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N73 - Defekt - Juristische Frage


psaiko

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Hallo LO-Clubber,

habe am Mittwoch letzter Woche mein neues Handy N73 bekommen. Am Sonntag Morgen dann der Super-Gau: Joystick abgefallen. Handy lässt sich aufgrund dessen nicht mehr bedienen.

Bei Nokia müsste ich 4-6 Wochen warten, bis es aus der Reparatur zurück ist.

Kaufgrund war für mich u. a. das Benutzen einer Navi-Software, da ich am 26.12. in den Ski-Urlaub fahre und mein Auto kein Navi besitzt. Das kann ich mir jetzt wohl abschreiben.

Gekauft wurde das Handy bei 7mobile.de. Ein Hotline-Mitarbeiter meinte nur, dass sie da auch nichts machen könnten und falls ich das Handy zu ihnen schicke, sie es nur an einen Nokia-Servicepartner weiterleiten.

Jetzt meine Frage an unsere Juristen.

Könnte ich den Nokialeuten eine Frist setzen, bis wann das Handy funktionsfähig bei mir sein muss? 4Tage nutzungsdauer und 4-6 Wochen Reparatur stehen m.E. unverhältnismäßig im Zusammenhang miteinander. Außerdem dürfte ich dank Nokia ohne Navi in den Urlaub fahren.

Vielen Dank

Marco

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geht da echt schwer

nokian73.jpg

Ist der Knopf komplett aus der Gummimatte raus oder nur der Aufsatz? :g: ? :g:

19 Pfund und Versand, ein bissl bastelbastel und geht schon :(

Link Ebay

a720_1.JPG

greets

BaBö

bearbeitet von Boergy
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sieht mir eher nach ab-/ausgebrochen aus oder so.

Steckt man den joystick wieder rein kann man weder nach links, rechts, oben, unten navigieren. nur drücken geht noch.

foto kann ich momentan keins liefern...finde digicam nimm :P

ps: http://www.afterbuy.de/Afterbuy/shop/store...px?shopid=33097

bearbeitet von psaiko
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Fürs nachbessern muss man IMHO eine "angemessene" Frist setzen. Also z.B. 2 tage wäre nicht möglich. Aber ich denke 10 Tage sind realistisch. Und nach 2maliger Nachbesserung kannste dann Wandeln.

Aber ich bin ja auch kein Anwalt und in der Vergangenheit musste ich immer wieder lernen, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" 2 Paar Schuhe sind.

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Steht das nicht alles im BGB wie zu verfahren ist? B)

http://www.lumrix.de/bgb.php

Leider hab ich meine Unterlagen nicht hier... und auswendig kann ich das BGB auch nicht... aber dort ist alles festgelegt..

Was ich weiß ist, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.

Gewährleistung ist Sache des Verkäufers... da darf man sich also nicht abwimmeln lassen (es sei denn, man möchte es selbst in die Hand nehmen) und ist im BGB festgelegt.

Wiki hilft weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Es handelt sich bei Deinem Problem um einen Sachmangel der bei Gefahrübergang ggf bereits bestand und die vertragsmäßige Verwendung unmöglich ist :D

Es steht Dir frei den Verkäufer zu nerven und durch ansetzen erfüllbarer Fristen auf Nachbesserung und ggf Schadenersatz in Form eines neuen Handys zu pochen oder das Ding mit dem Hersteller direkt abzuwickeln.

Letzteres würde ich machen... ne Mail oder Anruf beim Support des Herstellers bringt einen oft schneller weiter als über den Verkäufer. Einfach Seriennummer und Rechnung bereithalten :D

Schätze die schicken Dir dann sofort ein neues Gerät und Du kannst Dein Defektes mit dem Retourschein einschicken... :D probiers aus..

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Im übrigen hat der Käufer die Wahl:

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

bearbeitet von MIBLex
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habe mal direkt bei Nokia angerufen. Auch dort meinte man nur, dass ich das Handy zum reparieren einschicken müsste. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Handy nur ein paar Tage alt war.

Zum Thema Wahl:

Satz 3 verstehe ich nicht ganz

3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

wer entscheidet nun, ob es sich um unverhälntnismäßige Kosten handelt? Reparieren kostet Nokia 20€. Son Handy n paar Hunderter.

Naja..

jedenfalls hab ich gestern bei Nokia nachgehakt, wer den über ein ausreichendes Level-Support verfügt, bei dem ich mein Handy vor Ort reparieren lassen könnte. Daraufhin bekam ich ne Tele-Nr aus Stuttgart und Pforzheim. Sind zwar beide ne Stunde Autofahrt entfernt aber was solls.

