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TÜV und der böse Blick


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Möchte hier kurz beschreiben, wie ich meine Eyelids eingetragen bekommen habe.

Hierbei geht es dem TÜV vorrangig darum, dass die Lichtaustrittsfläche durch die Eyelids nicht eingeschränkt wird. Das darf auf keinen Fall passieren!

Was benötigt man:

1. Die Eyelids

2. Edding

3. Malerkrepp

4. Blatt Papier

5. Digitalkamera

6. Einfaches "Bildbearbeitungsprogramm" ala Irfanview

7. Drucker

8. Einen fähigen TÜV-Prüfer

Zunächst kennzeichnet man mit dem Edding die beiden Markierungen im Scheinwerferglas. Dadurch werden sie beim Durchleuchten des Papiers besser sichtbar. Dies Markierungen paust man auf das Papier durch. Durch diese Markierung kann man das Papier jederzeit wieder genauso ausrichten.

1_G_001.jpg

Nun klebt man ein Blatt Papier flächendeckend über den Scheinwerfer, schaltet das Licht ein, übernimmt die beiden Punkte und zeichnet die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers ein. Diese ist sehr gut zu sehen.

2_G_001.jpg

Das ganz fotografiert man mit einer Digitalkamera übernimmt es in Irfanview und regelt die Farben nach, so dass die Lichtaustrittsfläche deutlicher zu sehen ist.

3_G_002.jpg

Wie man jetzt schon ahnt, ist die Lichtaustrittsfläche nicht eingeschränkt.

Zum Schluss kann man auch noch die Eyelids drüberhalten und die Unterkante einzeichnen.

4_G_001.jpg

Das ganze druckt man dann schön aus.

Ich habe die Dokumentation direkt vorgeführt und eine Eintragung stellte kein Problem mehr dar.

5_G_002.jpg

Wie gesagt alles ohne Gewähr. Die Abnahme ist vom Prüfer abhängig und eine Beratung vorher zwingend erforderlich. Am besten er macht den Vorschlag wie er das haben möchte. Die Dokumentation mit den Bildern nimmt er dann zu seinen Akten.

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schaut cool aus! ich kleb mir auch das Papier in die Scheinwerfer! :naughty: schaut sicher böse aus :thumbup:

So, jetzt wieder ernst :wub: so wird das gemacht? hab gedacht das wird mit vorher/nachher auf der mauer festgestellt :rolleyes:

greets

Tom´S

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Gemäß irgendeiner Richtlinie ist die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers ausschlaggebend. Die darf nicht eingeschränkt sein bzw verändert werden.

Wahrscheinlich weil man an einer Wand den Unterschied nicht genau definieren kann.

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