lear Geschrieben 21. Februar 2010 Share Geschrieben 21. Februar 2010 Hallo, ich möchte mir an meinen IS200 das Hella Tagfahrlicht mit Positionslicht Zulassung anschließen. Allerdings leuchten die Leuchten immer wenn ich sie direkt an die Batterie schalte was ja auch logisch ist. Nun benötige ich ein Zündungsplus im Motorraum. Kann mir jemand sagen wo ich dieses Zündungsplus im Motorraum finde? Ich möchte nicht erst ein Kabel bis in den Innenraum legen. :blink: Grüße, Patrick 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uslex Geschrieben 21. Februar 2010 Share Geschrieben 21. Februar 2010 So wie du das machen willst, ist es verboten. :blink: :( Tagfahrlicht muss automatisch ausschalten, wenn das Licht angemacht wird. Ausnahme: Lichthupe. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lear Geschrieben 21. Februar 2010 Autor Share Geschrieben 21. Februar 2010 Ja das stimmt aber meins besitzt eine Standlichtzulassung. Das Tagfahrlicht dimmt somit ganz Vorschriftsmäßig ab wenn das Licht eingeschaltet wird. Es besitzt somit eine A zulassung für das Standlicht und eine RL für das Tagfahrlicht :blink: Und da es aber immer leuchtet wenn es Spannung bekommt benötige ich am besten im Motorraum ein Zündungsplus. Weiß jemand ob und wo ich so eins finde?? 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uslex Geschrieben 21. Februar 2010 Share Geschrieben 21. Februar 2010 In deinem anderen Thread hier lang... scheint dazu auch noch die Antwort zu fehlen. So wie ich den Gesetztext interpretiere, darf es so nicht sein. Daimler hin und Mercedes wieder her... Die haben eventuell eine Sondergenehmigung, die du nicht hast? Aber zu deiner Frage: Da ich selber einen GS fahre, kann ich zum IS keine Antwort geben. Aber ich empfehle, einfach mal mit ausgeschalteter Zündung und einmal mit eingeschalteter Zündung ein Spannungsmessgerät an jede Sicherung zu legen. Da wirst Du unter Garantie fündig. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Black_Ninja Geschrieben 21. Februar 2010 Share Geschrieben 21. Februar 2010 Hey. Dein Tagfahrlicht braucht eine R87 Zulassung,ansonsten ist es verboten. Tagfahrlicht 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lear Geschrieben 21. Februar 2010 Autor Share Geschrieben 21. Februar 2010 (bearbeitet) Zum Gesetz, ich habe mich da informiert und es ist rechtens, ganz sicher. Die Tagfahrleuchten sind laut ECE R-48 und R-87 zugelassen. :lol: Sie besitzen eine "A" und "RL" Zulassung, genau siw die Mercedes TFL. Schaut mal bei Hella, die bieten diese an. Meine TFL in runder Bauform gibt es auf der Hella Seit nur OHNE Positionslicht Zulassung. Mit Zulassung als Pos. Licht gibt es diese nur beim Großhandel zu erwerben. Was die Einbauhöhe betrifft, das kläre ich gerade noch. :lol: Mercedes besitzt kein Ausnahmeregelung bzw. darf diese nicht besitzen. Das hat mir die DEKRA, der ADAC und der TÜV bestätigt. Deshalb stehe ich mit Mercedes, der DEKRA, dem TÜV usw. in Verbinung. Zum TFL. Ich habs hinbekommen. Hab ein Kabel durch so einen Gimmustöpsel in den Innenraum gelegt und da ans Zündungsplus geschaltet. Nun leuchten die TFL in voller Leistung. Sobald sich das Abblendlicht bzw. Standlicht einschaltet dimmen die TFL ab und laufen regulär und legal als Positionslicht. Es sind 4 Positionslichter erlaubt wenn sich 2 davon im Hauptscheinwerfer befinden. Und nochmal bisschen was zur Mercedes Geschichte. :lol: Mercedes schrieb mir, das das TFL bei der E-Klasse in Verbindung mit dem ILS (Intelligent Light System) laut ECE R-48 zugelassen wurde. Die DEKRA antwortete mir wortwörtlich: wenn Sie bei Daimler konkret nachgefragt haben, nach welcher rechtlichen Basis die Tagfahrleuchten bzw. damit die Begrenzungsleuchten nur 300 mm hoch angebracht sind, ist die Antwort herrlich am Thema vorbei gegeben. Auch eine Begründung für unzulässige zusätzliche Begrenzungsleuchten fehlt. Das angesprochene Intelligent Light System ist die Daimler-Bezeichnung für ihr adaptives Frontbeleuchtungssystem (AFS) nach ECE-Regelung R123. Das beinhaltet jedoch keine Begrenzungsleuchten. AFS bezieht ausdrücklich nur Scheinwerfer in die Genehmigung ein. Nun habe ich erneut bei Mercedes nachgefragt. Ich vermute das es irgend wie eine Regelung gibt die