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Reifengrösse


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Hallo
ich mir einen 220d von 2008 zugelegt.
Laut Pap. sind nur 205er Reifen zugel.
225ger sind drauf.
Ist es bei dem auch so, wie bei meinem ehemaligen  ISF,dass die Seriengrösse in einem Zertifikat von Lexus steht, und nicht in den Papieren?
Und wenn ja, hat jemand so ein Schreiben zum kopieren?
Gruß
cbrjui

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Hallo cbrjui.

 

Hast du beim Kauf das CoC zu den Papieren bekommen?

Wenn nicht entweder beim Verkäufer nachfordern oder beim Händler "bestellen".

 

Dort stehen eventuell noch andere Reifengrößen drin.

 

Grüße

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Hallo TigerTooth,

danke,

sehe deine Antwort erst jetzt. 

Coc war nicht dabei.

Wollte mir 18 oder 19Zoll Felgen mit Sommerreifen kaufen.

Dabei ist nur ein Satz Räder mit Alwetterreifen.

Aber erst muss ich sicher wissen, was ich ohne Änderungen fahren darf.

 

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Wenn du dir neue Felgen und Reifen kaufen willst verstehe ich dein Problem nicht. Gehe auf die üblichen Seiten und konfiguriere dein Fahrzeug und schon werden die passende Felgen und Reifen angezeigt. Wenn du bei der Konfiguration im Vorfeld bei TÜV einen Hacken setzt bist du auf der sicheren Seite.

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Es gibt für den Lexus IS 220 d reichlich Felgen bis hin zu 20 Zöllern.

Im allgemeinen gibt es dazu eine ABE in der dann auch noch die Auflagen 

und zulässigen Reifengrößen aufgeführt sind.

Der TÜV überprüft dann die Vorgaben und die Änderungen müssen dann 

in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Ich selbst fahre im Winter 19 Zöller und jetzt im Sommer 20 Zöller mit vorn 235/30 

und hinten 255/30! Alles ordentlich eingetragen. Da gibt es keine Probleme.

Bei mir stehen übrigens auch 17 Zöller in den Papieren ausgeliefert wurde er mir 

mir 18 Zöllern!

 

IMG_20210516_144617.jpg

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Danke für die Infos.

Ich dachte, man muss die Rad/Reifengrössen auf jeden Fall eintragen, und ich kann mir das sparen, wenn ich das Zertifikat von Lexus habe.

Und vor dem Kauf wollte ich sicher sein, dass die Felgen ohne Änderung am Fahrzeug passen.

Gruß cbrjui 

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vor 5 Stunden schrieb MD-60:

@Debarthel wenn die Felgen eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) haben musst du nicht zum TÜV und es muss auch nichts eingetragen werden. Bei einem TÜV-Teilegutachten musst du zum TÜV und die Änderung muss eingetragen werden.

Wenn das Fahrzeug eine andere technische Veränderung hat, wie z.b Tieferlegung, Fahrwerk, Spurverbreiterung, Front-Spoiler .... usw muss es abgenommen werden. Dies ist dann eine Kombination Abnahme. Eine ABE hat nur für ein Serienfahrzeug (ohne technische Änderungen) ihre Gültigkeit.

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vor 37 Minuten schrieb The Grinch:

Wenn das Fahrzeug eine andere technische Veränderung hat, wie z.b Tieferlegung, Fahrwerk, Spurverbreiterung, Front-Spoiler .... usw muss es abgenommen werden. Dies ist dann eine Kombination Abnahme. Eine ABE hat nur für ein Serienfahrzeug (ohne technische Änderungen) ihre Gültigkeit.

Das weiß ich und in einer ABE steht auch immer das diese nur für Serienfahrzeuge gültig ist. Ich habe aber auch nichts anderes behauptet sondern nur der Aussage von @Debarthel widersprochen, der geschrieben hat, das man mit einer ABE zur TÜV Abnahme und Eintragung muß. Die Abnahme in "Verbindung mit" muss für alle neuen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden die zusammenhängend sind und mehr als eine ABE oder ein TÜV Teilegutachten umfassen.

bearbeitet von MD-60
Nachtrag
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Da muss man nicht streiten, bei meinen 1. 20 Zöllern musste der Tacho überprüft werden und

 das macht  die DEKRA! Nachdem festgestellt wurde das alle Auflagen die in der ABE gefordert, erfüllt  waren,

 wurde die Rad Reifen Kombination eingetragen.

Sicherheitshalber stelle ich jede Änderung am Fahrzeug beim TÜV bzw. bei der DEKRA vor.

Diese melde ich auch meiner Versicherung.

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Nein streiten müssen wir darüber bestimmt nicht aber unterhalten können wir uns darüber schon. Wenn eine Felge eine ABE besitzt und die in der ABE angegebenen Reifen benutzt werden, dann ist die erste Auflage die A2. Diese beinhaltet folgendes: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung enthält.

Diese Freistellung hast du bei einer ABE und wenn bei dir der Tacho überprüft werden musste, dann hatten deine Felgen höchstwahrscheinlich ein TÜV Teilegutachten und die Reifen waren nicht innerhalb der vorgegebenen Toleranz des Abrollumfangs. Wenn du jede Änderung am Fahrzeug die nicht TÜV relevant ist( z.B. durch ABE abgedeckt) beim TÜV vorstellst ist das sehr löblich aber nicht erforderlich. Bei der Versicherung ist bei mir z.B. Sonderzubehör bis zu 5000€ mit abgedeckt und für mich völlig ausreichend. Für eine höhere Abdeckung müsste jedes mal ein neuer Vertrag mit anderen Prämien abgeschlossen werden.

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So, heute morgen habe ich etwas mehr Zeit und habe mich einmal bei Felgenoutlet umgeschaut. Ich habe als Fahrzeug einen IS 220d angegeben und keine 20 Zoll Felgen mit ABE gefunden. Da ich nicht glaube, das es in dieser Größe überhaupt Felgen mit ABE gibt habe ich bei anderen Anbietern nicht mehr geschaut. In 18 Zoll findet man ca. 98 Felgen mit ABE und Reifenvorgabe. Da steht dann auch ganz groß und breit das keine TÜV Abnahme und keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei Serienzustand erforderlich ist. Du kannst meine Aussagen sehr gerne selbst auf dieser Seite nachprüfen und im Zweifelsfall können wir uns über dieses Thema gerne weiter unterhalten.

Gruß Michael

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Kläre mich mal bitte auf:  GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55025116 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520


und dann steht unter A01: Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

 

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Sehr gerne! Das ist ein Gutachten zu einer ABE als Anlage. Das heißt für die Felge gibt es eine ABE und zwar die 50445. Diese ist in ihrer Urform mir der vorgegebenen Reifengröße ohne TÜV Abnahme und Eintragung gültig. Nachträglich wurde dann noch ein Gutachten als Anlage erstellt und zwar mit anderen Reifengrößen für die dann eine Abnahme und Eintragung nötig ist. Aus Kostengründen wurde kein neues TÜV Teilegutachten erstellt sondern nur ein Gutachten als Anlage zur ABE.

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