Polarisierende Beiträge sind mir persönlich ein Gräuel. Aber so gänzlich als Unfug kann man die staatliche Bevormundungssucht leider auch nicht wegwischen. Nun mal ganz objektiv, wobei ich nur offizielle Quellen zitieren werde:
ich sehe mich hier in Belgien tatsächlich mit dem Problem der faktischen Enteignung konfrontiert, und zwar (man mag es kaum glauben), mit einem IS250C Baujahr 2009, Euro4. Also zumindest werde ich wohl halb enteignet.
Wir haben ja hier drei Regionen, die in etwa einem Bundesland entsprechen. Die flächenmäßig größte Region "Wallonie" hat einen ehrgeizigen Plan vorgelegt, demzufolge ich ab dem 1.Januar.2026 nicht mehr darin fahren darf. Wer des Französischen mächtig ist (oder ein Übersetzungsprogramm bemühen mag), der wird hier fündig:
https://www.wallonie.be/fr/actualites/interdiction-progressive-des-vehicules-les-plus-polluants
("Progressive Verbote der am meisten verschmutzenden Fahrzeuge")
Man richte seinen Blick auf die Tabelle "Agenda des interdictions progressives de circuler" (Agenda der progressiven Fahrverbote), zweiter Absatz: Ab 1.Januar.2026 geht nichts mehr mit Euro4. Wie man der letzten Spalte entnehmen kann, ist den Gesetzmachern bekannt, dass sie damit 153.800 Fahrzeuge bzw (7,03 %) treffen und deren Besitzer faktisch enteignen, und das ist offenbar allen egal. Die Anderen kommen später auch noch dran.
Es handelt sich wieder mal um ein typisch belgisches Gesetz. Das heißt, es ist jetzt schon unklar, wie es jemals ausgeführt werden kann. "Dérogations" (Ausnahmen) sind ausdrücklich vorgesehen. Die für mich meist Anwendbare wäre "qui parcourent annuellement moins de 3000 km" (Fahrzeuge, die jährlich weniger als 3000km fahren). Die Fragen sind nämlich:
wo werden diese 3000km zurückgelegt? und
wie soll das kontrolliert werden?
Das "wo": Die Wallonie ist nur befugt für Verkehr, der in der Wallonie stattfindet. Dort befindet sich zwar meine Firma (ca 500m hinter der Regionalgrenze), aber dort wohne ich nicht. Ich wohne in Flandern. Den größten Teil meiner jährlichen km fahre ich also da, wo die Wallonie nicht befugt ist. Ich kann nicht gut einsehen, wieso sich die Wallonie anmaßen könnte, sich meine Fahraktivitäten aus einer anderen Region anzueignen und die mit Fahraktivitäten in ihrer Region zusammenzuzählen.
Und dann noch das "wie": Wollen sich die Kerle tatsächlich ein Netz aufbauen, das mit Hilfe von automatischen Kameras meinen Weg in der Wallonie verfolgt und die Kilometer zusammenzählt? Oder wie wollen sie feststellen, wo ich rumfahre? Wenn das mit einem öffentlich beschafften IT-System gemacht werden soll, dann kann ich beruhigt rumfahren. Solche IT-Systeme funktionieren in Belgien erfahrungsgemäß nie, oder zumindest erst mit zehn Jahren Verspätung.
Und was heißt da "3000km jährlich"? Es mag ja Jahre geben, in denen ich das Cabrio weniger als 3000km bewege. Darf ich dann im Folgejahr wieder in die Wallonie fahren? Oder wenn ich es wage, in einem Jahr 10000km zu fahren, ab wann werden sie in der Wallonie drauf kommen, dass das so war? Strafbar mache ich mich ja erst, wenn ich nach der offiziellen Erfassung der Kilometer zum ersten Mal wieder von einer Verkehrskamera in der Wallonie gefilmt werde. Fragen über Fragen.
Und ein weiteres Hintertürchen gäbe es vielleicht noch: Der letzte Paragraf der oben zitierten Tabelle erklärt eine Ausnahme auch "für einen zusätzlichen Zeitraum, der von der wallonischen Regierung noch festzulegen ist, Fahrzeuge, die mindestens der Euro-Norm 4 entsprechen, die vor dem 1. Januar 2019 erworben wurden, sofern sie nicht an eine (natürliche oder juristische) Person weitergegeben werden (Verkauf, Schenkung, Darlehen...)." Was das genau heißen soll, ist mir schleierhaft. Zwar habe ich meinen IS250C nach dem 1.Januar.2019 erworben, aber heißt das jetzt, dass auch ich schon nicht mehr fahren darf, oder aber, dass erst die/der nicht mehr fahren darf, der/dem ich den IS250C nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes übereigne?
Gerichte und Rechtsanwälte werden die Hände voll haben, um diesen Schwachsinn abzuwenden.
Ah ja, wer jetzt denkt, das diene alles dem Klimaschutz, der täuscht sich. Das Verbot betrifft ausdrücklich nur Personenwagen bis zu höchstens 8 Sitzplätzen. Lastkraftwagen, Lieferwagen und Pickup-Trucks etc jedweden Antriebs sind davon nicht betroffen. Und Motorräder (dem Schicksal sei Dank) auch nicht. Einfach Wahnsinn.
Wehret den Anfängen.