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Meinung zu Kollision


Gery

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Hi,

mir ist gerade so ein Kasperl mit seinem Roller in meine Fahrertüre reingefahren als ich auf einer Straße mit Gegenverkehr abbiegen wollte.

Sein einspuriges Kfz war so ein stärkerer Roller mit ~250-400ccm und 2 Vorderrädern.

Hier eine Zeichnung: edit: -> siehe Anhang

Also ich kam aus der Einfahrt "Sackgasse" heraus, in meiner Fahrrichtung stand eine Kolonne, einer hat mich rausgelassen. Dann fuhr ich die Straße entlang (zwischen den beiden Einfahrten sind es nur ca. 50m), hab links geblinkt und wollte in die Einfahrt zum großen Parkplatz einbiegen. Und da ist es auch schon passiert, der Rollerfahrer wollte überholen und streifte dabei mein Auto auf der Fahrerseite.

Ich fuhr eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit, auch der Roller war nicht schnell dran (Ist nicht viel passiert außer einer kleinen Delle und ein paar Kratzer), der kam gleich noch in höhe meiner Tür zum stehen.

Mein Weg = rote Spur, der Roller = blaue Spur, soweit ich das einschätzen kann.

Er meinte ich hätte nicht oder zu spät geblinkt. Geblinkt hab ich aber auf jeden Fall.

Was meint ihr, wer hat hier Schuld, bzw. wie könnte sich die Schuld aufteilen? Ich hab eigentlich keine Erfahrungen mit Unfällen, bei denen über die Versicherungen entschieden wer die Schuld trägt. Mein erster und bis dato letzter "Rempler" liegt schon > 5Jahre zurück und damals war sofort klar wer schuld war.

:lol:

post-5838-1251994689_thumb.jpg

bearbeitet von Gery
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wenn du sagst du hast geblinkt, und es jemand anderes bezeugen kann, bist du auf der sicheren seite.

Hm... also der Nachfolgeverkehr war gleich wieder weg, da viel Verkehr. Wir haben umstehende Passanten gefragt, die konnten aber leider keine Aussage machen, da nicht "genau" hingeschaut.

Naja, schaun wir mal was meine Versicherung dazu meint.

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Hallo,

ein Unfall ist immer Sch...., egal ob man Schuld ist oder nicht, denn Rennerei hast du auf jeden Fall!!!

Wenn du keine Zeugen hast, stehst du in der Pflicht, dem anderen die Schuld zu beweisen, in dem du nachweist, daß du geblinkt hast und den Blinker schon eingeschaltet hattest, als er noch hinter deinem Lex fuhr. Kannst du es nicht, wird es im günstigsten Fall fifty fifty ausgehen.

Andererseits bist du verpflichtet vor dem Abbiegen in den Rückspiegel zu schauen und einen Schulterblick zu machen, um 100%ig sicher zu sein, daß dich niemand mehr überholen will.

Kannst du das mit Sicherheit behaupten und beweisen???

Du siehst also, es ist nicht so einfach!

Habt ihr die Polizei dazugeholt? Welche Aussagen habt ihr dort gemacht?

Die Versicherung kann diese Unterlagen, wenn es Unstimmigkeiten in den Aussagen gibt, anfordern und nach Aktenlage entscheiden.

Vorher werdet ihr aber durch die Versicherung zum Unfallhergang befragt, meist schriftlich.

Die Aussagen bei der Polizei und bei der Versicherung sollten daher identisch sein!!!

PIT

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Ich bin der Meinung, Du hast dich richtig verhalten. Wenn Du geblinkt hast, ist der Rollerfahrer schuld und muß alles zahlen. Ob Du das durchsetzen kannst, ist allerdings fraglich. In Deutschland läuft das oft auf eine "Teilschuld" hinaus (der Rollerfahrer hat als überholender stets eine besondere Pflicht zur Sorgfalt).

Wenn es wirklich am Nachweis des Blinkens hängen sollte: für solche Fälle habe ich ein UDS eingebaut (VDO Kienzle). Der zeichnet so etwas auf - wie eine Blackbox. Teuer, liefert aber einen gerichtsfesten Beweis.

