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Gefahr bei Gebrauchtwagenverkauf


H6Fan

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https://www.hessenschau.de/panorama/autokaeuferin-darf-bei-probefahrt-gestohlenen-wagen-behalten,urteil-autokauf-100.html

 

Wenn die Käuferin den Wagen behalten kann, dürfte bei weiteren Fällen der "gute Glaube" etwas überdehnt werden.

 

Wenn man selbst mal einen Gebrauchten verkauft, sollte man von unbegleiteten Probefahrt absehen, da ansonsten "der Besitz auf den Kaufinteressenten übergeht".

 

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Hier in dem Fall ist aber Einiges schief gelaufen...

Wer kauft den ein Auto für 46k und lässt sich den Brief nicht vorher aushändigen...?

 

Aber trotzdem interessant, dass man als Besitzer des KFZ-Briefes nicht immer sicher der Eigentümer ist...

Schon sehr "komisch"...die heutige Rechtslage...

 

Gruß vom Todde

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vor 37 Minuten schrieb TODDE:

Hier in dem Fall ist aber Einiges schief gelaufen...

Wer kauft den ein Auto für 46k und lässt sich den Brief nicht vorher aushändigen...?

 

die Käufer haben falsche Papiere erhalten und das nicht erkannt. Erst bei der vergeblichen Ummeldung kam alles heraus und sie haben den Eigentümer auf Herausgabe der korrekten Papiere verklagt.

 

vor 53 Minuten schrieb MD-60:

Wenn dieses Urteil rechtskräftig ist werde ich "Probefahrer".

 

Ein BGH Urteil dürfte gleich rechtskräftig sein, da es die letzte Instanz ist.

 

vor 59 Minuten schrieb Boergy:

Da greift man sich aber schon heftig an den Kopf, da fühlt man sich dezent verar***t vom Gesetz :nugget:

 

Einer bleibt leider auf dem Schaden sitzen. Wenn der Käufer den Wagen wieder rausgeben müsste, dürften wir den auch bedauern. Allerdings würde ich die Rechte des Eigentümers auch etwas höher gewichten als die des Käufers. Besonders da man nun weiß, wie man die Sicht des Käufers formulieren muss, dürfte so Missbrauch entstehen.

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vor 1 Stunde schrieb H6Fan:

die Käufer haben falsche Papiere erhalten und das nicht erkannt. Erst bei der vergeblichen Ummeldung kam alles heraus und sie haben den Eigentümer auf Herausgabe der korrekten Papiere verklagt.

Stimmt, sorry, habe ich überlesen...

 

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vor 3 Stunden schrieb MD-60:

Wenn dieses Urteil rechtskräftig ist werde ich "Probefahrer".

 

Ich glaube hier wird was durcheinandergebracht. 
 

Der Probefahrer hat das Fahrzeug bei der Probefahrt von einem Autohaus gestohlen, und dann weiterverkauft. 
Der Probefahrer ist ein Dieb und wird, falls er gefasst werden sollte, sicherlich bestraft. 
Willst du jetzt kriminell werden 😉?

 

Gruß

michhi 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb michhi:

 

Ich glaube hier wird was durcheinandergebracht. 
 

Der Probefahrer hat das Fahrzeug bei der Probefahrt von einem Autohaus gestohlen, und dann weiterverkauft. 
Der Probefahrer ist ein Dieb und wird, falls er gefasst werden sollte, sicherlich bestraft. 
Willst du jetzt kriminell werden 😉?

 

Gruß

michhi 

 

 

Hallo michhi, ich habe das schon alles richtig verstanden und nein ich möchte nicht kriminell werden. Ich wollte mit meiner Bemerkung nur meinen Unmut über dieses Urteil ausdrücken. Das ist bei solchen Sachen so meine Art. Wenn der Käufer das entwendete Fahrzeug behalten darf, dann kann es für den Dieb mit einem guten Anwalt auch nicht so schlimm werden. Er hat das Fahrzeug doch in gutem Glauben entwendet und völlig ohne böse Absicht.

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vor 51 Minuten schrieb LexLord:

Dann wäre es nicht nur Diebstahl, sondern Raub.

 

Es geht mir nicht darum, welches Delikt der Probefahrer begeht sondern ob der Käufer das Eigentum am Fahrzeug erwirbt. Für einen Verkäufer würde es dann sehr eng werden, denn viele Ausgestaltungen einer Probefahrt würden nicht mehr bleiben.

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vor 7 Minuten schrieb H6Fan:

 

Es geht mir nicht darum, welches Delikt der Probefahrer begeht sondern ob der Käufer das Eigentum am Fahrzeug erwirbt. Für einen Verkäufer würde es dann sehr eng werden, denn viele Ausgestaltungen einer Probefahrt würden nicht mehr bleiben.

Dabei geht es nach meiner Meinung nicht nur um die Probefahrt, sondern generell um Diebstahl oder Raub. Wenn ich mich richtig erinnere konnte in der Vergangenheit kein Eigentum durch Kauf eines gestohlenen Gegenstandes erworben werden. Diese Vorgehensweise war für mich auch völlig okay ansonsten sind Diebstahl und Hehlerei in Verabredung für den Hehler bald legitim. Bitte nichts falsch verstehen, ich möchte dieser Frau jetzt keine Hehlerei unterstellen aber ihr wisst was ich meine.

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vor 19 Minuten schrieb MD-60:

Dabei geht es nach meiner Meinung nicht nur um die Probefahrt, sondern generell um Diebstahl oder Raub. Wenn ich mich richtig erinnere konnte in der Vergangenheit kein Eigentum durch Kauf eines gestohlenen Gegenstandes erworben werden. Diese Vorgehensweise war für mich auch völlig okay ansonsten sind Diebstahl und Hehlerei in Verabredung für den Hehler bald legitim. Bitte nichts falsch verstehen, ich möchte dieser Frau jetzt keine Hehlerei unterstellen aber ihr wisst was ich meine.

 

Das ist ein berechtigter Gedanke. Das Urteil ist Wahnsinn! Kennt jemand die Voraussetzungen, um ein BGH Urteil wieder aufheben zu lassen? Eine Nachschulung für die Richter wäre auch nicht schlecht.

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