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LS 500h F-Sport AWD


LoFüLi

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vor 4 Stunden schrieb Lemmy:

Warum der ADAC und die Hersteller dann aber empfehlen Runflat-Reifen zu verwenden (letzter Absatz) wenn Standard-Reifen eingetragen sind, ist mir schleierhaft

 

Ich glaube, dass die einfach mit dem Sicherheitsbedenken der Leute rechnen, denn irgendetwas muss für den Pannefall dabei sein.

"Früher" gab es vollwertige Ersatzräder und die in manchen Fällen sogar mit Alufelge, so bei meinem ersten IS 2007. Groß, schwer und nehmen unnötig Platz weg, aber wurden nur selten gebraucht. Dann kamen Noträder in Mode. Leichter, preiswerter und das Spritsparpotential wurde auch immer mit erwähnt.

Die nächste Stufe war das Pannen-Set. Noch weniger Platzbedarf und viel leichter.

Der letzte "Schrei" sind jetzt offensichtlich Runflat-Reifen. Begonnen hat damit glaube ich Brigdestone vor einigen Jahren und BMW bot als erster Hersteller Fahrzeuge mit diesen Reifen an. Bei einer einfachen Reifenpanne ohne Zerstörung des Reifens, kann man einfach weiterfahren. Nicht unendlich weit und auch nur mit verminderter Geschwindigkeit, aber "schmutzige" Hände gehörten in Fall einer Panne der Vergangenheit an.

Viele Hersteller bieten mittlerweile solche Reifen an. Offensichtlich gibt es eine größere Nachfrage. Das Runflat-Reifen um einiges teurer sind, spezielle Felgen mit ausgeprägterem Felgenhörnern benötigen und weniger Komfort bieten als normale Reifen, also auch Nachteile haben findet selten Erwähnung. Auch die Montage der Dinger auf die Felgen soll um einiges schwieriger sein. Das habe ich alles bei meinen Recherchen im Internet gelesen.

Kommende Woche kann ich hoffentlich zur endgültigen Aufklärung etwas beitragen, denn dann geht's zum TÜV.

 

bearbeitet von LoFüLi
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Ich kann mir auch vorstellen, dass es hauptsächlich an der deutschen Gründlichkeit der Gesetze liegt. ..

 

Ein Fahrzeug, was serienmäßig mit RunFlat-Reifen ausgerüstet ist, benötigt weder Ersatzrad noch Pannen-Set.

Wenn es jetzt einfach so möglich wäre, auf normale Reifen zu wechseln, KÖNNTE ja vergessen werden,

ein Pannen-Set oder ein Reserverad mitzuführen. Ich denke, außer auf den Lastindex und natürlich die Größe

wird dann beim TÜV auch nachgeschaut, ob ein Pannen-Set da ist. (Vllt. sogar noch in die Papiere übernommen...:rolleyes:)

 

Aus technischer Sicht sollte da also nichts dagegensprechen...

Aber ich bin gespannt, was der TÜV-Prüfer dazu sagt...

 

LG vom Todde

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Erstmal Glückwunsch zu dem wirklich tollen Wagen, und allzeit gute Fahrt damit!

Ich lese den ganzen Thread sehr interessiert mit. Zum Thema Runflat in dem aktuellen Kontext (Stichwort Pannenfall) noch eine Anmerkung aus persönlicher Erfahrung: Ich sehe da eher den Sicherheitsgewinn. Komfort mal außen vor (kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen), und die Tatsache, dass wir momentan auch überall normale Reifen drauf haben... Aber vor einigen Jahren hatte es bei uns im X5 mal sehr laut geknallt bei >100 km/h, sonst hat man absolut nichts gemerkt. Nach ein paar Sekunden hat er Reifendruckverlust gemeldet. Also langsam an die nächste, nahegelegene Ausfahrt gerollt, wurde auf dem Weg auch etwas holpriger. Reifen ohne Vorwarnung geplatzt, mitten auf der Autobahn... Das war bisher (zum Glück) mein/unser einziges Erlebnis, aber ich kann mir vorstellen, dass das mit normalen Reifen nicht so entspannt abgelaufen wäre bei der Geschwindigkeit. Insofern sehe ich Runflat weniger als Pannenhilfe-Ersatz, zumal der Reifen in unserem Fall nach dem einen Kilometer auch schon so kaputt war, dass man zu keiner Werkstatt mehr gekommen wäre (wir wurden dann abgeschleppt). Der Runflat hat uns einfach nur sicher von der Autobahn gebracht und Schäden (inkl. Felge) verhindert.

