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LS 500h F-Sport AWD


LoFüLi

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Das ist wie mit den Lampen an amerikanischen Autos, wenn wir sie nach Deutschland einführen, z.B. Oldtimer.

 

Amerikanische Lampen leuchten hier offiziell nicht!

 

Es fehlt die Prüfwelle und damit sind die eigentlich nicht zugelassen. Für eine roten Kontrollleuchte bei Fernlicht muss man eine Sondergenehmigung kaufen, ansonsten hat sie blau zu sein, weil eine rote Kontrollleuchte ihre Kontrollfunktion natürlich nicht ausüben kann, ist ja klar...

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Nordmann:

Das ist wie mit den Lampen an amerikanischen Autos, wenn wir sie nach Deutschland einführen, z.B. Oldtimer.

 

Amerikanische Lampen leuchten hier offiziell nicht!

 

Es fehlt die Prüfwelle und damit sind die eigentlich nicht zugelassen. Für eine roten Kontrollleuchte bei Fernlicht muss man eine Sondergenehmigung kaufen, ansonsten hat sie blau zu sein, weil eine rote Kontrollleuchte ihre Kontrollfunktion natürlich nicht ausüben kann, ist ja klar...

 

 

Wie Atze Schröder immer so schön sagte: „ja ne is klar..„

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Am 24.4.2020 um 14:22 schrieb Nordmann:

Das ist wie mit den Lampen an amerikanischen Autos, wenn wir sie nach Deutschland einführen, z.B. Oldtimer.

 

Amerikanische Lampen leuchten hier offiziell nicht!

 

Es fehlt die Prüfwelle und damit sind die eigentlich nicht zugelassen. Für eine roten Kontrollleuchte bei Fernlicht muss man eine Sondergenehmigung kaufen, ansonsten hat sie blau zu sein, weil eine rote Kontrollleuchte ihre Kontrollfunktion natürlich nicht ausüben kann, ist ja klar...

 

 

 

Alles und das Ausnahmslos muss den Vorgaben entsprechen. Denken wir nur an das "Krümmungsmaß" der gemeinen Salatgurke, dann ist eine rote Kontrolleuchte, welche blau leuchten muss ein Unding. In manchen Bereichen wichtig und richtig, aber ebenso oft einfach lächerlich.

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vor 41 Minuten schrieb H6Fan:

Wäre es nicht schön, wenn man nur die 10 Prozent der wichtigsten Vorschriften behielte und sich vom Rest trennte...

 

Tolle Idee, aber die vielen Bedenkenträger würden so etwas nie zulassen, aber schön wäre es schon.

bearbeitet von LoFüLi
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vor 25 Minuten schrieb MD-60:

Hm, und wer entscheidet nun was wichtig ist?

Die Salatgurke oder die rote Kontrollleuchte.

 

Die rote Kontrollgurke!

Oder die blaue... Farbe ist ja wurscht :whistling1:

bearbeitet von a_wizards_war
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Naja, nehmen wir zum Beispiel die blaue Kontrollleuchte für das Fernlicht. Diese Farbe in einem Fahrzeugcockpit bringe ich solange ich mich erinnern kann, denn es war noch nie anders, mit dem Fernlicht in Verbindung. Wenn ich mich richtig erinnere wird auch bei der Führerscheinprüfung nach dieser blauen Leuchte gefragt.Wenn jemand vom Gegenverkehr mich abends anblinkt, schaue ich zuerst auf mein Display ob die blaue Lampe leuchtet. Eine rote Leuchte im Cockpit bringe ich einfach mit anderen Sachen in Verbindung. Ich glaube das gewisse Vorgaben, auch wenn sie manchmal nicht jedem sinnvoll erscheinen, es doch sind. Übrigens erkenne ich eine Salatgurke auch wenn sie mehr oder weniger gebogen ist aber in einem Fahrzeug erkenne ich die Kontrollleuchte für das Fernlicht an der Farbe blau. So, jetzt dürft ihr mich steinigen.

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vor 23 Stunden schrieb MD-60:

Naja, nehmen wir zum Beispiel die blaue Kontrollleuchte für das Fernlicht. Diese Farbe in einem Fahrzeugcockpit bringe ich solange ich mich erinnern kann, denn es war noch nie anders, mit dem Fernlicht in Verbindung. Wenn ich mich richtig erinnere wird auch bei der Führerscheinprüfung nach dieser blauen Leuchte gefragt.Wenn jemand vom Gegenverkehr mich abends anblinkt, schaue ich zuerst auf mein Display ob die blaue Lampe leuchtet. Eine rote Leuchte im Cockpit bringe ich einfach mit anderen Sachen in Verbindung. Ich glaube das gewisse Vorgaben, auch wenn sie manchmal nicht jedem sinnvoll erscheinen, es doch sind. Übrigens erkenne ich eine Salatgurke auch wenn sie mehr oder weniger gebogen ist aber in einem Fahrzeug erkenne ich die Kontrollleuchte für das Fernlicht an der Farbe blau. So, jetzt dürft ihr mich steinigen.

