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Die Meinung des BMVIT zu Tuning und deren Sinnhaft


Gast madmarc

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Also ich hab ein Mail an das BMVIT geschrieben, wegen dem Typisierungsvorfall:

Hier die Antwort darauf:

Sehr geehrter Herr Reinisch,

die Bestimmungen zur Eintragung von Fahrzeugänderungen werden laufend überarbeitet ( die letzte Änderung ist vom April 2004), wobei in den Prozeß auch die Genehmigungsbehörden der Länder eingebunden sind. Es gibt eine eigene Arbeitsgruppe dafür, mit dem Ziel, dass die entsprechend festgelegten Bestimmungen auch von allen getragen und auch entsprechend eingehalten werden.

Bezüglich Tieferlegung sei grundsätzlich bemerkt, dass die Tieferlegung von bereits genehmigten Kraftfahrzeugen in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen führte, da durch entsprechende Umbauten teilweise Fahrzeuge im Verkehr unterwegs waren, deren Bodenfreiheit so gering wurde, dass die Verkehrs- und die Betriebssicherheit in keinster Weise mehr gegeben war. Und dies, obwohl der Mindestwert von 11cm bereits seit längerem festgelegt war. Deshalb wurden mit dem Erlass GZ. 190500/8-II/B/5/00 vom 3.August 2000 entsprechende Bestimmungen festgelegt, damit dieses Maß auch eingehalten wird. Es ist nicht einzusehen, dass, nur um den optischen Eindruck eines Fahrzeuges zu verändern, man durch die Tieferlegung mögliche Gefährdungen beim Betrieb eines in allen Belangen bereits abgestimmten Fahrzeuges in Kauf nimmt. Konkret ergeben sich diese durch

a.) Verschlechterung des Fahr- und des Lenkverhaltens (negative Auswirkungen von              Achsbewegungen bei Beschleunigungs-, Brems-, Lenk- und Einfederungsvorgängen)

b.) Verschlechterung des Bremsverhaltens (Funktion des federwegabhängigen Bremsdruckregelventils) 

c.) Nichtbeachtung einer gegebenenfalls notwendigen Einschränkung der                                Verwendbarkeit auf bestimmte Rad/Reifen-Kombinationen

d.) Ungenügende Bodenfreiheit und damit vor allem Probleme bei Aufpflasterungen zur            Verkehrsberuhigung

e.) Unzulässige Änderung der Kuppelhöhe der Anhängevorrichtung

f.) Unzulässige Verringerung der Anbringungshöhe der Beleuchtungseinrichtungen

g.) Folgeunfälle ( Ölaustritt nach  Beschädigung am Unterboden)

h.) Beschädigungen an Reifen, Bremsleitungen etc. 

Dass nun von den Genehmigungsbehörden hier streng vorgegangen wird ist im Sinn des zitierten Erlasses und kann von Seiten des BMVIT deshalb nur begrüßt werden. Eine geringere Bodenfreiheit als 110mm ist nicht mehr zulässig. Es handelt sich jedoch dabei nicht um eine nationale "Eigenheit", die nur für Tuning-Firmen, die nachträglich ein bereits genehmigtes Fahrzeug umrüsten, Anwendung findet.

Diese Mindestbodenfreiheit gilt sehr wohl auch für sog. Eigenimporte, d.h. für Fahrzeuge, die in einem anderen Staat geändert und bereits genehmigt waren. Sobald diese in Österreich der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden, sind die Bestimmungen des nationalen Kraftfahrrecht einzuhalten.

Ebenso haben diese Bestimmungen Anwendung zu finden, wenn z.B. vom Importeur ein Neu- bzw. ein Gebrauchtfahrzeug nachträglich umgerüstet wird.

Es ist jedoch richtig, dass trotzdem Fahrzeuge die Mindestbodenfreiheit von 110mm unterschreiten können, nämlich dann, wenn diese im Zuge des EU-Genehmigungsverfahrens mit dieser geringeren Bodenfreiheit bereits eine EU-Betriebserlaubnis nach 70/156/EWG erhalten haben.  Zur Erreichung derselben sind vom Fahrzeug jedoch eine Vielzahl von Einzelrichtlinien ( u.a. zu Brems- und Lenkanlage, Radabdeckungen oder Unfallverhalten) zu erfüllen, wobei bei den dafür notwendigen Prüfungen sehr wohl schon auf die verringerte Bodenfreiheit eingegangen wird. Somit ist davon auszugehen, dass bei solchen Fahrzeug das gesamte Fahr-verhalten auf die geringere Bodenfreiheit abgestimmt sind. Stellt ein Mitgliedsstaat fest, dass ein Fahrzeug mit EU-Betriebserlaubnis die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet, so ist dies dem Genehmigungsstaat mitzuteilen, wobei dann das Fahrzeug entsprechend geprüft wird.