Gruß,

Alex

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Wennsd des Bild wo anders raufstellst auf eine Seite die nicht gesperrt is,

könnt ich meinen Senf dazugeben. :lol:

Kannst du`s jetzt sehen? :)

Achja, Danke für die Antworten. :)

bearbeitet von Gery
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wer auch immer schuld hat - das auto muss auf jeden fall zum lackierer.

und da würd ich unbedingt schauen, dass nicht nur die beschädigte tür, sondern auch der angrenzende kotflügel und die angrenzende tür beilackiert wird, damit der 100%ig entstehende farbunterschied nicht zu sehen ist, falls eben der schaden an der tür sehr großflächig ist.

da würde ich unbedingt darauf bestehen bzw. die mehrkosten dafür in kauf nehmen.

denn wie oft sieht man so zonks mit neu lackierter tür herumfahren, wo man halt wirklich sieht, dass neu lackiert wurde, weil sie nicht beilackieren haben lassen? also ich persönlich ziemlich oft und lach' mir dann immer nen ast. :)

gery, du hast nicht sehr viel glück in letzter zeit ... aber das wird wieder besser werden, bestimmt. :lol:

bearbeitet von PhreekySicko
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wer auch immer schuld hat - das auto muss auf jeden fall zum lackierer.

und da würd ich unbedingt schauen, dass nicht nur die beschädigte tür, sondern auch der angrenzende kotflügel und die angrenzende tür beilackiert wird, damit der 100%ig entstehende farbunterschied nicht zu sehen ist, falls eben der schaden an der tür sehr großflächig ist.

da würde ich unbedingt darauf bestehen bzw. die mehrkosten dafür in kauf nehmen.

denn wie oft sieht man so zonks mit neu lackierter tür herumfahren, wo man halt wirklich sieht, dass neu lackiert wurde, weil sie nicht beilackieren haben lassen? also ich persönlich ziemlich oft und lach' mir dann immer nen ast. :)

gery, du hast nicht sehr viel glück in letzter zeit ... aber das wird wieder besser werden, bestimmt. :)

Ja ich weiß, jede Woche irgend ein anderer Schei** :)

Wenn mal mehr Geld im Lexus steckt bzw. gröber umgebaut ist, brauch ich sowieso irgendeinen Daily Driver wo es eher egal ist. Großstadt ist einfach :lol: wenn man heikel auf sein Auto ist... so stell ich ihn einfach irgendwo am Land ein und fahr nur am Wochenende damit.

Da mein Lack noch fast wie neu ist sieht man den Unterschied zwischen frisch lackiert und original nicht so wirklich, meine neue Stoßstange passt auch super dazu, ohne aufpolieren oder Sonstiges.

Aber mal sehen, kommt drauf an wer bezahlt :)

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Kannst du`s jetzt sehen? ;)

Achja, Danke für die Antworten. ;)

Danke jetzt seh ich's. :g:

Ich kann dir kurz dazu was erzählen:

In 2006 (das grosse Jahr der Unfälle), bin ich in unserer Wohnstrasse am Heimweg und

fahr so einem Dillo in nem Citroen Picaso hinten nach.

Plötzlich schert er langsam nach links aus und wurde immer langsamer, als ob er am Rand

parken möchte.

Ich kannte das Auto auch, da es immer dort stand.

Na gut, fahr ich rechts vorbei, daher er für mich offentsichtlich stehenblieb.

Als ich dann mit der Schnauze neben ihm war, machte er ohne Blinken plötzlich einen

Haken nach rechts in seine Hauseinfahrt. *BAMM*

UnfallFA.JPG

Jedenfalls ging der Spaß mit Teilschuld aus, daher er ja meinte, er hätte geblinkt,

ich aber mit Sicherheit weiß, er hat nicht geblinkt, abgesehen mal davon,

wie träumerisch sowieso alle unterwegs sind, blinken ca. 70% nicht!

Also wenn du's nicht beweisen kannst, wirds wohl teilschuld werden,

so blöd es auch ist, ein Richter denkt so: "Zum Unfall gehören immer min. Zwei" :ph34r:

Er kann leider nicht beurteilen, wer der dämliche Autofahrer ist.

Ich persönlich gehe mal davon aus, daß Du geblinkt hast und der Mopedfahrer wieder mal

ein typischer Fall von "Raus aus der Arbeit, Hirn --> AUS und rauf aufs Moped *schnarch*" ist. :ph34r:

bearbeitet von RoadRash
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Hi,

nervig sowas, Du Armer!

SO einfach kann man nichts Verlässliches sagen. Gemäß deiner Zeichnung trägt er zu 100% Schuld, weil DU in deiner Fahrspur warst und nicht auf die zweite Fahrspur gefahren bist. Da es sich um eine jeweils einstreifige Fahrbahn handelt, in der du (zwar nicht mit Schlangenlinien o.ä.), aber grundsätzlich die volle Breite der Fahrspur nutzen kannst, ist es nicht richtig, wenn ER auf innerhalb deiner Fahrspur "mitfgefahren" ist und dich touchiert hat.