 

Die Runflats waren bei uns übrigens seitens Händler schon drauf und waren/sind auch nicht speziell eingetragen im Fahrzeugschein. Oder gilt das demnach nur umgekehrt (wenn Runflats eingetragen sind, muss man die auch fahren, aber wenn nicht, dann geht beides)?

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vor 8 Minuten schrieb TODDE:

Ich kann mir auch vorstellen, dass es hauptsächlich an der deutschen Gründlichkeit der Gesetze liegt. ..

 

Ja, das glaube ich auch!

Was ich noch verstehen kann, dass die Verwendung von RF-Reifen geprüft (also eingetragen) werden muss wenn auch die Felge dafür geeignet sein muss.

Aber die umgekehrte Richtung (Verwendung von Std.-Reifen bei einem mit RF ausgeliefertem Fzg) ist in meinen Augen nur Schikane. Es soll wohl die Verwendung von Std.-Reifen erschwert und somit der Verlauf von RF-Reifen gefördert werden....

 

  

vor 16 Stunden schrieb MD-60:

Du hast auch noch einen Unterschied bei den Felgen soweit ich das weiß und eventuell muss auch ein Pannenset mitgeführt werden.

 

Seit wann ist das Pflicht?

Ich fahre mit einem meiner Wagen wegen Kofferraum-Ausbau seit fast 10 Jahren ohne Notrad. Hat noch niemand kontrolliert. Was verpflichtend mitzuführen ist, sind: Warndreieck und Verbandskasten!

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Gerade eben schrieb TigerTooth:

Seit wann ist das Pflicht?

Ich fahre mit einem meiner Wagen wegen Kofferraum-Ausbau seit fast 10 Jahren ohne Notrad. Hat noch niemand kontrolliert. Was verpflichtend mitzuführen ist, sind: Warndreieck und Verbandskasten!

 

Glaubst Du wirklich, dass die Hersteller Reserveräder, Noträder oder Pannen-Set's in ihre Neuwagen legen, wenn Diese nicht zwingend erforderlich wären...? :rolleyes: :cool:

 

Ein Arbeitskollege hatte damals eine Geldstrafe bekommen, da er mit plattem Reifen auf der Autobahn liegengeblieben war

und statt seines Reserverades ein dicker Bass-Lautsprecher in der Mulde montiert war...

Ok, er hatte auch etwas Pech, denn schon kurze Zeit nach der Panne kam die Autobahn-Polizei und wollte "helfen"...

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vor 7 Minuten schrieb TODDE:

Ein Arbeitskollege hatte damals eine Geldstrafe bekommen, da er mit plattem Reifen auf der Autobahn liegengeblieben war

 

Faszinierend...:frusty:

Bekommt man dann auch eine Geldtrafe, wenn man ein Ersatzrad mit hat aber trotzdem den ADAC ruft? Kommt aufs gleiche...

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vor 5 Minuten schrieb TigerTooth:

 

Faszinierend...:frusty:

Bekommt man dann auch eine Geldtrafe, wenn man ein Ersatzrad mit hat aber trotzdem den ADAC ruft? Kommt aufs gleiche...

 

Weiß ich nicht... Aber so stand er noch wesentlich länger auf dem Standstreifen. Rad war rechts platt...

Ob da noch weitere Delikte hinzukamen weiß ich nicht. Ist schon einige Zeit her...:wink2:

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Soweit ich informiert bin, besteht in Deutschland keine Pflicht, ein Reserverad oder ein Pannenset mitzuführen. 
Diese tollen Pannensets sind ohnehin wenig hilfreich, wenn der Reifen stärker beschädigt ist. Daher kann ich

mir auch nicht vorstellen, dass hier eine Mitführung gesetzlich vorgeschrieben sein soll. 
 

