jrolle Geschrieben 20. Oktober 2018 Share Geschrieben 20. Oktober 2018 Heute ist mein Kraftfahrzeugsteuerbescheid bekommen. Mich trift ehrlich gesagt der Schlag. 204€ für den NX300h Facelift??? Wie kann das sein? Der CO2 Ausstoß wurde mit 172g/km abgegeben - das ist weit weg von den 121g/km aus dem Prospekt. Auf der Zulassungsschein 1 stehen auch die 172g/km. Hat jemand von Euch eine Erklärung was hier falsch ist. Ich werde auf jeden Fall am Montag mal den Händler befragen wie das sein kann. Kann das mit der Anhängekupplung zusammenhängen? (War beim Auris schon mal im Gespräch). Kennst jemand das Thema? 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GS430Radebeul Geschrieben 20. Oktober 2018 Share Geschrieben 20. Oktober 2018 Hallo In deinem Fahrzeugschein findest du alle relevanten Daten. Diese gibst du hier https://www.kfz-steuer-2018.de/?gclid=CjwKCAjwpKveBRAwEiwAo4Pqm2hs5wZqBfWiLFzgt3MHczjA4TczfTts73eTTny1H6jfoHq1z7ubDhoC9IgQAvD_BwE ein! Das Datum der Erstzulassung ist da auch entscheidend. Das Facelift sollte jetzt Euro 6 sein. Bei einem angenommenen Datum der Erstzulassung 01.09.2018 komme ich laut Rechner auf 94€ Steuer. https://www.kfz-steuer-2018.de/kfz-steuer-berechnen/kfz-steuer-rechner/ Auch für den NX300h Allrad kome ich nicht auf 204€. https://www.kfz-steuer-2018.de/kfz-steuer-berechnen/kfz-steuer-rechner/ Wenn du auch auf deutlich andere Preise kommst, hilft nur ein Widerspruch beim Hauptzollamt. Möglicherweise ein Zahlendreher bei der Berechnung. Was soll die AHK mit der Kfz-Steuer zu tun haben? Lass dir das Auto nicht vermiesen. Schönes Wochenende Janos 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jrolle Geschrieben 21. Oktober 2018 Autor Share Geschrieben 21. Oktober 2018 Im Fahrzeugschein stehen auch die besagten 172g/km. Ich werde morgen mal beim Händler vorsprechen der das Auto zugelassen hat. Ich sage "Bescheid" so bald ich Rückmeldung habe. => denke aber das ist ein Fehler (Zahlendreher) 172g/km => 127g/km. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ben_is_lol Geschrieben 21. Oktober 2018 Share Geschrieben 21. Oktober 2018 Mein is200t hat 167, vielleicht haben die nach neuer namenklatur deinen nx300h mit einem nx300 für den 2.0t verwechselt. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jrolle Geschrieben 22. Oktober 2018 Autor Share Geschrieben 22. Oktober 2018 (bearbeitet) Jetzt bin ich aufgeklärt. Nach neuem WLTP Standard hat der NX300h 172g/km CO2. Das sind umgerechnet 7,6L/100km im Mittelwert. Letztendlich kann ich die 260€ Mehrkosten für die 3 Jahre Leasingdauer sicherlich verkraften - aber irgendwie fühlt man sich vera...... COC Papier habe ich angehängt. Das trifft alle neu zugelassenen Fahrzeuge. bearbeitet 22. Oktober 2018 von jrolle 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jrolle Geschrieben 22. Oktober 2018 Autor Share Geschrieben 22. Oktober 2018 (bearbeitet) Nun weiß man auch was der Abschnitt im Prospekt bedeutet: 1 Erster Wert für NX mit Frontantrieb (FWD). Zweiter Wert in Klammern für NX mit Allradantrieb (AWD). 2 Das Fahrzeug wurde nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. WLTP wird das bisherige Prüfverfahren NEFZ ab dem 01.09.2018 ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. 3 Modellabhängig. 4 Ausstattungsabhängig. Inkl. 75 kg Fahrergewicht. 5 Inklusive Unterflurstaufach (80 Liter). bearbeitet 22. Oktober 2018 von jrolle 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
H6Fan Geschrieben 22. Oktober 2018 Share Geschrieben 22. Oktober 2018 Die genannten 7,6l liegen ja über dem "Realwert" bei spritmonitor.de Entweder hat Lexus die neue Norm eher lustlos umgesetzt oder die NX-Fahrer scheuen das Gaspedal.... 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GS430Radebeul Geschrieben 25. Oktober 2018 Share Geschrieben 25. Oktober 2018 Das habe ich gerade noch auf der Lexus-Seite gefunden. Dem Verbraucher sollen in der Übergangsphase angeblich keine Mehrkosten durch WLTP entstehen. http://wltpfacts.eu/taxation-wltp/ 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jrolle Geschrieben 26. Oktober 2018 Autor Share Geschrieben 26. Oktober 2018 Jeder der ein neues Fahrzeug nach dem 01.09.2018 zugelassen hat weiß: Der Inhalt dieser Webseite ist falsch und damit schlichtweg eine Lüge. Der NX lässt sich problemlos mit 6,8L/100km bewegen. Unser Staat kassiert ab - bei allen. