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Wiederbeschaffungswert


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Hat irgendwer eine Ahnung, an was der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei einem Vollkaskoschaden festmacht.

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe den Benz meiner Frau geschrottet. gekauft habe ich das Fahrzeug für 13.000,-, der Marktwert liegt bei ca. 18.000,-.

Am Diensttag will der Gutachter kommen und das hat mein Kolegge mitbekommen. Ihm ist folgendes passiert:

Er hat genau wie ich ein Fahrzeug weit unter Marktwert erworben und der Gutachter hat ihn nach dem Kaufpreis gefragt, der Kaufpreis damals war 14.000,-. Der Gutachter hat dies als Wiederbeschaffungswert zur Grundlage genommen. Jetzt kommt der Hammer. Der Restwert des Fahrzeugs sollte sich auf 13.000,- belaufen. Abzgl. der SB blieben also 500,00 für ein total verkratzes Auto (Vandalismusschaden). Reperaturfreigabe nicht erteilt.

Bin ich in solchen Fällen selber Schuld, wenn ich ein automobiles Schnäppchen machen und den reelen Kaufpreis nenne, oder ist das einfach nur blöd gelaufen?

An was errechnet der Gutachter den Wiederbeschaffungswert aus?

Die Antworten eilen nicht wirklich, nur bis Dienstag hätte ich gerne bescheid. :naughty:

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Als mein IS200 den Unfall hatte hat der Gutachter den Restwert des Fahrzeugs berechnet.

Im Gutachten steht:

"Der Wiederbeschaffungswert für ein Fahrzeug wird unter Berücksichtigung des fahrzeugalters der Laufleistung, des Erhaltungszustandes, der Marktlage sowie weiterer wertbildender Faktoren auf ....... geschätzt."

Es steht nicht da: "unter Berücksichtigung des Kaufpreises". Dass Du ein Schnäppchen gemacht hast sollte die Marktlage nicht beeinflussen. Ich denke auch nicht, dass es unter die Kategorie "weiterbildende Faktoren" fällt.

Jedoch gilt bei der Schadensregulierung immer der Grundsatz, dass Du nach der Schadensregulierung nicht besser dastehen darfst als vorher - sprich Gewinn machen.

Also wenn Du einen Wagen als Schnäppchen kaufst und der Wagen ein Totalschaden ist, dann darfst Du am Ende nicht mit mehr Geld aus der Geschichte rausgehen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Vielleicht rufst du mal einfach bei einem anderen Gutachter an und fragst nach. Oder beim Anwalt.

Gruß,

Tomo

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Der Wiederbeschaffungswert wird im Allgemeinen von einem Sachverständigen ermittelt. Zuerst wird der Zeitwert ermittelt, dann wird ein Händleraufschlag hinzuaddiert. Damit wird der Gewinn abgedeckt, den ein Händler macht, wenn er dir einen gleichwertigen Gebrauchten verkauft. Der eigentliche Zeitwert hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der örtlichen Marktlage, dem Zustand vor dem Unfall etc. Eventuell wird der Restwert abgezogen, aber dazu gibt es verschiedene Urteile - hier muss man etwas aufpassen.

Da es um den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs geht, denke ich nicht, dass die das Schnäppchen hier zum Verhängnis werden kann - aber wirklich helfen kann dir da glaube ich nur ein Jurist? Wenn du oder ein Bekannter beim ADAC Mitglied ist, empfiehlt sich eine kostenlose Online Anfrage an die Juristen vom ADAC, habe ich schon zwei Mal gemacht und Antwort kam binnen 48 Stunden. Das hat dann echte Aussagekraft.

Anfangs hat mich übrigens auch die gleiche Frage gequält, da ich privat gekauft habe und vergleichbare Lex beim Händler gut und gerne 3000-4000 Euro teurer waren. Der Kaufwert (=Versicherungswert) wird ja im Versicherungsvertrag vermerkt.

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Die Aussage, das man nicht mit einem Gewinn rausgehen darf, erklärt natürlich die Frage nach dem Neupreis.