In anderen Ländern gibt es wohl andere Bestimmungen. Wobei es mich dennoch wundert, wenn Hersteller 

Ihre Fahrzeuge mit kostspieligen Sachen ausrüsten, die nicht notwendig sind. Es wird doch gerne an jeder Schraube gespart. 
 

Gruß
michhi 

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vor einer Stunde schrieb TigerTooth:

 

Faszinierend...:frusty:

Bekommt man dann auch eine Geldtrafe, wenn man ein Ersatzrad mit hat aber trotzdem den ADAC ruft? Kommt aufs gleiche...

Du darfst zum Reifenwechsel selbstverständlich den ADAC rufen. Nicht jeder ist in der Lage einen Reifen selbst zu wechseln. Nur wenn du kein Ersatzrad dabei hast, kann der gelbe Engel auch nichts wechseln. Weder du noch ich müssen immer alles verstehen. Es gibt Länder da brauchst du mehrere Warnwesten im Auto, auch wenn du alleine fährst.

Oder du musst 2 Warndreiecke dabei haben. In Frankreich musste man bis vor kurzem noch Alkoholteströhrchen mitführen. Verstöße gegen diese Vorschriften sind alle kostenpflichtig.

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All jene, die runflat Reifen für Unfug halten, sollten diesen Artikel bis ganz ans Ende lesen:

 

https://www.blick.de/westsachsen/ulli-melkus-waere-heute-70-geworden-artikel10775414

 

Uli Melkus war einer der besten Rennfahrer im damaligen Ostblock. Der konnte wirklich Auto fahren...

 

Ihm ist der Reifen auf der Autobahn bei Speyer geplatzt, dann ging es ab unter einen LKW auf der Nebenspur, Ausgang tödlich. Mit einem runflat Reifen hätte er diesen Reifenplatzer ganz sicher überlebt und wäre vor einem knappen Monat 70 Jahre alt geworden.

 

Sorry, ich muss jedes Mal ganz traurig  an ihn denken, wenn jemand runflat für unnütz hält. 

 

 

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vor 20 Stunden schrieb uslex:

Sorry, ich muss jedes Mal ganz traurig  an ihn denken, wenn jemand runflat für unnütz hält. 

 

 

Ich weiss nicht, ob man das so formulieren sollte.

Jedermann sollte frei sein in seinen Entscheidungen und damit auch die Verantwortung für seine Meinung und Taten übernehmen.

Wir haben die Runflats aus den Corvetten verbannt, weil man in  Autobahnkurven mit eine Querrille mal eben diverse Zentimeter aus der Bahn springt bei hohen Geschwindigkeiten. Das ist auch gefährlich.

Dann kommt die Frage der Wahrscheinlichkeit eines Reifenplatzers, nicht nur eines Platzers, sondern auch bei hohen Geschwindigkeiten. Die nächste Wahrscheinlichkeitsfrage ist dann zu stellen bezüglich möglicher tödlicher Konsequenzen.

Wenn  man dann an 60 Mio Autos in  Deutschland denkt, dann muss jeder für sich das Sicherheitsrisiko einschätzen.

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vor 9 Stunden schrieb Nordmann:

Ich weiss nicht, ob man das so formulieren sollte.

 


Du wirst damit klarkommen müssen, das ich genau an diesem Punkt eine andere Meinung habe.

 

Und ich werde damit klarkommen müssen, das du eine andere Meinung hast als ich.
 

So ist das im Leben. 


 

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Am 12.5.2020 um 12:55 schrieb TODDE:

Ich kann mir auch vorstellen, dass es hauptsächlich an der deutschen Gründlichkeit der Gesetze liegt. ..

 

Ein Fahrzeug, was serienmäßig mit RunFlat-Reifen ausgerüstet ist, benötigt weder Ersatzrad noch Pannen-Set.

Wenn es jetzt einfach so möglich wäre, auf normale Reifen zu wechseln, KÖNNTE ja vergessen werden,

ein Pannen-Set oder ein Reserverad mitzuführen. Ich denke, außer auf den Lastindex und natürlich die Größe

wird dann beim TÜV auch nachgeschaut, ob ein Pannen-Set da ist. (Vllt. sogar noch in die Papiere übernommen...:rolleyes:)

 

Aus technischer Sicht sollte da also nichts dagegensprechen...