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kotti Geschrieben 28. Oktober 2018 Share Geschrieben 28. Oktober 2018 Hallo Allerseits, bin jetzt seit drei Tagen auch NX Fahrer. Ich habe aber das Glück, eine Tageszulassung zu fahren, hier sind noch 123g CO2 eingetragen. Letztendlich ist die Besteuerung nach WLTP ein Instrument, um mehr Steuereinnahmen zu generieren. Es ist gut, dass nach der neuen Norm die Verbrauchswerte realistischer ermittelt werden, man kann jetzt besser vergleichen und die Phantasiewerte haben ein Ende. Das der Staat dies aber für mehr Einnahmen nutzt, verstößt m.E. gegen die Steuergerechtigkeit. Wer möchte mir erklären, warum das selbe Fahrzeug bei unterschiedlichen Zulassungsdaten verschiedene Steuersätze zu zahlen hat. Am Verbrauch hat sich ja nichts geändert. Es wäre gut gewesen, wenn der CO2 Aufschlag von 2 EUR/Gramm angepasst worden wäre. Ein neuer Wert von ca. 1.70 EUR/Gramm wäre da gerecht gewesen. Mal sehen, wann der Bund der Steuerzahler dagegen klagen wird. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uslex Geschrieben 28. Oktober 2018 Share Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 2 Stunden schrieb Kotti: Wer möchte mir erklären, warum das selbe Fahrzeug bei unterschiedlichen Zulassungsdaten verschiedene Steuersätze zu zahlen hat. Das Gleiche passiert auch, wenn du heute einen niedrigen Benzinpreis und morgen einen ganz anderen Benzinpreis bezahlst, weil der Staat die Steuern auf das Benzin verändert hat. Oder wenn du heute weniger und morgen mehr für deine Rentenversicherung einzahlst, weil der Staat (..der Rest ist bekannt..) Oder der Staat erhöht die Mehrwertsteuer... Schön? Nein, aber leider Tatsache, 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CrashDown Geschrieben 28. Oktober 2018 Share Geschrieben 28. Oktober 2018 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb Kotti: Letztendlich ist die Besteuerung nach WLTP ein Instrument, um mehr Steuereinnahmen zu generieren. Es ist gut, dass nach der neuen Norm die Verbrauchswerte realistischer ermittelt werden, man kann jetzt besser vergleichen und die Phantasiewerte haben ein Ende. Das der Staat dies aber für mehr Einnahmen nutzt, verstößt m.E. gegen die Steuergerechtigkeit. Nun der WLTP Zyklus (steht für Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist ein internationaler Standard um realistischer die Verbrauchswerte zu ermitteln. Auch der hat noch viele Lücken, besonders für PlugIn Hybride und E-Fahrzeuge, die mind. 25 Km rein elektrisch fahren können, aber das ist ja hier nicht die Frage. Somit ist die Einführung dieses WLTP Zyklus nicht etwas was nur der deutsche Staat macht. Und eine Kopplung von KFZ-Steuer zu CO2 Ausstoß haben wir schon lange. Hier nur zu argumentieren, daß der Staat nur abzocken will, der führt eine Stammtischdiskussion aber keine rationale Diskussion! Jedoch wäre es sicherlich gerechter, wenn auch alle bereits zugelassenen Fahrzeuge gem. einer NEFZ zu WLTP Umrechnung nach kalkuliert werden würden. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, sind denn nun die Verbrauchswerte der Lexus Hybriden ab einer Zulassung nach dem 01.09.2018 bereits gem. dem neuen WLTP Zyklus ermittelt oder wurde hier nur eine schlechte NEFZ zu WLTP Umrechnung gemacht? Denn wenn der ermittelte Verbrauch nun höher ist als der Durchschnitt bei Spritmonitor, dann ist da was faul und Lexus hat nen schlechten Job gemacht. Die Automobilindustrie weiß schon lange was da auf sie zukommt! Vielleicht ist ja die deutsche Automobilindustrie mit ihrer aktuellen Verzögerung bei der Zulassung neuer Modelle auf dem besseren Weg! P.S.: Ich sehe ich hab vor kurzem die 3000 Beiträge geknackt! bearbeitet 28. Oktober 2018 von CrashDown 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tantegerda Geschrieben 28. Oktober 2018 Share Geschrieben 28. Oktober 2018 Am 20.10.2018 um 21:48 schrieb GS430Radebeul: Was soll die AHK mit der Kfz-Steuer zu tun haben? Ist wie bei den Fernsehgebühren der öffentlich rechtlichen Anstalten ARD und ZDF. Ob Du nen Fernseher hast oder nicht, erst mal zahlen.....💣💣 Hast ne Hängerkupplung könntest ja was dran hängen....also gleich mal besteuern...... Haha neee Spaaaaassss🤣 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tantegerda Geschrieben 28. Oktober 2018 Share Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 35 Minuten schrieb CrashDown: P.S.: Ich sehe ich hab vor kurzem die 3000 Beiträge geknackt! Erfolgsprämie gibt es erst ab 5000 Beiträgen. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
H6Fan Geschrieben 28. Oktober 2018 Share Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 5 Stunden schrieb CrashDown: P.S.: Ich sehe ich hab vor kurzem die 3000 Beiträge geknackt! Glückwunsch dafür! zum WLTP Thema Das Steueraufkommen ergibt sich aus Berechnungsgrundlage und Steuersätzen. Wenn der Staat die Berechnungsgrundlange ändert und im Ergebnis das Steueraufkommen steigt, darf man das schon Steuererhöhung nennen... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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