Habe gerade mit dem Versicherungsvertreter telefoniert, bei dem wir unsere Firmenwägen laufen haben. Bei Fahrzeugen, die weniger als 12 Monate auf den Halter laufen, wird in den meisten Fällen der Kaufpreis minus ein paar Prozent als Wiederbeschaffungswert veranlagt.

Letzten Endes hat man bei einem automobilen Schnäppchen und einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht so gute Karten.

Wenn ich doch bloß wüßte was der Benz gekostet hat. Mist, da muß ich mir den Durchschalg vom Kaufvertrag raussuchen. Tut mir leid, aber so richtig sehe ich das nicht mehr. :D

Bin mal gespannt was raus kommt. Nicht das ich am Ende noch draufzahlen muß. :naughty:

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hm, vom nem bekannten weiß ich, dass der einkaufspreis bei der wertschätzung keine rolle spielt. der gutachter soll ja objektiv bleiben.

wenn jemand z.b sein auto extrem tuned und dann von nem gutachter schätzen lässt, bekommt er genau die summe im falle eines kurz darauf folgenden unfalls. (vollkasko is dabei natürlich pflicht).

Genau das hat n bekannter mit nem alten MB C-klasse gemacht. Der wagen war wunderschön hergerichtet, frisch lackiert... einfach super. 2 wochen nach wertschätzung hatter er leider nen baum übersehen :naughty:

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Also wenn Du einen Wagen als Schnäppchen kaufst und der Wagen ein Totalschaden ist, dann darfst Du am Ende nicht mit mehr Geld aus der Geschichte rausgehen.

Das stimmt. Die spannende Frage ist jedoch was genau bedeutet "nicht mit mehr Geld...". Soweit ich weiss, muss die Versicherung entweder für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung plus Auslagen aufkommen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Versicherung.

Wenn man aber weder Ersatz beschafft noch reparieren lässt, gibt es eben nur den tatsächlichen Schaden erstattet, d.h. höchstens Kaufpreis - Restwert. Unter Auslagen sind die Kosten für die Wiederbeschaffung, Gutachten, Leihwagen, etc zusammengefasst.

zzzip

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hm, vom nem bekannten weiß ich, dass der einkaufspreis bei der wertschätzung keine rolle spielt. der gutachter soll ja objektiv bleiben.

wenn jemand z.b sein auto extrem tuned und dann von nem gutachter schätzen lässt, bekommt er genau die summe im falle eines kurz darauf folgenden unfalls. (vollkasko is dabei natürlich pflicht).

Genau das hat n bekannter mit nem alten MB C-klasse gemacht. Der wagen war wunderschön hergerichtet, frisch lackiert... einfach super. 2 wochen nach wertschätzung hatter er leider nen baum übersehen :naughty:

Im Falle von Tuning muss man aber aufpassen. Grundsätzlich versichert ist nämlich als erst mal nur die Serienausstattung. Tuning (bzw. alle zusätzlichen Dinge, die versichert sein sollen, wie Nicht-Serien-Navi) muss man extra angeben und dabei steigt eventuell auch der Versicherungsbeitrag. Ist jedenfalls bei meinem Versicherer so.

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wenn jemand z.b sein auto extrem tuned und dann von nem gutachter schätzen lässt, bekommt er genau die summe im falle eines kurz darauf folgenden unfalls.

Das ist ein sehr guter Hinweis. Genauso wird es auch bei Oldtimern gemacht, die ja regelmässig keinen Markt-, aber ggf sehr hohen Sammlerwert haben. Das wichtige hier ist das Gutachten, dass von der Versicherung ausdrücklich anerkannt werden muss bevor der Schadensfall eintritt. Analog läuft das auch mit teurem Zubehör, z.B. Navi. Das wird nur ersetzt, wenn es vorher ausdrücklich von der Versicherung akzeptiert wurde.

Ach ja: Für Wertverlust nach einer Reparatur muss die Versicherung auch aufkommen.

zzzip

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Unfall und Versicherung ist ne echt heikle Sache.

