§ 439 Nacherfüllung greift hier. Die "Lieferung einer mangelfreien Sache" ist abdingbar, kann also in den AGB's ausgeschlossen werden, dies ist jedoch nicht der Fall. (Und selbst wenn, die AGB's strotzen nur so vor Nichtigkeiten...) Damit hast du das Recht, ein neues Handy geschickt zu bekommen.
Aber wie Tomo sagt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterscheidliche paar Stiefel. Wenn Sie sich quer stellen hilft nur der Anwalt, das kostet Zeit und dann ist dir auch nicht geholfen, was deinen Urlaub angeht.
Und weil's mir auf der Zunge brennt: Bei Shops, die es nötig haben, am Ende der Seite noch 2000 Zeichen Blindtext für Suchmaschinen dranzukleben würde ich sowieso nicht bestellen :tooth:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/