weg, Reifen sind die ersten von 2015... Ich bin mal gespannt, wie es sich beim Wechsel auf die neuen Winterräder verhält - welche Ursache könnte es noch haben außer den Reifen/Rädern? Ansonsten ein wirklich tolles Auto - sehr entspannend und unaufgeregt, dazu noch sehr sparsam mit 5,0L, mein alter Honda CR-Z hat mehr verbraucht trotz deutlich geringerem Gewicht. Gruß, Tom 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
corjoh Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 Also ich fahre 215/45R17 weil sie billiger sind als die 225. Und wenn ich 215/45R17 bei einem Onlinereifenhändler eingebe, bekomme ich über 200 verschiedene Reifen zur Auswahl. Ist zwar weniger als die Hälfte zu 225er, sollte man aber was finden. Deine Zubehörräder müsstest du ja eh, wie in der ABE beschrieben, in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann hast du die Größe drinne und kannst auch Sommerreifen dieser Größe fahren. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GAST-123 Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 Bei einer ABE muss man nichts in die Papiere eintragen lassen. Eine Eintragung muss nur nach einer Abnahme mit TÜV Gutachten vorgenommen werden. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
a_wizards_war Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 vor 57 Minuten schrieb MD-60: Bei einer ABE muss man nichts in die Papiere eintragen lassen. Eine Eintragung muss nur nach einer Abnahme mit TÜV Gutachten vorgenommen werden. Stimmt, aber nur teilweise. Wenn du zum Beispiel eine ABE für Felgen hast, gilt diese nur, wenn du auch das Original Fahrwerk noch drin hast, da es damit geprüft wurde. Hast du z.B. Federn verbaut, musst du auch Räder mit ABE eintragen lassen. Aber das nur am Rande... Ich würde einfach probieren, die 225er einzutragen und fertig. Oder für den Sommer entsprechende Zubehörfelgen kaufen. Vielleicht kann dir auch Lexus eine Freigabe geben, 225er zu fahren, mit der du dann zum TÜV kannst. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GAST-123 Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 vor 26 Minuten schrieb a_wizards_war: Stimmt, aber nur teilweise. Wenn du zum Beispiel eine ABE für Felgen hast, gilt diese nur, wenn du auch das Original Fahrwerk noch drin hast, da es damit geprüft wurde. Hast du z.B. Federn verbaut, musst du auch Räder mit ABE eintragen lassen. Aber das nur am Rande... Ich würde einfach probieren, die 225er einzutragen und fertig. Oder für den Sommer entsprechende Zubehörfelgen kaufen. Vielleicht kann dir auch Lexus eine Freigabe geben, 225er zu fahren, mit der du dann zum TÜV kannst. Meine Aussage stimmt nicht nur teilweise , denn in einer ABE stehen immer die Vorraussetzungen für die Gültigkeit der ABE . Sind diese nicht gegeben erlischt diese. Manchmal sollte man Unterlagen auch einfach mal lesen dann muß man später nicht jammern.Aber du hast auch Recht bei Nichterfüllung ist eine TÜV Abnahme erforderlich. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
a_wizards_war Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 vor 3 Stunden schrieb MD-60: Meine Aussage stimmt nicht nur teilweise , denn in einer ABE stehen immer die Vorraussetzungen für die Gültigkeit der ABE . Sind diese nicht gegeben erlischt diese. Manchmal sollte man Unterlagen auch einfach mal lesen dann muß man später nicht jammern.Aber du hast auch Recht bei Nichterfüllung ist eine TÜV Abnahme erforderlich. Da hast du Recht, dadurch, dass das ganze kaum jemand liest, nehmen viele an, dass eine ABE ohne solche Rahmenbedingungen gilt. Beim TÜV folgt dann das böse Erwachen. Daher noch mein Hinweis wollte das nur ergänzt wissen für den TE 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
corjoh Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 (bearbeitet) Ein kleiner Ausschnitt aus dem Regelwerk: ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis (nach § 10 StVZO) Bei jedem Fahrzeug werden in der Fahrzeug-ABE und ihren Nachträgen die serienmäßigen und freigegebenen Rad- und Reifengrößen erfasst. Eine Umrüstung der Reifen und Räder auf freigegebene und im Fahrzeugschein gelistete Dimension kann meist ohne weitere Prüfung durchgeführt werden. Außerhalb der in der Fahrzeug-ABE erfassten Rad-/Reifendimension nennen die Fahrzeughersteller freigegebene Alternativen, die nach einer § 19 (2) StVZO-Begutachtung (mit entsprechendem Nachtrag in den Papieren) gefahren werden dürfen. Felgenhersteller lassen beim TÜV Rad-/Reifenkombinationen auf ihre Verwendbarkeit für unterschiedliche Fahrzeugmodelle und auf Dauerfestigkeit prüfen und beantragen eine Fahrzeugteile- ABE, erkennbar an der im Rad eingegossenen KBA-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes. Werden Sonderräder KBA-Nummer und Allgemeiner Betriebserlaubnis montiert, die keinerlei Umbauten am Fahrzeug erfordern, ist auch keine Begutachtung nach § 19 (2) nötig. Fahrwerk und Bremsanlage des Fahrzeuges müssen in diesem Fall aber dem Serienzustand entsprechen. Zusätzliche Veränderungen - durch Tieferlegen etwa - sind entweder durch Angaben im Prüfbericht oder durch Freigängigkeits- und Fahrversuche zu klären. Eine TÜVBegutachtung ist nicht vermeidbar. Wird eine Reifengröße aufgezogen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten ist, wird - selbst in Kombination mit einer freigegebenen und mit ABE versehenen Felge eine Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem Eintrag der neuen Größe in den Kraftfahrzeugbrief erforderlich. Anschließend ist auf der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen (Änderung des Fahrzeugscheines). Alle Änderungen erfolgen gegen Gebühr. Der Irrglaube mit einer ABE fein raus zu sein, ist weit verbreitet. bearbeitet 4. Oktober 2018 von corjoh 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rumplstilzchen Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 Willkommen! Ich fahre 225 Reifen. Komme aus Österreich und musste zur einer KFZ-Prüfstelle des Amtes der Landesregierung meines Bundeslandes. Bei uns in Österreich ist es beinahe wie in Deuschland! - Räder und Reifen - PKW Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig! Anmerkung: Bei einer gleichzeitigen Tieferlegung ist meistens ein Gesamtgutachten erforderlich! Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch ein Teile- oder Festigkeitsgutachten) Bei Spurweitenänderungen von mehr als +2% bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie bzw. mehr als +4% bei Fahrzeugen mit Leiterrahmen ist der Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fahrzeuges durch den Fahrzeughersteller (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder ein Gutachten eines technischen Dienstes zu erbringen. Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±2% ist eine Kontrolle des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers erforderlich. Bei einer zu großen Abweichung (Geschwindigkeitsmesser darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und nicht mehr als 4 km/h + 10% Skalenwert) muss der Geschwindigkeitsmesser angeglichen werden und die serienmäßigen Reifendimensionen dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±8% ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen. Diese Prüfungen sind äußerst kostenintensiv! Bei der Verwendung von Reifen auf zu breiten oder schmalen Rädern (gemäß Norm), ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt: Anbauprüfung der Räder (Radanschluss, Radbefestigung) Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (z. B. voller Lenkeinschlag, Kotflügelkanten im eingefederten Zustand, etc.) Prüfung der Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Radbreite Prüfung der Tragfähigkeit der Räder unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Teile- oder Festigkeitsgutachten Prüfung der Verwendbarkeit von Schneeketten Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (die gesamte Breite der Rad- und Reifenkombination muss im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein) Prüfung der Auswirkung bei Änderung des Lenkrollradius (Prüfung des Brems- und Lenkverhaltens) Gegebenenfalls Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke Gegebenenfalls Fahrerprobung des umgerüsteten Fahrzeuges im Vergleich zum Serienfahrzeug Quelle: https://www.tuv.at/loesungen/infrastructure-transportation/typisierung/ 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rumplstilzchen Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 vor 23 Stunden schrieb LEX_US: - H9 Fernlicht - das LED-Abblendlicht ist hervorragend, das gelbe H9 Fernlicht stört extrem... Welche legalen Halogen-Leuchtmittel gibt es, die weißer leuchten, ohne gleich so hässliche blau zu sein, dass der ganze Scheinwerfer blau schimmert?!? Ich habe weder von Bosch, Osram oder Philips etwas gefunden... LED will ich nicht, H11 ist tendenziell ja auch dunkler. Ist wirklich ein leidiges Problem... und es schaut am Markt schlecht aus. Bin deswegen sogar auf LED gewechselt..... Mein Fazit: Schaut sau geil aus. Aber: Weißes Licht (z.B LED oder Xenon) wird bei nassem Wetter regelrecht geschluckt auf der Fahrbahn. Was echt schade ist! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rumplstilzchen Geschrieben 4. Oktober 2018 Share Geschrieben 4. Oktober 2018 vor 23 Stunden schrieb LEX_US: - Geräusche Vorderachse: Zwischen 100-120 habe ich so ein wummerndes Geräusch von der Vorderachse, was beim Lenken noch etwas lauter wird. Ich vermute die Reifen als Ursache, obwohl kein Sägezahn fühlbar ist. Der Vorbesitzer hatte an beiden Vorderfelgen schon leichten Bordsteinkontakt, eventuell eine Unwucht? Fahrzeug hat erst 30tkm weg, Reifen sind die ersten von 2015... Ich bin mal gespannt, wie es sich beim Wechsel auf die neuen Winterräder verhält - welche Ursache könnte es noch haben außer den Reifen/Rädern? Einseitiger Schmutz im Felgenbett. (hatte ich im Winter mal) Alufelgen hat einen Schlag bekommen..... Oder Wuchtgewichte innen oder aussen nimma da...... SG. Rumplstilzchen 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isarmann Geschrieben 10. Oktober 2018 Share Geschrieben 10. Oktober 2018 Herzlichen Glückwunsch! Bilder, wo sind die Bilder? 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LEX_US Geschrieben 17. Oktober 2018 Autor Share Geschrieben 17. Oktober 2018 Bilder folgen natürlich noch. :-) Wegen der Geräusche an der Vorderachse: Ich habe jetzt einen nagelneuen Komplettradsatz Winterräder montiert, leider ist das am Anfang geschilderte Geräusch immer noch vorhanden, wenn auch leicht abgeschwächt. Habt ihr noch eine andere Idee außer Unwucht an den Rädern/Reifen? Ein Radlager wird nach nur 30tkm ja wohl nicht hinüber sein?!? Übrigens: Die original 17" Lexus-Alus sind ja grottig schwer!!! meine 17" Alu-Winterräder wiegen spürbar weniger, hat mich wirklich gewundert... 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LEX_US Geschrieben 14. Dezember 2018 Autor Share Geschrieben 14. Dezember 2018 So, es wurden jetzt beide Radlager getauscht - siehe da, das nervige Geräusch ist weg! Radlagertausch nach 37tkm - nicht schlecht... Aber Hauptsache endlich Ruhe! 🙂 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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