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Verkehrsregeln StVO Deutschland


lexxus

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Es fährt also zuerst der Linksabbiegende, dann der links vom Linksabbiegenden Wartende und zum Schluß der, der dem Linksabbiegenden entgegenkommt. Total logisch, schließlich fährt der Entgegenkommende ja nicht, weil er jemanden von rechts hat und der wiederum auch jemand von rechts, nämlich den Linksabbiegenden. Nun alles klar? Stellt Euch vor, Ihr sitzt im grünen Auto: Ist das Blaue weg, kommt nichts mehr von rechts, also Gas geben. Logisch, oder? Ergo, Blau, Grün, Rot ist die Reihenfolge.

Das funktioniert nur wenn der "Rote" auf seine Vorfahrt verzichtet. Die Fahrer müssen sich untereinander verständigen und klar festlegen wer fahren darf. Der Blaue darf nicht einfach abbiegen und darauf vertrauen das der Rote hält weil er ggü. dem Grünen keine Vorfahrt hat.

Genauso gut könnte Blau auf sein Recht verzichten und Grün vorfahren lassen. Dann ist die Reihenfolge Grün, Rot, Blau.

Die Logik gebietet das Rot als erster auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. Müssen tut er es nicht.

Verzichten und verständigen sind in diesem Beispiel die beiden wichtigen Dinge die auch so im Gesetzestext stehen.

bearbeitet von Andreas (vonderAlb)
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Auch ich hab gedacht das man solange man das Fahrzeug nicht auf öffentlicher Straße bewegt egal ist ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht.

FALSCH !

Das Fahrzeug ist angemeldet und deshalb untersteht es auch auf Privatgrundstücken der StVZO und die besagt das ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette haben muss. Egal wo es steht.

Der Mann hätte den Hänger abmelden müssen. Oder ein Tipp: die Schilder abmontieren damit es den Anschein hat er ist abgemeldet.

Also egal ob der Hänger fährt oder steht: entscheidend ist das der Hänger angemeldet ist. Der TÜV ist abgelaufen deshalb Strafe.

Ich hab mir das nicht aus den Fingern gesogen. Ist so passiert und dagegen vorgehen bringt nichts, lt. Rechtsanwalt. Und was für den Hänger (s.o.) gilt, gilt auch für den PKW. Ist er angemeldet aber ohne TÜV gibts eine "übergebraten", egal wo das Fahrzeug steht. Allerdings hab ich mich auch gefragt woher das Landratsamt wusste das der TÜV abgelaufen ist. Big Brother is watching you.

Beamtenlogik und gesunder Menschenverstand sind nicht immer in Einklang zu bringen.

Schei5e, da fällt mir gerade ein: der TÜV an meinem kleinen Hänger ist letzten Monat fällig gewesen.

Äußerst interessant, was ihr in Deutschland für dämliche Gesetze habt. Wobei ich das noch immer nicht glauben kann ...

Solange du dich in Österreich auf einem Privatgrundstück befindest, gilt weder die StVO, noch kann dich jemand für ein abgelaufenes Pickerl belangen, noch ist es dort erforderlich, für das Lenken eines Fahrzeugs einen Führerschein zu besitzen (wie könnte man auf einem privaten Verkehrsübungsplatz denn sonst üben???), noch kann dich jemand für das Abstellen eines KFZ ohne amtliches Kennzeichen belangen.

Jemanden auf Privatgrundstück wegen einer abgelaufenen TÜV Plakette zu strafen ist ungefähr so, wie jemanden auf der Bundesstraße wegen einer abgelaufenen Autobahnvignette zu strafen.

Der Gesetzestext würde mich echt interessieren ...

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Bitte nicht böse sein,

aber das kann ich mir jetzt einfach nicht verkneifen:

An diesem Beitrag merkt man ganz deutlich, dass wir uns hier in einem DEUTSCHEN Forum befinden, die deutschsprachigen Österreicher, Belgier, Luxemburger und Schweizer bitte ich um Verständnis für die kurzfristige Eingemeindung...

Stellt euch doch mal vor, wir wären hier in einem Autoforum in Spanien, Frankreich, Griechenland.

Dann hätte es auf diesen thread wenn überhaupt nur Antworten gegeben wie "mir doch sch***egal" oder "wen juckt das?"

Eine Ausnahme wäre natürlich Italien, dort würde das jetzt hieb- und stichfest juristisch abgehandelt, damit man hinterher auch sicher sein kann, aus Protest genau das Gegenteil tun zu können...

Gruß :rolleyes: von Motus

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Bitte nicht böse sein,

aber das kann ich mir jetzt einfach nicht verkneifen:

An diesem Beitrag merkt man ganz deutlich, dass wir uns hier in einem DEUTSCHEN Forum befinden, die deutschsprachigen Österreicher, Belgier, Luxemburger und Schweizer bitte ich um Verständnis für die kurzfristige Eingemeindung...

Stellt euch doch mal vor, wir wären hier in einem Autoforum in Spanien, Frankreich, Griechenland.

Dann hätte es auf diesen thread wenn überhaupt nur Antworten gegeben wie "mir doch sch***egal" oder "wen juckt das?"

Eine Ausnahme wäre natürlich Italien, dort würde das jetzt hieb- und stichfest juristisch abgehandelt, damit man hinterher auch sicher sein kann, aus Protest genau das Gegenteil tun zu können...

Gruß :rolleyes: von Motus

Deswegen im Titel "Deutschland". In einer Klasse-Null-Zivilisation haben die Menschen natürlich noch unterschiedliche Gesetze. Das ist 2154 nicht mehr der Fall. Solange können die mit besseren Gesetzen schmunzeln oder ihre Meinung sagen. Logisch, dass die Autos des 22. Jahrhunderts keine Vorfahrtsregeln mehr brauchen weil es einfach keine Vorfahrtssituationen mehr gibt. Ein Ausblick

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Deswegen im Titel "Deutschland". In einer Klasse-Null-Zivilisation haben die Menschen natürlich noch unterschiedliche Gesetze. Das ist 2154 nicht mehr der Fall. Solange können die mit besseren Gesetzen schmunzeln oder ihre Meinung sagen. Logisch, dass die Autos des 22. Jahrhunderts keine Vorfahrtsregeln mehr brauchen weil es einfach keine Vorfahrtssituationen mehr gibt. Ein Ausblick

Toller Link,

war mir bis dato noch völlig unbekannt! Danke und Gruß,

Motus

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Solange du dich in Österreich auf einem Privatgrundstück befindest, gilt weder die StVO, noch kann dich jemand für ein abgelaufenes Pickerl belangen, noch ist es dort erforderlich, für das Lenken eines Fahrzeugs einen Führerschein zu besitzen (wie könnte man auf einem privaten Verkehrsübungsplatz denn sonst üben???), noch kann dich jemand für das Abstellen eines KFZ ohne amtliches Kennzeichen belangen.

All diese Dinge sind auch bei uns in D kein Problem. Das dürfen auch wir.

Aber der kleine und feine Unterschied besteht darin: wenn ein Fahrzeug/Anhänger ein amtliches und gültiges Kennzeichen hat muß es auch eine gültige TÜV-Plakette haben.

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