PhoneDrome Geschrieben 25. Juni 2004 Autor Share Geschrieben 25. Juni 2004 Also die Grundfarben an meinem Wagen sind silber, schwarz, chrom. Insofern finde ich das nicht schlecht. Es sticht heraus. Leider passt der Grill dann gar nicht mehr. Brauche einen neuen Maschendrahtzaun. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo Geschrieben 26. Juni 2004 Share Geschrieben 26. Juni 2004 Heute sind die Eyelids angekommen. Sind von ebay und haben nur 15$ + 12$ Versand gekostet. Die Qualität ist OK. Sie passen gut und sind hinten mit 3M-Tape beklebt.Jetzt muß ich erstmal zum TÜV und fragen wg eintragen. ;) Du schreibst doch selbst, das die nicht eingetragen werden dürfen. Also, was soll die Mühe! ;) http://euro.lexusownersclub.com/forums/ind...wtopic=3043&hl= 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PhoneDrome Geschrieben 26. Juni 2004 Autor Share Geschrieben 26. Juni 2004 Ich schreibe aber auch, dass man sich beraten lassen muß. Außerdem ist es kein aerodynamisches Hilfsmittel. Hier geht es um den Scheinwerfer und das dessen Ausleuchtung evtl eingeschränkt wird. Wie hast Du denn Deine eingetragen? War wohl kein Problem oder? 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo Geschrieben 28. Juni 2004 Share Geschrieben 28. Juni 2004 Wie hast Du denn Deine eingetragen? War wohl kein Problem oder? Meine hat die Dekra eingetragen, ohne Probleme! :worthy: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PhoneDrome Geschrieben 28. Juni 2004 Autor Share Geschrieben 28. Juni 2004 Achja, dass war das mit Ost und West. Bei mir darf die Dekra nur mit vorhandenem Gutachten abnehmen. Aber ich frage trotzdem nochmal. Danke für den Tip. :worthy: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mysticraver Geschrieben 28. Juni 2004 Share Geschrieben 28. Juni 2004 das schreibt mir der TÜV, mann dickes Lob nur 6 Stunden für eine Antwort von denen Sehr geehrter Herr Kruse, vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind : 1.) die Lichtaustrittsflächen von Leuchten und Scheinwerfern dürfen durch die Haubenverlängerung nicht verdeckt sein; 2.) durch die Haubenverlängerung dürfen keine scharfen Kanten entstehen, ggf. ist durch ein anerkanntes Prüflabor oder eine Technische Prüfstelle nachzuweisen, ob die Vorschriften der Richtlinie 74/483/EWG über vorstehende Außenkanten erfüllt werden. 3.) Für eventuell verwendete Kunststoffteile müsste ein Gutachten eines Materialprüfungsamtes vorgelegt werden, in dem das Bruchverhalten ("Splittersicherheit") und das Brennverhalten ("Schwerentflammbarkeit") nachgewiesen ist. Mit freundlichen Grüßen Bert Korporal TÜV NORD STRASSENVERKEHR Bereich Unternehmensentwicklung 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PhoneDrome Geschrieben 28. Juni 2004 Autor Share Geschrieben 28. Juni 2004 Ohje, Punkt 3 :thumbup: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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