Aber ich bin gespannt, was der TÜV-Prüfer dazu sagt...

 

LG vom Todde

 

Also weder Pannenset noch Ersatzrad ist zwingender Bestandteil der mitzuführenden Gegenstände im PKW. Warndreieck und nicht abgelaufener Verbandkasten müssen sein. Das wird ja im Rahmen einer allgemeinen Verkehskontrolle und beim HU-Termin überprüft.

In meinem LS habe ich bei der " Erkundungsrunde" auch keinen Wagenheber gefunden. Der ist ja eigentlich durch die Verwendung der RF-Bereifung auch nicht nötig. Bei größeren Schäden am Reifen hilft nur ein Abschlepper.

 

 

 

 

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Am 12.5.2020 um 13:09 schrieb Hydrum:

Erstmal Glückwunsch zu dem wirklich tollen Wagen, und allzeit gute Fahrt damit!

Ich lese den ganzen Thread sehr interessiert mit. Zum Thema Runflat in dem aktuellen Kontext (Stichwort Pannenfall) noch eine Anmerkung aus persönlicher Erfahrung: Ich sehe da eher den Sicherheitsgewinn. Komfort mal außen vor (kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen), und die Tatsache, dass wir momentan auch überall normale Reifen drauf haben... Aber vor einigen Jahren hatte es bei uns im X5 mal sehr laut geknallt bei >100 km/h, sonst hat man absolut nichts gemerkt. Nach ein paar Sekunden hat er Reifendruckverlust gemeldet. Also langsam an die nächste, nahegelegene Ausfahrt gerollt, wurde auf dem Weg auch etwas holpriger. Reifen ohne Vorwarnung geplatzt, mitten auf der Autobahn... Das war bisher (zum Glück) mein/unser einziges Erlebnis, aber ich kann mir vorstellen, dass das mit normalen Reifen nicht so entspannt abgelaufen wäre bei der Geschwindigkeit. Insofern sehe ich Runflat weniger als Pannenhilfe-Ersatz, zumal der Reifen in unserem Fall nach dem einen Kilometer auch schon so kaputt war, dass man zu keiner Werkstatt mehr gekommen wäre (wir wurden dann abgeschleppt). Der Runflat hat uns einfach nur sicher von der Autobahn gebracht und Schäden (inkl. Felge) verhindert.

 

Die Runflats waren bei uns übrigens seitens Händler schon drauf und waren/sind auch nicht speziell eingetragen im Fahrzeugschein. Oder gilt das demnach nur umgekehrt (wenn Runflats eingetragen sind, muss man die auch fahren, aber wenn nicht, dann geht beides)?

 

Danke für die Glückwünsche.  Es freut mich zu lesen, dass Du meinen Thread verfolgst. Der Sicherheitsgewinn durch die RF-Reifen ist unbestritten. Aber aus meiner Sicht nicht das Allesentscheidende. Sehr gute Markenreifen haben ihre Qualität in unzähligen Tests schon unter Beweis gestellt. Und ich gehöre zu jenen die sehr viel wert auf Qualität legen. Wenn ein Wechsel möglich sein sollte, dann habe ich mich für Pilot Sport 4S von Michelin entschieden.

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Am 12.5.2020 um 17:36 schrieb uslex:

All jene, die runflat Reifen für Unfug halten, sollten diesen Artikel bis ganz ans Ende lesen:

 

https://www.blick.de/westsachsen/ulli-melkus-waere-heute-70-geworden-artikel10775414

 

Uli Melkus war einer der besten Rennfahrer im damaligen Ostblock. Der konnte wirklich Auto fahren...

 

Ihm ist der Reifen auf der Autobahn bei Speyer geplatzt, dann ging es ab unter einen LKW auf der Nebenspur, Ausgang tödlich. Mit einem runflat Reifen hätte er diesen Reifenplatzer ganz sicher überlebt und wäre vor einem knappen Monat 70 Jahre alt geworden.

 

Sorry, ich muss jedes Mal ganz traurig  an ihn denken, wenn jemand runflat für unnütz hält. 

