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F-Sport Felgen?


Lexuman

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vor 25 Minuten schrieb SmartphoneSchmiede:

Hinten stehen die Dinger weiter drin, event hinten breiter vorne schmaler ordern ; )

Was meinst Du jetzt?

Meinst du die Et40 8,5x19 stehen hinten weiter drinne als die Original 9er ET60 mit 15mm Spurverbreiterung?

Laut dem hier macht das nix aus. Mehr oder weniger hinten das gleiche

https://www.reifenrechner.at/

bearbeitet von Lexuman
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vor einer Stunde schrieb SmartphoneSchmiede:

Meinte eher dass Serie die Felgen hinten weiter im Radhaus verschwinden als die vorderen Felgen.

Das ist korrekt und genau das finde ich optisch etwas bescheiden und das trotz 265er Reifen

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Verdammt, meine Winterfelgen haben schon ne ET40. Dann wirds mit der Spurverbreiterung nichts.

Und immer wieder abschrauben will ich die Platten nicht.

Also wenn ich ne breitere Spur will, dann gehts nur über neue Sommerräder.

 

Hat jemand die Kombo 8,5x19 Et 40 mit 245/35/19 ohne Tieferlegung???

Will ertsmal sehen wie das optisch kommt, bevor ich den Schritt gehe...

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vor 3 Stunden schrieb Lexuman:

Was ist den die ET Grenze bem GS450h???

30 oder 25? find das nirgends

Du solltest dir einfach ein Gutachten herunterladen, da siehst du dann was zulässig ist. Ohne gültiges Gutachten wird es wohl bei der 2% Grenze bleiben oder du musst es wie andere handhaben, die keine Grenzen kennen. Falls es ein gültiges Gutachten gibt findest du es bei den gängigen Herstellern.

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vor 2 Stunden schrieb MD-60:

Du solltest dir einfach ein Gutachten herunterladen, da siehst du dann was zulässig ist. Ohne gültiges Gutachten wird es wohl bei der 2% Grenze bleiben oder du musst es wie andere handhaben, die keine Grenzen kennen. Falls es ein gültiges Gutachten gibt findest du es bei den gängigen Herstellern.

2% Grenze? wie berechnet die sich?

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Eigentlich ganz einfach! Du darfst deine Spurbreite um 2% erhöhen. Bei einer angenommenen Spurbreite von 156cm darfst du jede Seite um 15,6 mm verbreitern, wenn die Vorgaben (Radabdeckung usw.) erfüllt werden. Bei einer Bauartgenehmigung des Fahrzeugs bis 2015 kann der Prüfer nach deutschem Recht eine Abnahme vornehmen, d.h. die Vorschriften bezüglich Radabdeckung sind etwas lockerer. Hast du kein Gutachten gefunden bei H&R, Eibach usw. Wie gesagt mit vorliegenden Gutachten geht bestimmt mehr.

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vor 1 Stunde schrieb MD-60:

Eigentlich ganz einfach! Du darfst deine Spurbreite um 2% erhöhen. Bei einer angenommenen Spurbreite von 156cm darfst du jede Seite um 15,6 mm verbreitern, wenn die Vorgaben (Radabdeckung usw.) erfüllt werden. Bei einer Bauartgenehmigung des Fahrzeugs bis 2015 kann der Prüfer nach deutschem Recht eine Abnahme vornehmen, d.h. die Vorschriften bezüglich Radabdeckung sind etwas lockerer. Hast du kein Gutachten gefunden bei H&R, Eibach usw. Wie gesagt mit vorliegenden Gutachten geht bestimmt mehr.

Top! Danke Dir für die Erklärung. Das ist schonmal sehr hilfreich.

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Am 17.3.2022 um 12:11 schrieb Lexuman:

Verdammt, meine Winterfelgen haben schon ne ET40. Dann wirds mit der Spurverbreiterung nichts.

Und immer wieder abschrauben will ich die Platten nicht.

Also wenn ich ne breitere Spur will, dann gehts nur über neue Sommerräder.

 

Hat jemand die Kombo 8,5x19 Et 40 mit 245/35/19 ohne Tieferlegung???

Will ertsmal sehen wie das optisch kommt, bevor ich den Schritt gehe...

Also ohne Tieferlegung, lass die Finger von der Kombo.

 

Bis vor zwei Wochen, war ein alter GS von mir bei Mobile zum Verkauf mit der Kombo. Da hättest du es dir anschauen können 😬.