 

Niemand hat die Absicht Dich zu steinigen.

Vielleicht ist dem ein oder anderen noch in Erinnerung, dass ich Lokführer bin. Eine Unmenge Regelwerke gilt es zu beachten, u.a. auch das Signalbuch. Dort sind alle zulässigen Signale und deren Bedeutung genaustens beschrieben. Sie dürfen nur in der dort aufgeführten Form, Farbe, Darstellung und den angeführten Zweck verwendet werden. Jetzt kommt die Verbindung zu "blauen Fernlichtkontrollleuchte". Berufsbedingt habe ich auch eine Ausbildung einer anderen Bahnverwaltung, der ÖBB. Dort gibt es z.T. sehr starke Abweichungen, sowohl im Bereich der Regelwerke und deren Auslegung, als auch solche im Zusammenhang mit Signalen. Mir gelingt es trotzdem Gefahrlos einen Zug im Hoheitsgebiet der ÖBB zu fahren. Was ich damit sagen will, man sollte außer "schwarz" und "weiß" auch "Anderes" zulassen.

Die Zeit der einfachen Glühlämpchen in verschiedenen Farben im Auto ist doch längst vorbei. Jeder moderne PKW hat eine mehr oder weniger ausgeprägte Symbolik für eingehende Meldungen und anzuzeigende Hinweise. Die richtige Deutung derselben ist wichtiger als die Farbe der Darstellung. Ich habe eine ganz andere Einstellung zu derartigen "Problemen".

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Hallo, andere Länder andere Sitten. Ich bin auch oft mit dem Fahrzeug im Ausland unterwegs und habe keine Probleme damit nach den dort geltenden Vorschriften zu handeln.

Aber darum geht es doch gar nicht, sondern darum, das die in einem bestimmten Land geltenden Vorschriften umgesetzt werden. Ich sehe zum Beispiel kein Problem darin, wenn eine bestimmte Kontrollleuchte nur eine Farbe haben darf, egal welche. So kann eine Zuordnung viel schneller erfolgen. Würde jeder Hersteller für die gleiche Kontrollleuchte eine andere Farbe verwenden wäre eine Zuordnung nicht so schnell möglich. Wir können über dieses Thema wahrscheinlich noch lange diskutieren, aber ob wir uns da einig werden glaube ich nicht.

Gruß Michael

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  • 2 weeks later...

Nach einigen Recherchen habe ich mögliche neue Bereifung für meinen LS gefunden. Die Pneus sind von Michelin. Nun habe ich von Michelin eine Herstellerbescheinigung erhalten, in der die Verwendung an meinem Fahrzeugtyp zugelassen ist und zwar für beiden Reifengrößen. Was sollte/muss ich noch tun? TÜV/Dekra besuchen? Und müssen die Reifen zwingend in die Papiere eingetragen werden, oder reicht das Mitführen der Bescheinigung?

Mit derlei Sachen habe ich mich noch nie beschäftigt, vielleicht kann mir jemannd einige Tipps geben.

 

bearbeitet von LoFüLi
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Was genau ist denn nun an den Michelin anders als an den eingetragenen Reifen? Waren deine alten Reifen als Runflat eingetragen und die Michelin sind keine Runflat. Dann würde ich mir das in den Schein eintragen lassen. Die Bescheinigung eines Reifenherstellers dient eigentlich nur zur Vorlage beim TÜV zwecks Eintragung.

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vor 27 Minuten schrieb MD-60:

Was genau ist denn nun an den Michelin anders als an den eingetragenen Reifen? Waren deine alten Reifen als Runflat eingetragen und die Michelin sind keine Runflat. Dann würde ich mir das in den Schein eintragen lassen. Die Bescheinigung eines Reifenherstellers dient eigentlich nur zur Vorlage beim TÜV zwecks Eintragung.

 

Die Serienbereifung sind Runflatreifen von Brigdestone und die ausgewählten Wechselreifen von Michelin sind keine. Die Eintragung ist Pflicht, oder nicht?

