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tntn

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Beiträge erstellt von tntn

  1. Zum Wendekreis: 

     

    Baujahr 2011: 12,2 m (Quelle: https://euro.lexusownersclub.com/forums/index.php?/topic/25097-ls-600h-technische-daten/)

    Baujahr 2018: 11,2 m RWD (Quelle: https://www.lexus.com/models/LS-hybrid/specifications/ls-500h-rwd, 36.8 ft Turning Circle = 11,21 m)

    Baujahr 2018: 12,0 m AWD (Quelle: https://www.lexus.com/models/LS-hybrid/specifications/ls-500h-rwd, 39.4 ft Turning Circle = 12 m)

     

    LG tntn

  2. vor 15 Minuten schrieb uslex:

    Bei einem Schild 12 Tonnen will er eine erlaubte Geschwindigkeit von 120km/h mitten im Ort ablesen.

     

    Fände ich jetzt gar nicht so schlecht, wenn das Verkehrsgericht es als Begründung akzeptiert und die Strafe Lexus aufbrummt. :tongue:

     

    LG tntn

  3. Renner: Lexus LC 500

    Ein netter Fahrbericht von DW Motor mobil vom 26.7.2018: https://www.dw.com/de/renner-lexus-lc-500/av-44387055

    oder als Direktlink: http://tv-download.dw.com/dwtv_video/flv/mot/mot20180627_Beitrag3_sd_avc.mp4

     

    Zitat

    Ein Luxus Coupe mit einem rennsporterprobten fünf Liter V8-Motor: der Lexus LC500. Seine 351 kW Leistung müssen hier knapp unter zwei Tonnen bewegen. Technisch wird dabei tief in die Trickkiste gegriffen.

     

    LG tntn

  4. Was Erhellendes zum Thema Batterie-Entwicklung:

     

    KenFM im Gespräch mit: Mirko Hannemann (Batterie-Pionier)

     

    Zitat

     

    ...

    Mirko Hannemann, ex-Chef von Colibri Energy, hat bereits vor acht Jahren gezeigt, was möglich wäre. Damals, im Oktober 2010, legte er, mit einem zum Elektroauto umgebauten Audi A2, die ca. 600 Kilometer lange Strecke zwischen München und Berlin zurück, ohne dabei einen einzigen Ladestopp einzulegen. Eine Sensation. Hannemann und seine Mitarbeiter hatten der Welt demonstriert, zu welchen Leistungen Stromspeicher imstande sind. Es wirkte wie der Startschuss in ein neues Zeitalter.

    ...

     

     

    LG tntn

  5.  

    vor 2 Stunden schrieb oto:
    vor 14 Stunden schrieb 450Cruiser:

    Komisch dass sich manche so sehr an der gleichmäßigen Drehzahl stören.

    Ich finde es hat etwas Beruhigendes und angenehm Unaufgeregtes 🙂

    das finde ich auch! mich hat lexus als hybrid Fahrer mit diesem unfug verloren.

     

    Ganz meine Meinung. Das Konzept des aktuellen IS 300h ist absolut überzeugend.

     

    Ein Verbesserungsvorschlag: Motorgeräusch so weit es geht wegdämmen und dann künstliche Motorgeräusche (innen) zuschaltbar machen, aber besser als jetzt. Zum Beispiel mit Simulationen von 4-, 6- oder 8-Zylindermotor und einem Modus, der durch Gegenschall auch Motor-, Wind- und Reifengeräusche möglichst eliminiert.

    Die Technik ist ja bereits verbaut. Es bräuchte lediglich Dämmmaterial und Software.

     

    Für den Antischall gab's doch mal was vor ein paar Tagen in den Kopfstützen.

     

    LG tntn

  6. Zu Dashcams in Österreich gab's am am 19.5.2018 eine Meldung im ORF: http://orf.at/stories/2438803/2438802/

     

    Zitat

     

    In Österreich darf man Dashcams zwar besitzen und im eigenen Auto montieren, man darf sie jedoch nicht verwenden. Den umgebenden Verkehr laufend zu filmen ist verboten.

    ...

    Das heißt aber nicht, dass solche Videos nicht auch in Österreich als Beweis vor Gericht zugelassen werden könnten.

    Alles unklar?