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Hab da einen Spurweitenrechner gefunden. 15mm Spurplatten sollte drin sein.

Es heisst zwar 2% mehr, aber anscheinend sind 2,5% mehr auch ok.

Hab mal die

Original 19 Zoll F-Sport Sommerräder mit ET 45+60 und die Orignalen 18 Zoll Winterfelgen ET45

eingegeben.

Also auch mit meinen 19 Zoll Winter Zubehörfelgen mit ET40 sollte das passen.

 

Bildschirmfoto 2022-03-24 um 10.53.54.png

Bildschirmfoto 2022-03-24 um 10.54.29.png

bearbeitet von Lexuman
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Du solltest einfach einmal lesen, was da steht! Nur weil deine 2,5% grün hinterlegt sind hat der Satz " Zulässig ist eine Änderung der Spurweite bis 2%. " seine Gültigkeit nicht verloren. Dieser Satz steht doch da oder nicht? Von mir aus darfst du machen was du willst aber triffst du auf einen sehr korrekten Prüfer, dann ist die Abnahme für dich gelaufen. Desweiteren ist eine Abnahme auch noch vom Freigang und der Radabdeckung abhängig. Wenn du ein Gutachten hast, dann ist das alles schon geprüft und eine Eintragung geht schnell und ohne Komplikationen über die Bühne. Ohne Gutachten würde ich folgendermaßen Vorgehen um auf Nummer sicher zu gehen. Da du anscheinend in dieser Angelegenheit kein Profi bist, der so etwas einfach ausmessen kann nun mein Vorschlag. Besorg dir Unterlegscheiben oder mehrere Schrauben, die du bis zur gewünschten Stärke auf deine Stehbolzen legst. Dann Schraub dein Rad auf, die Länge der Stehbolzen sollte bei 15mm noch ausreichend sein, und überprüfe die Radabdeckung usw. bei abgelassenem Fahrzeug. Dann siehst du wenigstens vor dem Kauf der Spurplatten was geht und was nicht. Es erspart dir eventuell einen Fehlkauf und Kosten. 

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vor 23 Minuten schrieb MD-60:

Du solltest einfach einmal lesen, was da steht! Nur weil deine 2,5% grün hinterlegt sind hat der Satz " Zulässig ist eine Änderung der Spurweite bis 2%. " seine Gültigkeit nicht verloren. Dieser Satz steht doch da oder nicht? Von mir aus darfst du machen was du willst aber triffst du auf einen sehr korrekten Prüfer, dann ist die Abnahme für dich gelaufen. Desweiteren ist eine Abnahme auch noch vom Freigang und der Radabdeckung abhängig. Wenn du ein Gutachten hast, dann ist das alles schon geprüft und eine Eintragung geht schnell und ohne Komplikationen über die Bühne. Ohne Gutachten würde ich folgendermaßen Vorgehen um auf Nummer sicher zu gehen. Da du anscheinend in dieser Angelegenheit kein Profi bist, der so etwas einfach ausmessen kann nun mein Vorschlag. Besorg dir Unterlegscheiben oder mehrere Schrauben, die du bis zur gewünschten Stärke auf deine Stehbolzen legst. Dann Schraub dein Rad auf, die Länge der Stehbolzen sollte bei 15mm noch ausreichend sein, und überprüfe die Radabdeckung usw. bei abgelassenem Fahrzeug. Dann siehst du wenigstens vor dem Kauf der Spurplatten was geht und was nicht. Es erspart dir eventuell einen Fehlkauf und Kosten. 

Ja, das grün unterlegte irritiert ein wenig. Ab 3 % ist es rot. Aber wie du schon richtig anmerkst, bleibt der Satz mit bis 2% weiterhin gültig.

Warum das so ist, keine Ahnung.

 

Klar bin ich kein Profi. Aber eventuell stell ich mich auch unnötig umständlich an. Bei meinen letzte Autos, bei denen ich eine Spurverbreiterung verbaut hatte, gabs halt einfach passende Spurverbreiterungen mit Gutachten.

 

Das mit den Unterlegscheiben ist ne gute Idee. Werd ich so machen, oder ich bestell einfach ein Satz Spurplatten. Wenn man sie nicht übel verkratzt ist eine Rückgabe ja immer möglich.

 

bearbeitet von Lexuman
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