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Ich weiß nicht wie deine Serienbereifung in den Papieren eingetragen ist, sollte sie als Runflat eingetragen sein würde ich zum TÜV fahren. Der Prüfer hat mehrere Möglichkeiten der Formulierung seiner Abnahme. Er kann schreiben das die Eintragung in die Papiere erforderlich ist oder auch nicht. Einfach mal nett nachfragen und du sparst eventuell schon wieder Zeit und Geld. Die Bescheinigung des Reifenhersteller würde dir bei einer Kontrolle nicht weiterhelfen. Zum Vergleich, Felgengutachten sind auch nicht vom Hersteller sondern vom TÜV. Also wenn du auf der sicheren Seite sein willst führt der Weg am TÜV nicht vorbei.

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vor 21 Stunden schrieb MD-60:

Ich weiß nicht wie deine Serienbereifung in den Papieren eingetragen ist, sollte sie als Runflat eingetragen sein würde ich zum TÜV fahren. Der Prüfer hat mehrere Möglichkeiten der Formulierung seiner Abnahme. Er kann schreiben das die Eintragung in die Papiere erforderlich ist oder auch nicht. Einfach mal nett nachfragen und du sparst eventuell schon wieder Zeit und Geld. Die Bescheinigung des Reifenhersteller würde dir bei einer Kontrolle nicht weiterhelfen. Zum Vergleich, Felgengutachten sind auch nicht vom Hersteller sondern vom TÜV. Also wenn du auf der sicheren Seite sein willst führt der Weg am TÜV nicht vorbei.

 

Danke für die Info. Dann werde ich mit den Unterlagen mal beim TÜV vorbei fahren. Die montierten und eingetragenen Runflatreifen müssen auf jeden Fall ersetzt werden. Schwierigkeiten egal welcher Art möchte ich vermeiden, schlecht ist wenn man wenig bis keine Ahnung mit solchen Angelegenheiten hat.

bearbeitet von LoFüLi
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Am 9.5.2020 um 11:49 schrieb MD-60:

Waren deine alten Reifen als Runflat eingetragen und die Michelin sind keine Runflat. Dann würde ich mir das in den Schein eintragen lassen.

 

Ist das wirklich so? Aus welchem Grund sind Runflat Reifen so anders, dass sie eine Abnahme/Eintragung erforderlich machen? Es ist ja nur eine spezifische Eigenschaft des Reifens...

Winter- und Sommerreifen müssen ja auch nicht separat betrachtet bzw. eingetragen werden.

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vor 45 Minuten schrieb TigerTooth:

 

Ist das wirklich so? Aus welchem Grund sind Runflat Reifen so anders, dass sie eine Abnahme/Eintragung erforderlich machen? Es ist ja nur eine spezifische Eigenschaft des Reifens...

Winter- und Sommerreifen müssen ja auch nicht separat betrachtet bzw. eingetragen werden.

 

Wenn ich in den nächsten Tagen beim TÜV war, werde ich berichten. In erster Linie geht es, so glaube ich zumindest um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. In der beiligende EU Zertifizierung sind alle Daten zum Fahrzeug aufgeführt. Das ist dann der Prüf- und Zulassungszustand. Bei Abweichungen, oder nicht zulässigen Bauartänderungen erlischt dieselbe.

In meinem Fahrzeugschein ist die Serienbereifung wie folgt eingetragen: Vorderachse 245/45RF20 99Y 20x8, Hinterachse: 275/40RF20 102Y 20x9. Die abweichende Winterbereifung ist ebenfalls eingetragen: 245/45RF20 99Y für Vorder-und Hinterachse identisch. In beiden Fällen "RF" als besonderes Reifenmerkmal angegeben.

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vor einer Stunde schrieb TigerTooth:

 

Ist das wirklich so? Aus welchem Grund sind Runflat Reifen so anders, dass sie eine Abnahme/Eintragung erforderlich machen? Es ist ja nur eine spezifische Eigenschaft des Reifens...

Winter- und Sommerreifen müssen ja auch nicht separat betrachtet bzw. eingetragen werden.

Ich weiß nicht wie solche Sachen in Österreich gehandhabt werden. Wenn du beim TÜV den nächsten Stempel willst oder bei einer polizeilichen Kontrolle auffällig wirst weil z.B. deine Reifen nicht der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechen gibt es eventuell bösen Ärger. Den Rest hat @LoFüLi  ja schon geschrieben. Das kann 10 Mal gut gehen und beim nächsten Mal .............

