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  1. Hi! Folgendes Problem und Thema, ich hoffe einer hat eine Idee oder sogar Lösung für mich. Fahrzeug: IS220d (XE2(a)) von 2007 Federn: H&R 29122-1 (Teilegutachten 62XT0142-00) [-35mm] Felgen: DBV Mauritius RE-1 8Jx19H2 ET40 (Gutachten KBA47258) [v+h] Spurverbreiterung: H&R 10365601 (5mm pro Rad) [v] und H&R 30365601 (15mm pro Rad) [h] (Teilegutachten 72XT0156-01 & 62XT0318-00) D.h. zu jeder Komponente sind Gutachten vorhanden. Der TÜV Hessen will aber einen Nachweis darüber haben, dass eine ET25 auf der Hinterachse bei diesem Fahrzeug zulässig ist. Das Teilegutachten für den IS zur Spurverbreiterung (62XT0318-00) führt allerdings keine 19-Zoll-Räder auf und wird daher nicht akzeptiert. Sprich: Ich soll einen Nachweis erbringen, dass 8Jx19 mit 245/35R19 auch mit einer Einpreßtiefe von 25mm zulässig sind. Für das 17-Zoll-Standardrad bis zu ET15 kein Problem, für 19-Zoll aber schon. Nun kommt ihr ins Spiel: Welche Möglichkeiten gibt es? Wie habt ihr eure Felgen eingetragen bekommen? In Hessen?? Oder hat jemand vielleicht sogar einen Nachweis zu ET25 bei 8Jx19 für den XE2? Wenn ja, her damit! :D Es ist ja klar zu sehen, dass eine ET25 hält. Egal ob 8Jx17 mit 245/45R17 oder 8Jx19 mit 245/35R19, die Kräfteverhältnisse sind die gleichen, weil die Punkte der Krafteinleitung sich nicht ändern. Hessen halt... Alles was nicht per Gutachten nachweisbar ist, gibts nicht. DANKE! Gruß, Wolfram. P.S.: Ich hab schon so Gedankenspiele, wie z.B.: Kurz nach Rheinland-Pfalz ummelden... ;)
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