Moin,
Vielleicht kleiner Hinweis, als mir damals eine alte Dame, ungebremst, geschätzt mit 70, in mein Mercedes reingefahren ist während ich stilstand
habe ich am nächsten Tag eine Anwältin eingeschaltet.
Die gegnerische Versicherung muss diese Anwaltskosten zahlen, vorausgesetzt man hat selber keinen (teil-) schuld.
Da kommt eine Menge Papier kram auf einen zu.
Wie schon ist es dann dies alles einfach weiter zu reichen an seinen Anwalt.
Zudem, gibst es einige fiese Sachen die zu beachten sind mit Leihwagen.
Auf dem Punkt gebracht; man zahlt immer Drauf. Meine Anwältin hat mich davor gewarnt.
Sie hatte mir zudem einen Gutachter empfohlen (Achtung hier gibt es auch schwarze Schafe), dies musste auch gezahlt werden von der gegnerischen Versicherung.
Alles im Allen hat die ganze Sache mehr als 1.5 Jahr gedauert, teils auch weil ich durch den Aufprall ungefähr 45-mal zur Rucken Gymnastik musste.
Zur das Thema Schmerzensgeld, dazu gibt es Tabellen wo drinnen steht welcher Personenschaden wie viel Schmerzensgeld herbeiführt.
Auf dem Punkt gebracht, ich hatte sehr gerne auf diesen Unfall verzichtet.
Der Anwalt(in) stellt letztendlich der gegnerischen Versicherung eine prozentuale Summe in Rechnung die sich am Streitwert richtet.
Logischerweise hat die gegnerische Versicherung alles versucht um nicht zu zahlen aber besser man legt sich nicht mit einem Anwalt(in) an wenn es um sein Honorar geht!
Zur Info,
Gruß
Enno