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vor 3 Stunden schrieb MD-60:

Ich weiß nicht wie solche Sachen in Österreich gehandhabt werden. Wenn du beim TÜV den nächsten Stempel willst oder bei einer polizeilichen Kontrolle auffällig wirst weil z.B. deine Reifen nicht der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechen gibt es eventuell bösen Ärger. Den Rest hat @LoFüLi  ja schon geschrieben. Das kann 10 Mal gut gehen und beim nächsten Mal .............

 

Sorry, dann hast du meine Frage wohl falsch verstanden...

Muss noch vorweg schicken, dass ich keine Erfahrung mit Runflat Reifen habe. Weder beim Fahren noch bei den Regelungen.

Deswegen habe ich ja gefragt, ob Runflat Reifen ernsthaft TÜV-Relevant ist? Mir ist klar, dass man alle notwendigen technischen Änderungen eintragen muss. Da sind wir schon beim Stichwort. Ist es also tatsächlich notwendig wenn man von RF-Reifen auf Std. Reifen in der selben Dimension wechselt, dies eintragen zu lassen?

Ich frage deshalb, weil ja das Runflat nix anderes ist als eine technische Eigenschaft eines Reifens, wie alle anderen:

- Dimension

- Geschwindigkeitsindex

- Traglast

- Winterreifen

- Sommerreifen

- Allwetterreifen

 

Ich nehme einmal die Traglast als Beispiel her. Die ist meist in den Papieren mit angegeben (wenn nicht, ist es mit den höchst zulässigen Achslasten leicht zu ermitteln). Was aber nicht bedeutet, dass man nicht eine anderen Traglastindex nehmen darf wenn man die Achslasten damit erfüllt.

 

Zweites Beispiel:

Wenn man einen Neuwagen kauft, wird der in 99% der Fälle mit Sommerreifen ausgeliefert. Wenn ich dann auf diese Felge aber Winterreifen in der selben Dimension montiere, muss ich es ja auch nicht lassen.

 

 

Deswegen meine Frage warum das bei Runflat vs non-Runflat anders sein soll?

Und bitte komm nicht mit dem Argument, dass ja Runflat in den Papieren steht....

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vor 1 Stunde schrieb TigerTooth:

 

 

Und bitte komm nicht mit dem Argument, dass ja Runflat in den Papieren steht....

Das ist aber eigentlich der einzige Grund für mich, warum man damit zum TÜV fahren sollte.Das Fahrzeug entspricht halt nicht mehr den Vorgaben der EG Typengenehmigung. Du hast auch noch einen Unterschied bei den Felgen soweit ich das weiß und eventuell muss auch ein Pannenset mitgeführt werden.

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Am 23.4.2020 um 20:41 schrieb Nordmann:

Wir mussten non runflat auch bei den Corvetten eintragen. Dazu brauchten wir eine Freigabe des Reifenherstellers. War aber ziemlich einfach und schnell, wenn man nicht Corona feiert.

Ich glaube die Corvette Fahrer sind auch nicht aus Spaß zum TÜV gefahren.

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vor 11 Stunden schrieb TigerTooth:

Muss noch vorweg schicken, dass ich keine Erfahrung mit Runflat Reifen habe. Weder beim Fahren noch bei den Regelungen.

Deswegen habe ich ja gefragt, ob Runflat Reifen ernsthaft TÜV-Relevant ist? Mir ist klar, dass man alle notwendigen technischen Änderungen eintragen muss. Da sind wir schon beim Stichwort. Ist es also tatsächlich notwendig wenn man von RF-Reifen auf Std. Reifen in der selben Dimension wechselt, dies eintragen zu lassen?

Ich frage deshalb, weil ja das Runflat nix anderes ist als eine technische Eigenschaft eines Reifens, wie alle anderen:

 

Hallo,

mir geht es eigentlich wie TigerTooth. Ich hätte auch nicht gedacht, dass Runflat-Reifen im Schein eingetragen und somit zwingend vorgeschrieben sind. Ich habe deshalb etwas recherchiert und ein Dokument vom ADAC über Reifen gefunden. Auf Seite 10 werden hier u.a. auch die Runflat-Reifen erläutert. Demnach handelt es sich nicht nur um eine technische Eigenschaft sondern um eine eigene Bauart der Reifen welche eintragungsrelevant ist. :shock:  

Warum der ADAC und die Hersteller dann aber empfehlen Runflat-Reifen zu verwenden (letzter Absatz) wenn Standard-Reifen eingetragen sind, ist mir schleierhaft. 

Gruß

Lemmy

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