Hallo, die Ausagen sind ja haarsträubend! In einem Festigkeitsgutachten geht es, wie der Name schon sagt um die Festigkeit des Materials und nicht um Reifenfreigaben oder die mögliche Breite von Spurplatten. Ich hätte ihn mal gefragt ob er schon jemals eine Einzelabnahme gemacht hat. In den ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen, auf die jeder TÜV Zugriff hat stehen die Daten deiner Serienbereifung. Er hat also genaue Angaben zu Felge und Reifen. Davon ausgehend kann er genau berechnen wieviel Spurverbreiterung ohne weiteres Gutachten zulässig ist. Das sind bei Serienbereifung 2% der Spurbreite. Wenn diese nicht überschritten werden und die Freigängigkeit gegeben ist, muss die Radabdeckung noch überprüft werden. Da der CT eine Erstinbetriebnahme vor 2015 hat kann man die Radabdeckung sogar noch sehr großzügig nach deutschem Recht auslegen. Soviel zu den Daten die er angeblich nicht hat in Bezug zu Reifen, Felgen und welche Spurplatten eintragbar sind. Zum Thema Festigkeit der Spurplatten könnte ich mich auch noch auslassen aber da steht wirklich alles erforderliche im Gutachten. In dem Schreiben steht, daß du Spurplatten System 3 verbaut hast. Auf dem Rand der Spurplatten steht die Seriennummer und dahinter die Dicke der Platte in mm. Hat der Prüfer das Rad abgenommen oder hat er sich einmal bemüht den Kopf zu drehen und eine Lampe zu benutzen um eine Nummer zu finden. Hatte der Prüfer überhaupt die Berechtigung eine Einzelabnahme vorzunehmen? Ich bin wirklich normal ein umgänglicher Mensch aber bei dieser Abnahme wäre ich wahrscheinlich aus der Hose gesprungen. Hast du für diese Leistung etwa auch noch eine Rechnung bekommen? Falls ja, lass dir dein Geld zurück geben und fahre zu einem TÜV mit Kompetenz. Ein langer Beitrag aber das musste jetzt einfach sein.