Da kommt dann noch z.B. die MwSt. ins Spiel. Wenn Du den Wagen nicht reparieren lässt musst Du von den Reparaturkosten 16% abziehen. Ich glaube auch beim Totalschaden. Das hab ich bis heute noch nicht so ganz verstanden.

Übrigends der Ausgleich für den Wertverlust den der Wagen erlitten hat, da es ein Unfallfahrzeug geworden ist (also Different zwischen Wert Unfallwagen und Unfallfrei) waren gerade mal 350€. Mein Anwalt sagte mir, dass bei Wagen die älter als 3 jahre sind i.d.R. gar nix bezahlt wird.

Jegliches Tuning muss der Versicherung angegeben werden. Sonst wird es nicht bezahlt. Auch mein Multimediaumbau muss zusätzlich versichert werden.

@zzzip:

Es stimmt. Entweder Abrechnung auf Totalschadenbasis oder Reparaturbasis. Ich konnte das sogar selber entscheiden.

* Totalschadenbasis: i.d.R. der Zeitwert (Kaufpreis-Wertverlust) des Fahrzeugs wird ausbezahlt -16% falls Du kein Auto kaufst glaube ich

- Reparatur: Reparaturkosten (aufgestellt durch Gutachter) werden Ausbezahlt. -MwSt. falls Du es nicht reparieren lässt + Wertverlust durch Unfall (s.o.) + Leihwagen

Es lohnt sich übrigends auf den Leihwagen zu verzichten. ich habe 35€ pro Tag bekommen da ich keinen Leihwagen in Anspruch genommen habe.

Es kann natürlich auch sein, dass der wirtschaftliche Totalschaden so weit über den reparaturkosten liegt, dass es sich nicht mehr lohnt. Dann wird die Versicherung nicht die Reparaturkosten erstatten.

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Hatte mal ein Frontschaden an ein Rover V8.

Würde als Totalschaden abgetan. Reparatur höher als errechnete Wiederbeschafungswert.

Habe Gutachter gefragt mir eine zu besorgen für die Wiederbeschafungswert, ging nicht, Wagen wurde repariert. ;)

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Also wenn Du einen Wagen als Schnäppchen kaufst und der Wagen ein Totalschaden ist, dann darfst Du am Ende nicht mit mehr Geld aus der Geschichte rausgehen.

Das stimmt. Die spannende Frage ist jedoch was genau bedeutet "nicht mit mehr Geld...". Soweit ich weiss, muss die Versicherung entweder für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung plus Auslagen aufkommen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Versicherung.

Wenn man aber weder Ersatz beschafft noch reparieren lässt, gibt es eben nur den tatsächlichen Schaden erstattet, d.h. höchstens Kaufpreis - Restwert. Unter Auslagen sind die Kosten für die Wiederbeschaffung, Gutachten, Leihwagen, etc zusammengefasst.

zzzip

das kann ja wohl nicht richtig sein....

würde ja bedeuten, wenn ich ein auto ( z.b. einen mercedes 300 sl flügeltürer ;) :D ) geerbt oder geschenkt bekommen hätte, würde ich leer ausgehen, da ich ja sonst mit " mehr geld aus der sache rauskäme ". habe absichtlich ein krasses beispiel genommen, um das mal zu verdeutlichen. daher gilt ganz klar der wiederbeschaffungswert, weil der auch für fahrzeuge gilt, welche nicht in irgendwelchen listen (z.b. schwacke) stehen. das gleiche gilt auch bei wertsteigerungen. bleiben wir mal bei besagtem flügeltürer. wenn ich den in den fünfzigern für 35.000 dm gekauft habe, wie kann dieser vorkriegskaufvertrag grundlage für eine wertermittlung von heute sein :huh:

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würde ja bedeuten, wenn ich ein auto ( z.b. einen mercedes 300 sl flügeltürer ;) :D ) geerbt oder geschenkt bekommen hätte, würde ich leer ausgehen, da ich ja sonst mit " mehr geld aus der sache rauskäme "

Ok, das mit dem geerbt oder geschenkt klingt plausibel wie Du es darstellst. Da wüsste ich auch nicht, wie das läuft. Dein weiterführendes Argument ist aber nicht richtig. Wenn Du einen Wagen mit Liebhaber-, Sammler-, oder sonstwas Wert hast, musst Du mit der Versicherung ausdrücklich diesen immateriellen Wert festlegen.

