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markustr

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  1. Mit meinem RX400 bin ich bis auf ein paar Kleinigkeiten sehr zufrieden, das Auto ist sparsam (im Sommer zwischen 8.5 und 9.5 lt, im Winter zwischen 10.5 und 11.8 lt, sehr viel extreme Kurzstrecke mit steilem Hügel rauf und runter), leise, sehr bequem und bietet angemessenen Platz. Die Kritikpunkte sind: - Während der Fahrt sind verschiedene Funktionen des Navigationssystems wie Zieleingabe, TMC-Menu nicht verfügbar. - Während der Fahrt kann nur das Telefonverzeichnis der Freisprecheinrichtung verwendet werden, eine Nummerneingabe via Touchscreen ist nicht möglich. - Es kommt immer wieder vor, dass der Standort des Fahrzeugs durch das Navigationssystem über längere Zeit falsch auf der Karte angezeigt wird und falsche Routenanweisungen ausgegeben werden. - Schlechte Sprachqualität der Bluetooth-Freisprechanlage bei Fahrzeuggeschwindigkeiten über 80km/h. - Das Sprachsteuersystem ist schlicht unbrauchbar und ich brauche es nur, wenn mir langweilig ist zur Belustigung (Eingabe "CD ein" -> Ausgabe "Licht aus" und ähnliches der Kategorie höherer Blödsinn). - Die Leuchtstärke der Rückfahrscheinwerfer ist zu niedrig - Die „Cruise Control“ ist offenbar nicht in der Lage, auf Geschwindigkeiten unter 40km/h eingestellt zu werden - Es steht kein Tagesfahrlicht zur Verfügung - Die Anzeige der Tankreserve ist ein Witz: Die Reservelampe leuchtet bereits bei ca. 50 Litern auf, d.h. es sind noch rund 15 Liter im Tank verfügbar, was einer Reichweite von über 120 bis 150 Kilometern entspricht. Ob das Killerkriterien sind, muss jeder für sich entscheiden. Die Einschränkungen von Navi und Telefon kann jede Garage, die etwas auf sich hält, für relativ wenig Geld aufheben. Für mich sind die übrigen Kritikpunkte nicht so wichtig. Markus
  2. markustr

    Schneeketten?

