Ich kann mir auch vorstellen, dass es hauptsächlich an der deutschen Gründlichkeit der Gesetze liegt. ..
Ein Fahrzeug, was serienmäßig mit RunFlat-Reifen ausgerüstet ist, benötigt weder Ersatzrad noch Pannen-Set.
Wenn es jetzt einfach so möglich wäre, auf normale Reifen zu wechseln, KÖNNTE ja vergessen werden,
ein Pannen-Set oder ein Reserverad mitzuführen. Ich denke, außer auf den Lastindex und natürlich die Größe
wird dann beim TÜV auch nachgeschaut, ob ein Pannen-Set da ist. (Vllt. sogar noch in die Papiere übernommen...)
Aus technischer Sicht sollte da also nichts dagegensprechen...
Aber ich bin gespannt, was der TÜV-Prüfer dazu sagt...
LG vom Todde