    LG tntn

     

    Datenschützer sehen Entwicklung kritisch

    Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden, können später Hinweise geben, wie es zu einem Unfall kam. Für die Schuldfrage kann ein solcher Videobeweis entscheidend sein. Nach der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, diese Videos als Beweise vor Gericht zuzulassen, kommen positive Reaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Heimische Datenschützer sehen diese Entwicklung kritisch.

     

    Das filmisch am besten dokumentierte astronomische Naturereignis der Geschichte ist vermutlich der Meteoriteneinschlag nahe der Stadt Tscheljabinsk im russischen Ural. Als dort am 15. Februar 2013 ein Meteor in die Erdatmosphäre eintrat, dessen Bruchteile im Himmel verglühten, filmten Tausende Kameras mit. Grund dafür ist die weite Verbreitung dieser Dashboard Cameras in Russland. Sie sollen ein Schutz gegen Überfälle sein und bei Unfällen Klarheit über das Verschulden liefern. Datenschutzgesetze, die das verbieten würden, gibt es in Russland nicht.

    Ähnliche Rechtslage in Österreich

    In Österreich darf man Dashcams zwar besitzen und im eigenen Auto montieren, man darf sie jedoch nicht verwenden. Den umgebenden Verkehr laufend zu filmen ist verboten. Für die Überwachung des öffentlichen Raums ist ausschließlich die Polizei zuständig. Denn wer vorsorglich andere Verkehrsteilnehmer aufzeichnet, filmt dabei größtenteils unschuldige Personen. Diese Art der Überwachung widerspricht dem österreichischen Recht. Das heißt aber nicht, dass solche Videos nicht auch in Österreich als Beweis vor Gericht zugelassen werden könnten.

     

    Denn wie in Deutschland gibt es auch in Österreich kein Beweisverwertungsverbot. Rechtswidrig erlangte Beweismittel sind unter bestimmten Umständen zulässig vor Gericht, erklärt der Verwaltungsrechtsexperte Gerhard Muzak von der Universität Wien gegenüber ORF.at. Das müsse dann abwägen, welchen Zweck die entsprechende Datenschutzverordnung verfolge und inwiefern der Einsatz von Dashcam-Videos dem widerspreche, so Muzak.

    Deutsche Versicherungen reagieren positiv

    Die deutsche Gerichtsentscheidung bezieht sich auf einen relativ harmlosen Unfall. Zwei Autos waren nebeneinander links abgebogen und dabei kollidiert. Die beiden Lenker hatten sich daraufhin gegenseitig beschuldigt. Die Dashcam-Aufnahme des Klägers zeigte im Gerichtsverfahren schließlich, dass nicht er den Zusammenstoß verursacht hatte.

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe positiv. Der Einsatz der kleinen Kameras würde nicht nur die Aufklärung von Unfällen erleichtern, die Videos könnten auch dazu beitragen, Versicherungsbetrug aufzudecken, heißt es in einer Aussendung. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern.

    Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) reagiert zurückhaltender. „Grundsätzlich können für die Versicherer alle Beweismittel, die die Haftung und das Verschulden bei einem Verkehrsunfall klären, hilfreich sein“, heißt es gegenüber ORF.at. Voraussetzung sollte aber immer sein, dass die Beweismittel legal zustande gekommen sind. Und das sei im Fall von Dashcams in Österreich nicht der Fall.

    Mehr Spielraum durch neues Gesetz?

    Vom Justizministerium (BVRDJ) heißt es auf Anfrage von ORF.at, dass die österreichischen Gerichte entscheiden müssten, ob sie Dashcam-Videos als Beweismittel zulassen oder nicht. „Da mit der Verwendung von Dashcam-Videos unter Umständen ein Grundrecht verletzt werden kann, braucht es dafür eine richterliche Entscheidung“, so ein Sprecher des Ministeriums.

    Am 25. Mai 2018 treten die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Daraus könne sich eventuell eine neue Judikatur entwickeln, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums gegenüber ORF.at. „Eine einfachgesetzliche Regelung sei möglich, sollte aber im neuen Datenschutzgesetz erfolgen, da hier geregelt ist, unter welchen Umständen eine Videoüberwachung zulässig ist“, heißt es in der Stellungnahme. Da es sich um eine Datenschutzmaterie und nicht um eine kraftfahrrechtliche Frage handle, seien aber die Datenschutzrechtsexperten des Justizministeriums zuständig.