 

 

 

Uslex, niemand findet die RF-Reifen unnütz. Das glaube ich ebensowenig wie Du. Mein Problem mit den Reifen ist der aus meiner Sicht mangelhafte Fahrkomfort besonders auf schlechteren Fahrbahnuntergründen. Meine Beiträge in diesem Zusammenhang haben das auch immer deutlich gemacht.

Als kleiner Junge habe ich einmal einen "Melkus RS 1000" life gesehen (Halle-Saale-Schleife), das hat ordentlich Eindruck hinterlassen. Vorallem wen man bedenkt, dass die Basis dieses Renners ein Wartburg 353 war. Ich glaube das es die Fa.Melkus in Dresden immer noch gibt und dort Autos in Kleinserie gebaut werden.

bearbeitet von LoFüLi
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vor 5 Stunden schrieb LoFüLi:

 

Also weder Pannenset noch Ersatzrad ist zwingender Bestandteil der mitzuführenden Gegenstände im PKW. Warndreieck und nicht abgelaufener Verbandkasten müssen sein. Das wird ja im Rahmen einer allgemeinen Verkehskontrolle und beim HU-Termin überprüft.

In meinem LS habe ich bei der " Erkundungsrunde" auch keinen Wagenheber gefunden. Der ist ja eigentlich durch die Verwendung der RF-Bereifung auch nicht nötig. Bei größeren Schäden am Reifen hilft nur ein Abschlepper.

 

 

 

 

Danke für die Info... Dann muss mein Bekannter damals noch weitere Delikte gehabt haben, die das Verwarnungsgeld gerechtfertigten...

Wie gesagt, ist schon lange hin...und Grund der Polizeikontrolle war ja der platte Reifen...

Danke für die Klarstellung...:thumbsup:

 

Gruß vom Todde

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vor 27 Minuten schrieb TODDE:

Danke für die Info... Dann muss mein Bekannter damals noch weitere Delikte gehabt haben, die das Verwarnungsgeld gerechtfertigten...

Wie gesagt, ist schon lange hin...und Grund der Polizeikontrolle war ja der platte Reifen...

Danke für die Klarstellung...:thumbsup:

 

Gruß vom Todde

 

Der Bösewicht, der Böse! "🙈🙉🙊" hilft manchmal, aber nicht immer.

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Wie versprochen hier nun die Erkenntnisse aus den Besuchen bei DEKRA, KÜS und TÜV zum Thema Reifenersatz an meinem LS.

Grundsätzlich ist der Wechsel von Run-Flat-Reifen auf Normale möglich. Alle drei machten jedoch unterschiedliche Angaben darüber was dabei zu beachten ist. Leider kann ich PDF-Dateien nicht in den Beitrag einfügen, funktioniert irgendwie nicht. Erreichen wollte ich damit, dass jeder die Angaben im "Fahrzeugschein" und der Bescheinigung von Michelin nachlesen kann.

Lt. Michelin sind am Lexus LS, Typ F5(EU, M) mit Allradantrieb ab Bj.2018 Reifen in der Dimension VA 245/45ZR 20 (103Y) XL und an der HA 275/40ZR 20 (106Y) XL zulässig. Die Felgendimensionen VA 7,5 bis 9 x 20, HA 9 bis 11 x 20 ist prinzipiell möglich. Reifenmindestfülldrücke bei Verwendung wären VA 2,5 bar, HA 2,6 bar.

Im Einzelnen wurde mir folgendes geraten:

nur die Dimensionen mit allen Zusätzen lt. Fahrzeugschein (Traglast, Geschw.Index usw.) sind bei dem Wechsel auf normale Reifen zu beachten. Die nachträgliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere sei ebenso wenig notwendig wie die Vorstellung des Fahrzeuges nach dem Wechsel der Reifen (DEKRA, KÜS).

Der TÜV würde das Fahrzeug als Einziger nach erfolgtem Wechsel begutachten wollen (Einzelabnahme). Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre ebenso notwendig, wie das Mitführen eines Panne Sets. Im Fall einer Reifenpanne könnte mir eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden, falls nichts Derartiges an Bord wäre.

Jetzt warte ich den nächsten Besuch im Lexus Forum Leipzig ab, werde dort das Thema nochmal ansprechen und mich dann entscheiden.

