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Aus aktuellem Anlass: Reicht es wenn ich die TÜV Zettel von Änderungsabnahmen im Auto mitführ, oder muss jede änderung auch im Fahrzeugschein eingetragen sein?
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Mittlerweile gibt ein neues Problem. Die Federn/Felgen-Kombination kann nicht in den Schein eingetragen werden, weil der TÜV-Prüfer der damals meine Federn abgenommen hat, nicht auf den Zettel schrieb das die Abnahme mit den montierten 18Zöllern erfolgte. Somit gilt die Abnahme der Federn nur für die Originalbereifung. >_<
Montag neuer Termin beim TÜV.