Der nette Herr aus Pforzheim wird sich bei mir nochmal melden, wie lange die Bestellung des Joysticks dauert. Sollte die Lieferzeit auch hier mehrere Wochen betragen, so hat er mir angeboten, den Joystick aus einem anderen N73 auszubauen und bei mir einzubauen. Hoffentlich hält er sein Wort.

Ich bin trotzdem vom Nokia-Support enttäuscht. Bei PC Hardware bin ich es gewöhnt, sofort Neuware zu erhalten, wenn innerhalb der ersten Tage was kaputt geht. Schade Schade Nokia..

Ich halte euch aufm laufenden :tooth:

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§ 439 Nacherfüllung greift hier. Die "Lieferung einer mangelfreien Sache" ist abdingbar, kann also in den AGB's ausgeschlossen werden, dies ist jedoch nicht der Fall. (Und selbst wenn, die AGB's strotzen nur so vor Nichtigkeiten...) Damit hast du das Recht, ein neues Handy geschickt zu bekommen.

Aber wie Tomo sagt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterscheidliche paar Stiefel. Wenn Sie sich quer stellen hilft nur der Anwalt, das kostet Zeit und dann ist dir auch nicht geholfen, was deinen Urlaub angeht.

Und weil's mir auf der Zunge brennt: Bei Shops, die es nötig haben, am Ende der Seite noch 2000 Zeichen Blindtext für Suchmaschinen dranzukleben würde ich sowieso nicht bestellen :tooth:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

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Hast Du Denen irgendeine Unterschrift per Fax geschickt, oder ging das alles ohne ab?

Oder gar keinen Vertrag dort abgeschlossen und Telefon so gekauft?

Also wenn keine Unterschrift oder kein Vertrag, dann greift das Fernabsatzrecht und Du kannst das Telefon ohne angaben von Gründen innerthalb von 14 Tagen zurück schicken,

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ich hatte mir mir damals mein 6670 schon bei 7mobile gekauft (ohne Vertrag). Hatte nie Probleme damit.

Das N73 habe ich mit Vertrag gekauft.

Ich ruf da auf alle Fälle nochmal an.

So, der freundliche Mitarbeiter meinte zu mir, dass in diesem Falle Satz 3 greifen würde zwecks unverhältnismäßigen Kosten blablabla. Sie würden ja nicht wissen ob mein defektes Handy repariert wird oder sie ein neues bekommen. Reparatur 20€ zu neues Handy 500€.

Naja, mal schauen ob Pforzheim Neuigkeiten für mich hat ...

bearbeitet von psaiko
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Kleines Update:

Die Herren und Damen aus Pforzheim haben sich gemeldet. Der Joystick ist bestellt, ebenso ein neues Nokia N73 für mich. Ich darf mich entscheiden, ob ich dann das Handy nehme, oder meins reparieren lasse. Ehrlich gesagt bin ich mir da noch garnicht so sicher, was ich mache.

Vorraussichtliche Lieferzeit des Joysticks bis spätestens Freitag. Das Handy ist spätestens Mitte nächster Woche da.

Ich freu mich riesig und finde es einfach nur Erstaunlich warum das ganze bei so funktionieren kann wie ich mir das vorgestellt hatte.

Habe die Technikerin dann mal gefragt, wie es auf einmal sein kann, dass ich auch ein neues Handy nehmen dürfte. Meinte sie ganz freundlich, dass die jetztigen Bestimmungen seitens Nokia zwar strenger sind, was den Ersatzpool von Handys angeht und dies sich zwar monatlich ändern könnte, aber solange das nicht der Fall ist dürfte das nirgends ein Problem sein. Man könnte jederzeit ein Austausch Handy bestellen, nur auf Lager darf man nur noch x - Handy haben.

:ph34r: :g:

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@Nico

Nicht ganz korrekt. Denn es geht hier um Verhältnismäßigkeit. Er muss dem Hersteller Gelegenheit zur Nacherfüllung, in diesem Fall die billigere Reparatur, geben.

Alles andere ist Service und kann ein positives Image erzielen.

Ich würde das neue Handy nehmen... im Grunde aber kein Nokia mehr... mir ist in der letzten Zeit öfters die m.E. schlechte Qualität der Verarbeitung und der verwendeten Materialien aufgefallen. Habe aber auch nur zwei verschiedenen in der Hand gehabt. Kann mich also auch täuschen.

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problem ist leider.... finde mal n handy wie das n73 :bye2:

habe mal genauer nachgedacht. Neues Handy direkt von Nokia wird den Vorteil haben, dass es komplett frei ist -> neuere FW :bye2:

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