    Möchte mal diesen Tüv-Beamten mit einem RX ohne Schneeketten (weil verboten) auf einer Strecke mit Kettenobligatorium (gibt es!) in der Diskussion mit dem Polizeibeamten erleben. :scared:
  3. Eine Nachfrage beim Astra hat folgendes ergeben: F: Ist es erlaubt, das Ablendlicht (oder ein anderes Licht) vorne ohne gleichzeitig eingeschaltete Rückleuchten als Tagesfahrlicht einzusetzen? A: Nein, gemäss Art. 75 Abs. 2 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen Stand-, Schluss-, Markierlichter und Kontrollschildbeleuchtung stets leuchten, wenn die Fern-, Abblend- oder Nebellichter eingeschaltet sind. F: Ist es erlaubt, die Nebelleuchten vorne als Tagesfahrlicht einzusetzen? A: Nein. Die Verwendung der Nebellichter ist in Artikel 32 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) geregelt. Gemäss Art. 32 Abs. 1 VRV dürfen die Nebellichter und die Kurvenlichter nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden. Zu beachten ist ebenfalls Artikel 75 Abs. 2 VTS. F: Welche Bedingungen müssen separate als Tagesfahrlichtleuchte eingesetzte Lampen (andere als Abblendlicht/Nebelleuchten) erfüllen? A: Gemäss Art. 76 Abs. 5 VTS richten sich die Anforderungen an Tagfahrlichter nach dem ECE-Reglement Nr. 87, die Anforderungen an den Anbau nach dem ECE-Reglement Nr. 48. In diesen Reglementen sind die einzelnen Anforderungen ausführlich dargelegt. Sie können die Regelemente unter folgenden Links einsehen: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927616...-tungen-Kfz.pdf und http://www.bmvbs.de/Anlage/original_931814...ht-fuer-Kfz.pdf F: Ist es zu erwarten, dass das Tagesfahrlicht als obligatorisch erklärt werden? A: Zurzeit ist kein Obligatorium vorgesehen. Das Astra hat eine Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen an Tagfahrlichter gemacht. Die Anforderungen für Abblendlichter sind insbesondere in Art. 74 und Anhang 10 der VTS und die Anforderungen an Nebellichter sind insbesondere in Art. 76 und Anhang 10 der VTS enthalten. MB_Tagfahrlichter_2005_06_07_d.pdf
  4. iPod-Anschluss ist im Handschuhfach (iPod liegt bei Gebrauch im Handschufach und ist nicht sichtbar), Alternative wäre die Mittelkonsole gewesen. Hätte auch funktioniert, die Verkabelung wäre aber etwas aufwändiger und damit auch teurer gewesen. Bilder muss ich noch machen und werden nachgeliefert.
  5. Habe gestern folgendes freischalten/umbauen lassen: Bluetooth-Freisprechanlage Diese ist nun dauernd freigeschalten, funktioniert ohne Probleme. Navigation Für die Freischaltung der Navigation wurde ein Schalter eingebaut, welcher für die Zeit der Navi-Bedienung den Radsensor unterbricht. Die Verbrauchsanzeige (aktuell, Durchschnitt) usw. funktionieren einwandfrei weiter. Einziger Seiteneffekt: Ist der Tempomat aktiv und man unterbricht das Radsensorsignal, so fällt der Tempomat raus und muss wieder eingeschalten werden. Der Schalter für die Unterbrechung des Radsensors ist in der Mittelkonsole rechts neben den beiden Drehschaltern für die Sitzheitzung angebracht und sieht so aus, als wäre er schon immer da gewesen. iPot-Integration Ich habe das SoundLinQ (Model SLI) einbauen lassen. Funktioniert bestens, keinerlei Probleme. Die Steuerung läuft über das Lenkrad (Mode-Taste für Wechesel von Radio -> CD -> iPod). Trackansteuerung über die Tasten am Radio. Mein Rx400 wurde im Mai 06 (Neuwagen) eingelöst, die Arbeiten wurden in rund zwei Stunden durch die Garage Gruss Ehrler AG in Wetzikon in der Schweiz erledigt. Super Service (hatte eigentlich nur vor, das SoundLinq einbauen zu lassen, sie haben dann gleich alles erledigt). Cheers Markus
  6. Habe meinen RX400 seit zwei Wochen und die folgenden Punkte sind wirklich nervtötend: - Einverstandentaste beim Navi bei jedem Start - Keine Eingabe von Fahrzielen während der Fahrt (gibt es keine Beifahrer mehr?) - Keine Eingabe oder Änderung von Telefonbucheinträgen - Keine Nummerneingabe für die Telefonwahl Die Begründung bezüglich Herstellerhaftpflicht finde ich lächerlich und und letztlich nicht haltbar: Beispiel Telefon: Wenn ich die Wahl nicht via Freisprecheinrichtung eingeben kann, gebe ich sie halt via Telefon ein, die Sperrung dieser Funktion zwingt mich also die kleinen Wahltasten des Telefons zu benutzen, was definitiv fummeliger ist, als eine vernünftige Wahlmöglichkeit via Freisprecheinrichtung. Beispiel Navi: Ich verwende immer noch mein tragbares Navi, damit ich die Ziel unterwegs eingeben kann. Auch hier zwingt mich die eingeschränkte Funktionalität des eingebauten Navis mich auf ein fummeliges Gerät welches im Blickfeld des Fahrers an der Windschutzscheibe hängt zu konzentrieren. In unterstütze hiermit gerne die Initiative von Williz. Markus
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