ICEMAN Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 Moin Moin, Ich hab da mal ne Frage an Besitzer eines Is 250 bzw 250 Sport. hab mir den neuen Fahrzeugschein oder wie es jetzt heist: Zulassungsbescheinigung mal genau angeschaut und mir ist da bei auf gefallen das unterpunkt 15-15.2 nur die Reifen Größe 205/55R/16 89W angegeben Ist ! da steht Nix von der serienbereifung des Sport 225/40R18 und 255/40R18 das verwundert mich ein Wenig :thumbdown: wissen die verkehrsKasper den das es sich um eine serienbereifung handelt? früher waren alle reifengrößen eingetragen die man fahren durfte. ist das heute nicht mehr notwendig ? wie seht das bei euch drin ???? Gruss Martin. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PPN Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 Ist mir auch schon aufgefallen, im Brief stehen aber die anderen Größen. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast giwi Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (das kleine Formular für die Geldbörse) ist nur die Mindestreifengröße vermerkt, während in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (das DIN A4 Formular) die Reifengröße überhaupt nicht auftaucht. Die kompletten Fahrzeugdaten incl. aller zulässigen Reifen- und Felgenkombinationen finden sich in dem Formular "EC Certificate of Conformity" (das weiße gefaltete DIN A4 Blatt). Auf der Rückseite dieses Formulars ist in der Box ganz unten auch die Nummer der dazugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufgeführt. Um auf alle eventuell auftauchenden Fragen bei einer Verkehrskontrolle die passende Antwort zu haben, empfiehlt es sich, dieses "EC Certificate of Conformity" im Fahrzeug mitzuführen. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ICEMAN Geschrieben 23. Oktober 2006 Autor Share Geschrieben 23. Oktober 2006 In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (das kleine Formular für die Geldbörse) ist nur die Mindestreifengröße vermerkt, während in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (das DIN A4 Formular) die Reifengröße überhaupt nicht auftaucht.Die kompletten Fahrzeugdaten incl. aller zulässigen Reifen- und Felgenkombinationen finden sich in dem Formular "EC Certificate of Conformity" (das weiße gefaltete DIN A4 Blatt). Auf der Rückseite dieses Formulars ist in der Box ganz unten auch die Nummer der dazugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufgeführt. Um auf alle eventuell auftauchenden Fragen bei einer Verkehrskontrolle die passende Antwort zu haben, empfiehlt es sich, dieses "EC Certificate of Conformity" im Fahrzeug mitzuführen. :unsure: dieses "EC Certificate of Conformity" hab ich garnicht bekommen!!!!! B) hätte ich bekommen müssen? danke für die Info. gruß Martin 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast giwi Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 :unsure: dieses "EC Certificate of Conformity" hab ich garnicht bekommen!!!!! B) hätte ich bekommen müssen? danke für die Info. gruß Martin Durchsuche mal den dicken Lederordner mit der Bedienungsanleitung, bestimmt ist es darin deponiert. Ansonsten ist Dein Händler in der Pflicht. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ICEMAN Geschrieben 23. Oktober 2006 Autor Share Geschrieben 23. Oktober 2006 (bearbeitet) Durchsuche mal den dicken Lederordner mit der Bedienungsanleitung, bestimmt ist es darin deponiert.Ansonsten ist Dein Händler in der Pflicht. Is da definitiv nicht drin !!! ist es Pflicht dieses teil dabei zu haben? oder hätte mein Händler es mit aushändigen müssen? :unsure: bearbeitet 23. Oktober 2006 von ICEMAN 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast giwi Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 Is da definitiv nicht drin !!!1. ist es Pflicht dieses teil dabei zu haben? 2. oder hätte mein Händler es mit aushändigen müssen? :unsure: Zu 1. Weis ich nicht. Zu 2. Händler hat es von Lexus bei der Fahrzeuganlieferung bekommen und muß es Dir aushändigen. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ICEMAN Geschrieben 23. Oktober 2006 Autor Share Geschrieben 23. Oktober 2006 :unsure: haben den alle anderen das "EC Certificate of Conformity" bei auslieferung erhalten? wäre gut zu wissen bevor ich ne WELLE bei Lexus Mache ! 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nycstrike Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 Es ist keine Pflicht die CoC mitzuführen, allerdings wie giwi schon empfiehlt: Besser immer eine Kopie dabei haben, damit es bei einer Polizei-Kontrolle keine Diskussionen gibt. Wichtig!: Die CoC ist ein amtliches Dokument und läßt sich bei Verlust nur über den Hersteller / Importeur wiederbeschaffen und das natürlich gegen Gebühr. Am besten immer mit der Zulassungsbescheinigung Teil II ( Kfz-Brief) aufbewahren. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ICEMAN Geschrieben 23. Oktober 2006 Autor Share Geschrieben 23. Oktober 2006 (bearbeitet) :bleh: gut zu wissen danke. Zulassungsbescheinigung Teil I Zulassungsbescheinigung Teil II EC COC .......... usw. :( seit wann gibt es denn den ganzen Schwachsinn. früher war halt alles besser :( bearbeitet 23. Oktober 2006 von ICEMAN 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gonzodent Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 (bearbeitet) Wie komme ich denn an diesen CoC Zettel, wenn ich einen alten Wagen Fahre, der umgemeldet wurde? Da wurde von Lexus doch gar keiner mitgeliefert. @ICEMAN War heute in Hamburg bei Lexus Michae,l steht dort Dein alter Wagen auf dem Hof? Blauer IS Sport mit goldener LOC Schrift auf dem Fenster? :bleh: bearbeitet 23. Oktober 2006 von gonzodent 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Don Geschrieben 23. Oktober 2006 Share Geschrieben 23. Oktober 2006 (bearbeitet) :( haben den alle anderen das "EC Certificate of Conformity"bei auslieferung erhalten? wäre gut zu wissen bevor ich ne WELLE bei Lexus Mache ! Also Ich hab dieses "EC Certificate of Conformity" auch nicht bekommmen :D (hab meine auto für genau 2 wochen abgeholt) Mir ist gesagt worden das man heute nicht bewesien muss was für reifen/felgen drauf dürfen sondern sie muessen beweisen was nicht drauf darf :bleh: :( Also im Amts Deutsch - Der beweis pflicht liegt nicht mehr bei fahrzeug halter sonden bei der polizei :) Ich wird morgen villeicht nachfragen... sicher ist sicher... gruss Don bearbeitet 23. Oktober 2006 von Don 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ICEMAN Geschrieben 24. Oktober 2006 Autor Share Geschrieben 24. Oktober 2006 (bearbeitet) @ICEMAN War heute in Hamburg bei Lexus Michae,l steht dort Dein alter Wagen auf dem Hof? Blauer IS Sport mit goldener LOC Schrift auf dem Fenster? ;) Jep! dat Is mein altes Baby!!!!! :naughty: der sei aber schon verkauft wurde mir gesagt. gruß Martin. bearbeitet 25. Oktober 2006 von ICEMAN 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
andihe Geschrieben 28. Oktober 2006 Share Geschrieben 28. Oktober 2006 Also Ich hab dieses "EC Certificate of Conformity" auch nicht bekommmen :D (hab meine auto für genau 2 wochen abgeholt)Mir ist gesagt worden das man heute nicht bewesien muss was für reifen/felgen drauf dürfen sondern sie muessen beweisen was nicht drauf darf :cold: :D Also im Amts Deutsch - Der beweis pflicht liegt nicht mehr bei fahrzeug halter sonden bei der polizei :D Ich wird morgen villeicht nachfragen... sicher ist sicher... gruss Don Hi Don, das kann ich mir kaum vorstellen, dann bräuchte man ja gar nicht mehr zum TÜV um neue Bereifungen eintragen zu lassen. Wär aber eine feine Sache, da könnte ich mir bei jeder zukünftigen Kiste eine Menge Kohle sparen :D Hab einmal für eine Einzelabnahme über 200 Euro löhnen dürfen, das hat schon ein wenig weh getan... Sowas ähnliches steht mir auch noch mit meinem neuen bevor, den ich (hoffentlich) nächste Woche bekomme. Aber da hab ich mich noch nicht entschieden, ob 18 oder 19 Zoll angesagt sind :cold: Viele Grüße, Andi 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Don Geschrieben 28. Oktober 2006 Share Geschrieben 28. Oktober 2006 Hi Don,das kann ich mir kaum vorstellen, dann bräuchte man ja gar nicht mehr zum TÜV um neue Bereifungen eintragen zu lassen. Wär aber eine feine Sache, da könnte ich mir bei jeder zukünftigen Kiste eine Menge Kohle sparen :cold: Hab einmal für eine Einzelabnahme über 200 Euro löhnen dürfen, das hat schon ein wenig weh getan... Sowas ähnliches steht mir auch noch mit meinem neuen bevor, den ich (hoffentlich) nächste Woche bekomme. Aber da hab ich mich noch nicht entschieden, ob 18 oder 19 Zoll angesagt sind :cold: Viele Grüße, Andi Andi, Anbei eine auszug von Kraftfahrt Bundesamt "Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden." Also, es darf nür das montiert werden was genehmigt/erlaubt ist. Eine eintragung gibt es aber nicht. gruss Don 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
andihe Geschrieben 28. Oktober 2006 Share Geschrieben 28. Oktober 2006 Danke Don! Witzige Regelung - aber es wird damit nicht einfacher, sondern einfach nur unübersichtlicher... Naja, einfach war das in Deutschland mit dem TÜV ja noch nie :cold: Viele Grüße, Andi 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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