    Datenschutzbehörde gegen Dashcams

    Die Datenschutzbehörde, die beim Justizministerium angesiedelt ist, war bisher immer gegen die Zulassung eines Dashcam-Systems. Denn Privatpersonen dürfen den öffentlichen Raum nicht überwachen, hier habe der Datenschutz eindeutig Vorrang.

    Dazu gebe es auch einen Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs, VwGH, sagte Andrea Jelinek, die Leiterin der Datenschutzbehörde, auf Nachfrage. In diesem Fall wollte ein Autofahrer Kameras auf seinem Fahrzeug verwenden, die den Verkehr durchgehend verschlüsselt aufgezeichnet hätten. Die Aufnahmen wären aber nach 60 Sekunden wieder überschrieben worden. Nur nach starker Erschütterung, etwa durch einen Unfall, oder bei Betätigung eines Notfallknopfs wären die Bilder dauerhaft gespeichert worden.

    Da die dauerhafte Speicherung durch das Drücken des Alarmknopfs jederzeit auch ohne Anlass möglich sei, entschied der VwGH, dass ein solches Überwachungssystem unverhältnismäßig sei. Es handle sich um einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht gerechtfertigt sei. Offen blieb nach dem Entscheid, ob auch reine „Crashcams“ unzulässig sind, die Aufnahmen ausschließlich nach einem Unfall speichern und nicht vom Fahrer ausgelöst werden können.

    Datenschützer warnen

    Werner Reiter vom Verein epicenter.works, der sich für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einsetzt, sieht im deutschen Urteil eine kritische Entwicklung. In Deutschland wie in Österreich gebe es die Tendenz, Sicherheitsfragen vermehrt in private Hände zu legen, seien es private Security-Firmen, Überwachungskameras am Hauseingang oder eben Dashcams auf der Windschutzscheibe. „Das alles befeuert gefährliche Selbstjustiz“, so Reiter gegenüber ORF.at.

    Denn auch wenn solche Aufnahmen vor Gericht entscheidende Beweismittel sein können, würden die Minikameras ständig mitfilmen. Selbst wenn das Gefilmte laufend überschrieben und nur im Fall eines Unfalls gesichert würde, käme es durch die Dashcams zur Verletzung der Privatsphäre vieler Menschen. Dieser Schaden werde durch den Nutzen nicht aufgewogen, so Reiter.

  7. vor 3 Stunden schrieb BayLexSA:

    Oder, dass man in einer geschlossenen Ortschaft 70 km/h angezeigt bekommt, weil vor dem gelben Ortsschild eine 70er Zone war.

     

    Nur zur Vollständigkeit: In Ösi-Land gelten die 70 km/h weiter - trotz Beginn einer geschlossenen Ortschaft. In Deutschland nicht. Außerdem schauen die Ortstafeln bei uns auch anders aus.

    Vielleicht sollte Lexus die feinen Unterschiede pro Land mal berücksichtigen.

     

    Abgesehen davon: wechselt die Logik der Verkehrszeichenerkennung, wenn man über die Grenze fährt?

     

    Das sind 2 der wenigen Dinge - neben unserer gemeinsamen Sprache - die uns unterscheidet :wink2:

     

    LG tntn

  8. Am 31.3.2018 um 12:33 schrieb Passfeller:

    Problem gelöst:

    Die schmatzenden Geräusche entstehen weder in den Ritzen der Fensterführung noch dort, wo rund um die Tür Gummidichtung auf Gummidichtung aufliegt. Vielmehr ist die Konstruktion der Türinnenseite Schuld. Dort gibt es einen starren Rahmen aus Hartplastik (s. Bild 2), der im geschlossenen Zustand an der inneren Gummidichtung aufliegt (das ist die, die oben innen an den Dachhimmel grenzt, s. Bild 1). Bedingt durch die unterschiedlichen Materialien entstehen hier schon bei minimalen Verwindungen der Karosserie bzw. kleinsten Bewegungen der geschlossenen Tür im Türausschnitt schmatzende Geräusche.

    ... und Ruhe ist im Karton.

     

    Nachgemacht und gefreut - auch in meinem Karton herrscht wieder schweigsame Stille - herrlich!

     

    Dank & LG

    tntn

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