Wenn deine Zeichnung nicht so ganz korrekt war und ihr euch im anderen Fahrstreifen getroffen habt, wird es auf bestenfalls 50/50 raus laufen, weil du mit deinem Abbiegevorgang von der Vorfahrtsstraße in eine nicht vorfahrtberechtigte Straße abbiegen wolltest und nicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr geachtet hast.

cu

Lexington

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Wenn deine Zeichnung nicht so ganz korrekt war und ihr euch im anderen Fahrstreifen getroffen habt, wird es auf bestenfalls 50/50 raus laufen, weil du mit deinem Abbiegevorgang von der Vorfahrtsstraße in eine nicht vorfahrtberechtigte Straße abbiegen wolltest und nicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr geachtet hast.

Hi,

interessant... aber meine Frage, wieso ist soll jemand, der (auf einer einspurigen Straße mit Gegenverkehr, keiner 2-spurige Einbahnstraße) hinter mir in einer Kolonne fährt das Recht oder den Vorrang haben, mich auf der Gegenfahrbahn zu überholen während ich blinke und abbiegen will?

Soweit ich mich erinnern kann ist der ca. auf der Mittellinie, wahrscheinlich etwas auf Seite der Gegenfahrbahn gefahren.

Wäre auch noch interessant zu wissen ob so ein Roller (paggio mp3 oder so) mit 2 Vorderrädern (also quasi einer Vorderachse) noch als einspuriges Kfz gilt.

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Weil der Verkehr, der auf eine Vorfahrts-Straße einbiegt oder von ihr abbiegt immer mehr Sorgfalt walten lassen muss.

Anders Beispiel: Du biegst von deiner Sackgasse aus nach links (!) ab, weil dich einer rein lässt. Gleichzeitig überholt aber ein anderer die Wartenden und es kommt zu einem Unfall mit dir. Dann trägst du die Hauptschuld....

Sollte es Probleme bei den Versicherungen geben, nutz deine Verkehrsrechtsschutzversicherung und geh zum Anwalt.

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Wenn du beweisen kannst, daß Du geblinkt hast, bist Du ausm Schneider,

du hast das Signal gesetzt er hat's misachtet, basta.

Aber wie gesagt.... BEWEISEN!!! :ph34r:

Die "Jugo" Methode wäre:

Du hast nen guten Freund der GENAU ZU DIESER ZEIT, GENAU DA soeben vorbeigegangen ist

und ALLES GAAAANZ GENAU GESEHEN hat..... ;)

:ph34r:

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Anders Beispiel: Du biegst von deiner Sackgasse aus nach links (!) ab, weil dich einer rein lässt. Gleichzeitig überholt aber ein anderer die Wartenden und es kommt zu einem Unfall mit dir. Dann trägst du die Hauptschuld....

steh ich auf der leitung? in der stadt darf nicht überholt werden. nur fahräder dürfen an stehenden schlangen, langsam, vorbeifahren. gilt das für roller?

meiner meinung hatte der roller fahrer da nichts zu suchen. geblinkt, hin oder her. habe ich was übersehen? bitte erklären!

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meiner ex ist sowas mal passiert allerdings hat sie da ein auto überholt. hatte auch geblinkt. weiß nemme ganz genau wie es war auf jeden fall musste sie ihren eigenen schaden selber zahlen also teil-

schuld auf jeden fall. man muss halt schulterblick und so machen wenn man abbiegt.

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Zum Überholen

...aber so 100% schlauer bin ich jetzt auch nicht.....wenn ich das so lese, dann hätte er dich überholen dürfen, wenn er (...einiges beachtet und...) ca. 20 km/h schneller ist als du...

:thumbup:

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Hab meine Berichte und Schilderungen gerade beim Versicherer abgegeben, mal gucken was dabei raus kommt, wie die Gesetze in Österreich das so sehen. ;)

Eigentlich ist nicht viel passiert.

Delle oben unter´m Spiegel, ein paar Kratzer darunter und am Kotflügel vorne.

post-5838-1252079239_thumb.jpg

Trotzdem ärgerlich :bleh:

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Zum Überholen

...aber so 100% schlauer bin ich jetzt auch nicht.....wenn ich das so lese, dann hätte er dich überholen dürfen, wenn er (...einiges beachtet und...) ca. 20 km/h schneller ist als du...

:bleh:

ich habe gelesen:

Grundsätzlich darf nur links überholt werden, außer (in Deutschland):

innerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw und Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Motorräder, bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung ;) hää

das wiederspricht sich B)

danke für den link.

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