Do Not Sell My Personal Information Jump to content


nico

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    2.324
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Days Won

    2

Beiträge erstellt von nico

  1. Das Mini-Prospekt zum IS 200 limited kam am Wochenende endlich an. Wer Interesse hat, dem kann ich's einscannen und zuschicken (-> PM). Steht aber nichts weltbewegendes drinnen (abgesehen von Bildern: 2 Seiten Spezifikationen, 2 Seiten Bilder mit Text).

  2. Es trifft das Thema nicht 100%, aber es tut mir gut, nach 5 Jahren ADAC wenigstens einmal halbwegs Nutzen aus der Mitgliedschaft zu ziehen :clap: Also das stand vor kurzem im ADAC Heft...

    Steinschlag in Baustellen

    Versicherung haftet bei Schäden nur selten

    Autobahnbaustellen sind immer ein Ärgernis: Erhöhte Konzentration ist gefordert und der stockende Verkehr zerrt an den Nerven der Autofahrer. Wer zu dicht auffährt, riskiert zudem, dass aufgewirbelte Steinchen oder Baumaterialien den Lack oder sogar die Frontscheibe beschädigen. Wer haftet aber, wenn die Fahrt durchs Nadelöhr nicht ohne Folgen geblieben ist?

    Der Glasschaden geht in der Regel auf die eigene Rechnung, sofern man nicht teilkaskoversichert ist. Und auch dann bleibt man oft genug auf der mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung sitzen. Der Lenker eines vorausfahrenden Wagens kann sich nämlich nicht selten auf ein "unabwendbares Ereignis" berufen. Das heißt, auch ein "idealer Fahrer" hätte den eingetretenen Schaden nicht vermeiden können. Der Vorausfahrende haftet auch nicht, wenn sich beim Passieren einer Baustelle Steinchen im Reifen festsetzen, die später auf "guter Straße" gegen die Scheibe des nachfolgenden Autos geschleudert werden.

    Für den Schaden muss die Versicherung des Vorausfahrenden nur dann aufkommen, wenn die Geschwindigkeit nicht den schlechten Straßenverhältnissen angepasst war oder das eingeschränkte Tempolimit überschritten wurde. Dies ist jedoch nur schwer nachzuweisen. Besser sind die Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen beispielsweise, wenn ein Kraftfahrer auf schlechter Wegstrecke mit einer für diese Verhältnisse zu hohen Geschwindigkeit überholt und hochgewirbelte Steinchen die Windschutzscheibe des überholten Fahrzeugs beschädigen.

    Ist der eilige Autofahrer schuld an der beschädigten Windschutzscheibe, sollte man sich auf keinen Fall auf eine wilde Verfolgungsfahrt einlassen. Um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, genügt es, sich das Kennzeichen des Schadenverursachers sowie den genauen Ort und die Zeit zu notieren. Noch besser jedoch ist es, wenn Zeugen die unangemessen hohe Geschwindigkeit bestätigen können.

    Wie gesagt, trifft nicht ganz zu, da der Steinschlag ja nicht von der Straße, sondern von der Ladefläche kam. In diesem Fall dürfte wohl das größte Problem darin bestehen, das ganze zu beweisen (unmöglich, meine Meinung). Das beste wäre, wenn du es auf Teilkasko machen lässt, und vorher die Firma dazu überredest, dir den Selbstkostenanteil zu zahlen? Das fände ich eine faire Lösung, aber ob die da mitziehen?

×
×
  • Neu erstellen...

Important Information

Datenschutzerklärung