Die zusätzlichen Bremsleuchten hatten eine ABE dabei. Quasi einen Beipackzettel. Den hat man im Wagen bei den Papieren zu führen (genauso wie TÜV und ASU-Bescheinigung). Dies gilt z.B. auch für Spurverbreiterungen. Diese ABEs kann man übrigens auch alle eintragen lassen.
Fakt ist, dass bei jeglichen Umbauten, die die Verkehrssicherheit betreffen und das Fahrverhalten des Fahrzeugs nachhaltig verändern (also den vom KBA zur Herstellung genehmigten TYP), eine Prüfung und Genehmigung durch den TÜV zu erfolgen hat. Diese ist bereits erfolgt, wenn eine entsprechende Bescheinigung beiliegt (ABE) oder das Einbauteil entsprechend gegennzeichnet ist (z.B. E1-Kennzeichnung bei KFZ-Leuchtmittel, sprich Birnen).
Ist dem nicht so, erlischt der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Bei den zusätzlich angeschlossenen Neblern heißt das also, dass man zum TÜV fährt und eine Einzelabnahme machen lässt. Entweder bekommt man eine Bescheinigung oder lässt es gleich eintragen.
Oder man lässt es drauf ankommen.
Oder man lässt es gleich bleiben. Nebelschlußleuchten sind völlig anders aufgebaut (Reflektor) als Rücklichter (sie dienen ja auch einem anderen Zweck). Selbst wenn man Birnen mit geringerer Leuchtkraft einbaut: Der TÜV wird das nicht abnehmen.
Ich will es Euch ja nicht vermiesen, aber Ihr solltet darüber nachdenken was passiert, wenn etwas passiert. Es sollte einem zumindest bewußt sein. Es kann wirklich verdammt teuer werden.
Und jetzt such ich mal nach Chrom-Ringen für die Nebler.
Hi PhoneDrome
Bei allem Spaß,
die Vernunft muß auch beachtet werden.
guter Beitrag.
Alles muß eingetragen sein.
Ich bin was Auto und Tuning angeht ein ' alter Hase.'...... und ein Spinner obendrein aber durch Erfahrung wird man klug!!
Gruß
Gerd:g: :)