eine Einbauhöhe von weniger als 350mm rechtfertigt. Andernfalls hätte es Mercedes nicht zulassen können. Die DEKRA meint das wenn es von vorn herein möglich ist die Einbauhöhe einzuhalten, so sind Ausnahmen nicht möglich bzw. sehr unwahrscheinlich. Und Mercedes hätte die TFL ja in der Planung der E-Klasse schon höher setzen können. Wenn Interesse besteht halte ich Euch gern auf den laufenden. :lol: Es gibt da eine Regelung, welches die Toleranzen der Einbaumaße regelt. Dieses Thema ist aber sehr heikel, dort steht das es teilweise Toleranzen von +/- 50mm möglich sind. Aber ich informiere mich noch genauer. :D bearbeitet 21. Februar 2010 von lear 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moerser Lex Geschrieben 21. Februar 2010 Share Geschrieben 21. Februar 2010 Wieso lasst ihr den Schmarrn mit dem Tagfahrlichtscheiss nicht einfach sein? Bei Tag Licht aus, bei Nacht und schlechten Verhältnissen an, das kann ja net so schwer sein.... 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lear Geschrieben 21. Februar 2010 Autor Share Geschrieben 21. Februar 2010 (bearbeitet) Wieso lasst ihr den Schmarrn mit dem Tagfahrlichtscheiss nicht einfach sein?Bei Tag Licht aus, bei Nacht und schlechten Verhältnissen an, das kann ja net so schwer sein.... Ich hab sogar ne Auto Schaltung. :lol: Muss den Lichtschalter nichtmal anfassen. :lol: Aber mir gefällt das nunmal und darum hab ichs eingebaut. Jetzt fahr ich Nachts im "Nebelscheinwerfer an" Style rum und das legal. :lol: Jeder mag was anderes. Ich mag nicht die 5 Bremslicher hinten was Du bei Dir hast. :lol: bearbeitet 21. Februar 2010 von lear 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uslex Geschrieben 21. Februar 2010 Share Geschrieben 21. Februar 2010 Wenn Interesse besteht halte ich Euch gern auf den laufenden. :lol: Ja bitte. Ganz sicher bin ich nicht der Einzige, den das interessiert. Habe mir extra noch mal die R48 angesehen. Ist die Revision 4 noch aktuell? 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lear Geschrieben 22. Februar 2010 Autor Share Geschrieben 22. Februar 2010 Ja bitte. Ganz sicher bin ich nicht der Einzige, den das interessiert.Habe mir extra noch mal die R48 angesehen. Ist die Revision 4 noch aktuell? Ja die ist noch aktuell. Ich habe mich halt auch erkundigt da man bei den meisten Autos die TFL ja sehr gut in die Nebelgehäuse bzw. in die Freiräumen bauen kann. Diese sind aber meistens unterhalb von 350mm. Nun hatte ich mich da erkundigt und erfahren das für Standlichter eine Höhe von 350mm gilt. Dann viel mir die E-Klasse, die S-Klasse, der Ford Galaxy sowie einige Skodas auf welche es ganz sicher nicht auf 350mm haben. Nun versuche ich rauszubekommen wir die Leuchten bei Mercedes eine Zulassung bekommen haben. Soweit ich in der ECE R48 durchsehe, kann man 2 Leuchten als zusätzliche Leuchteinheiten einbauen. Dort sind die Einbaumaße wiederum anders. Auch wenn ich die 350mm nicht ganz einhalte lasse ich meine TFL so. Ich sehe in den letzten Wochen so viele die ihr TFL illegaler Weise Nachts mit anhaben, nicht zugelassen und nicht abgedimmt. Bei mir sind sie zugelassen, haben die A Kennung, dimmen ab, sind aber halt ca. 4cm zu tief. Da sie nicht blenden etc. glaub ich nicht das sich jemand dafür interessiert. Selbst due Polizei weiß die genauen Maße nicht so sicher. :blink: Damit kein Missverständnis entsteht. Für Tagfahrleuchten gibts eine mindest Einbauhöhe von 250mm. Laufen diese in Verbindung mit dem Standlicht so müssen sie auf dem Glas eine A Kennung haben. Für solche Lampen gilt dann eine Höhe von mindestens 350mm. Am Tag machen meine Leuchten also keine Probleme da sie auf ca. 31cm eingebaut sind. Sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist müssen halt dann 35cm Einbauhöhe sein. Das deutsche Gesetz halt. :huh: Allerdings hat es ja Mercedes und einige andere Hersteller auch geschafft. Der TÜV-Süd, welche für die Zulassung neuer Fahrzeuge zuständig ist und auch für die E-Klasse zuständig war, habe ich bereits angefragt. Die gehen der Sache auf den Grund und leiten gegeben falls Schritte ein. :g: Keine Ahnung was das bedeutet. :g: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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