Hallo,
es wäre wichtig, dass Du von Deiner "Reklamation" irgendwelche schriftlichen Unterlagen hast, einen Werkstattauftrag, etc. irgendwas, wo der Schaden dokumentiert ist, natürlich datiert BEVOR Deine Garantie erloschen ist!
So wie ich aus Deinem Posting rauslese, ist die Werkstatt ja bereit, das Teil zu tauschen, nur nicht in der Lage, es heranzuschaffen... da bleibt nur eins: sanft, aber bestimmt Druck machen; wenns Dir zu bunt wird, hilft der Hinweis auf ein "Erinnerungsschreiben", das den Briefkopf eines Anwalts hat - das wirkt, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, manchmal Wunder!
Hoffe, Dir etwas geholfen haben zu können!
Gruß
P.S.:
So viel ich weiß, ist hier im Forum auch ein Rechtsanwalt - mit der Berufsbezeichnung kann ich (noch) nicht dienen - unterwegs (fährt einen aktuellen GS, wenn ich mich recht erinnere, Forumsname weiß ich leider nicht mehr) vielleicht kannst Du auch da mal nach einer Auskunft fragen...