 

 

 

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Ich würde mich an die Aussage des TÜV halten, da sie mir auch logisch erscheint. Dann hat man bei einer Kontrolle auch nie ein ungutes Gefühl in diesem Punkt. Zum Thema Pannenset eine kleine Anmerkung, da bestimmt gleich wieder die Bemerkungen kommen, das ein Pannenset ja nicht vorgeschrieben ist. Ein voller Tank ist auch nicht vorgeschrieben, aber bleibe ich z.B. wegen Benzinmangel auf der Autobahn liegen, gibt es Punkte und ein schöne Strafe.

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vor 13 Minuten schrieb michhi:

Benzinmangel wird in der Regel aber, im Gegensatz zu einer Reifenpanne, nicht überraschend auftreten 😝.

 

Gruß
michhi 

Du glaubst gar nicht wie überraschend der Benzinmangel aufgetreten ist, wenn die Polizei plötzlich hinter dir steht und anfängt zu fragen.

 

Gruß Michael

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vor 3 Stunden schrieb LoFüLi:

Die nachträgliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere sei ebenso wenig notwendig wie die Vorstellung des Fahrzeuges nach dem Wechsel der Reifen (DEKRA, KÜS).

Der TÜV würde das Fahrzeug als Einziger nach erfolgtem Wechsel begutachten wollen (Einzelabnahme). Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre ebenso notwendig, wie das Mitführen eines Panne Sets. Im Fall einer Reifenpanne könnte mir eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden, falls nichts Derartiges an Bord wäre.

 

Das sagt doch alles!

Wenn sich nicht einmal 3 Prüforgane einig sind....:tabletalk:

Ich würde mir das von DEKRA und KÜS schriftlich geben und den Wisch mitführen. Fertig.

 

 

vor 2 Stunden schrieb MD-60:

da bestimmt gleich wieder die Bemerkungen kommen, das ein Pannenset ja nicht vorgeschrieben ist. Ein voller Tank ist auch nicht vorgeschrieben, aber bleibe ich z.B. wegen Benzinmangel auf der Autobahn liegen, gibt es Punkte und ein schöne Strafe.

 

Eine Reifenpanne ist aber auch ein Defekt des Fzgs, der Benzinmangel aber hingegen eine reine Sorgfaltsplicht-Verletzung des Fahrers.

Das kann man also nicht vergleichen.

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vor einer Stunde schrieb TigerTooth:

 

Das sagt doch alles!

Wenn sich nicht einmal 3 Prüforgane einig sind....:tabletalk:

Ich würde mir das von DEKRA und KÜS schriftlich geben und den Wisch mitführen. Fertig.

 

 

 

Eine Reifenpanne ist aber auch ein Defekt des Fzgs, der Benzinmangel aber hingegen eine reine Sorgfaltsplicht-Verletzung des Fahrers.

Das kann man also nicht vergleichen.

Richtig, genau so ist es...!


Und natürlich ist es vorgeschrieben einen Vollen Tank zu haben, aber nicht voll im Sinne von ganz aufgefüllt sondern voll genug dass ich für meine Geplante Wegstrecke noch genug drinn habe und auch noch zu einer Tankstelle komme und nicht zum erliegen.

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vor einer Stunde schrieb Ralf K.:

Mhhh, bei unserem Neuwagen ist weder Wagenheber, noch Reserverad noch Pannenspray dabei. Scheint also nicht zwingend notwendig zu sein.

Nein, in Deutschland ist das nicht zwingend vorgeschrieben, aber in anderen Ländern schon wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Was alles genau zur Sorgfaltspflicht gehört kann ich auch nicht genau sagen aber laut TÜV auch ein Pannenset. Es gibt noch einige Dinge über die sich die wenigsten einen Kopf machen, die aber auch dieser Pflicht unterliegen. Es kann vieles mit Strafen belegt werden, da würden einige noch nicht mal im Traum daran denken. Aber jeder darf so glücklich werden wie er das möchte. Ich versuche allerdings immer ohne großen Stress mit der Polizei auszukommen und auf lange Diskussionen am Strassenrand habe ich auch keine Lust.

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