Dein Beispiel mit dem 300 SL ist sicher frappierend, aber vergiss' nicht, dass der Normalfall gerade anders herum läuft: Ein dreissig Jahre altes Auto hat heute nur noch Schrottwert, wenn es kein gepflegter, restaurierter Oldtimer ist. Der ehemalige Kaufpreis wird normalerweise höher liegen.

Ich lass' mich aber auch gerne vom derzeitigen Stand des Versicherungswesens überzeugen, wenn es anders sein sollte. In Deinem Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass als Schadenswert das Maximum von Kauf- und Wiederbeschaffungspreis angesetzt wird. Mir hat halt noch niemand einen Oldtimer geschenkt :huh:

zzzip

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wie gesagt sollte es auch plakativ dargestellt sein ! und ja, bei einem nicht feststellbaren zustand eines fahrzeuges, welches in keiner liste auftaucht und theoretisch sowohl 10 t€ als auch 50 t€ wert sein kann, bestehen versicherungen in der kasko auf gutachten. als haftpflichtgeschädigter ist das für solch ein fahrzeug auch von vornhinein von vorteil, ansonsten muss der wert auch hier gutachterlich festgestellt werden. und dieses gutachten dient als grundlage, ob das fahrzeug reparaturwürdig ist oder aber ein so genannter wirtschaftlicher totalschaden vorliegt. das ist besonders hart, wenn du ein älteres fahrzeug in einem top originalzustand fährst, den es so wahrscheinlich nirgendwo mehr gibt

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Das Beispiel mit dem 300 SL gullwing hilft christianrosenheim hier wahrscheinlich leider wenig. Für Oldtimer schließt man spezielle Oldtimerversicherungen ab, die spezielle Nachweise (z.B. dass der Oldtimer ein Zweitwagen ist, in einer abgeschlossenen Garage steht, oft auch, dass jeder Fahrer mindestens 25 ist :g: ) fordert und besondere Konditionen (z.B. keine Rückstufung im Schadensfall) bietet.

Nach meinem Wissen fordert jede Oldtimerversicherung ein Wertgutachten (meist von besonderen Gutachterpartnern wie Classic Data) vor Vertragsabschluss.

Die meisten Versicherungen versichern dann den festgelegten Wert (mit evtl. 10 %-iger Erhöhung), weshalb man in Abständen neue Gutachten anfertigen und die Versicherungssumme neu festlegen sollte.

Es gibt allerdings auch Versicherungen (wie unsere :D ), die den Wiederbeschaffungswert versichern.

... und übrigens: das wirkliche Traumauto ist doch der 300 SL Roadster ;) ;) :huh:

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gutachten ist fertig und jetzt kommt der hammer:

besichtigungstermin war dienstag:

der restwert des fahrzeugs beträgt 12.500 euro. als wiederbeschaffungswert hätte der gutachter meine gezahlten 13.000 genommen, da ich das fahrzeug ja noch nicht lange habe, abzgl. sb blieben 0,00 euro übrig. reparatutkosten liegen bei 8000,00.

ich habe beim abschluß der police angeben müssen, was das kfz gekostet hat und es war ein gutachter der versicherung.

ich habe dann vom gutachter wissen wollen, wer mir das fahrzeug für 12.500 abkauft und wer mir dieses fahreug für unter 14.000 vermitteln(verkaufen kann. das konnte er mir gestern auch nicht am telefon sagen.

unser anwalt in der firma hat dann mit dem gutachter am abend kurz telefoniert.

ergebnis: restwert 9000,00

wiederbeschaffungswert 16.200,00

und einen verschrotter bekomme ich auch genannt, der das fahrzeug nächste woche abholt.

der anwalt meinte gestern noch zu mir, dass ihm das klar war, als vor der firma der gutachter in einem auto der versicherung aufgetaucht ist.

komischer gutachter :huh:

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