Bezüglich Lärm ist noch zu bemerken, dass für alle Kraftfahrzeuge die EU-Richtlinie 92/97/EWG verpflichtend ist, d.h. auch die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten sind. Es kann also nicht sein, dass im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens Fahrzeuge unterschiedliche Grenzwerte erfüllen müssen ( nur am Rande sei jedoch bemerkt, dass die Richtlinie für leistungsstarke Fahrzeuge einen um 1 dB(A) höheren Grenzwert hat).

Und die EU-Richtlinie ist sicherlich nach wie vor zeitgemäß.

Sie kritisieren, dass eine Vielzahl von Punkten nicht mehr zeitgemäß sind, gehen aber nicht konkret darauf ein. Nur zu kritisieren ist sicherlich nicht im Sinn eine Problemlösung, wird jedoch von Personen, die sich aus irgendeinem Grund unbehandelt fühlen, sehr gerne angewandt, ohne oftmals Bescheid darüber zu wissen, was wirklich Sache ist. Alle nationalen Bestimmungen zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen basieren auf dem geltenden EU-Recht-und sind, auch wenn sich Antragsteller dadurch benachteiligt fühlen, im Sinn der Verkehrs- und Betriebssicherheit als durchaus positiv anzusehen.

Und wenn Fahrzeuge nachträglich geändert werden ( über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen kann sehr wohl auch gestritten werden, oder glauben Sie ernsthaft, dass ein in allen Belangen vom Hersteller abgestimmtes, geprüftes und genehmigtes Fahrzeug durch z.B. Spoiler oder Tieferlegung noch "besser" wird?-hier geht es wohl eher darum,seinen Spieltrieb auszuleben. Und angeboten wird ja heutzutage wirklich alles, dementsprechend auch gekauft, oftmals ohne zu wissen oder zu hinterfragen, ob das überhaupt technisch und gesetzlich möglich ist. Dass es dann bei der Genehmigung zu unliebsamen Überraschungen kommt,ist zwar nicht in unserem Sinn, jedoch nicht zu verhindern. Die Gesetze sind in diesem Zusammenhang jedenfalls klar genug formuliert, dass jemand, der sich auch damit auseinandersetzt, die Hintergründe versteht und keine probleme mit der Interpretation hat.

Und wenn wirklich bei allen Änderungen, Interpretationen, Klarstellungen, Ergänzungen zu gesetzlichen Bestimmungen unzählige Interessensvertretungen eingebunden werden würden, dann gäbe es niemals eine Lösung-jeder vertritt ja bekanntlich sein eigenes Interesse-und die andere Seite kann und will man sowieso nicht verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Sittlinger

Also dieses Mail glaube ich verdeutlicht ganz genau den Standpunkt unserer Regierung.

Wir Autonarren, Tuningsfreaks oder wie man uns auch bezeichnet, werden als kleine Kinder abgetan, die ihren Spieltrieb ausleben wollen. :mies:

Scheinbar wird im Ministerium gedacht das alle Vorgaben die gemacht werden eindeutig und klar sind, und keinen Handlungsspielraum erlauben.

Die Tuningindustrie ist ein grosser Wirtschaftszweig, und der Staat verdient nicht schlecht aus den direkten und indirekten Einnahmen, dann sollten sie auch ein wenig Verstaendnis aufbringen und auch Aenderungswille signalieren, und nicht nur unser Geld nehmen.

Bin gespannt was ihr dazu sagt.

Also bitte jetzt nicht nur den Unmut äußern.

Ich möchte konkrete Fälle sammeln, wo Bestimmungen anders ausgelegt worden sind.

Dann weiters wie die Pfrüfungsformalitäten von Ziviltechnikern aussehen usw.

Mit dieser Faktensammlung möchte ich dann mal die Herrn aus dem BMVIT konfrontieren.

Außerdem EU Recht gilt für alle EU Mitglieder, warum wird dieses in Deutschland anders gehandhabt?

Wär gut wenn wir einen Rechtsexperten oder angehenden Jurist unter uns hätten und einmal einige EU Rechte durchgehen würden, sowie die Auslegung in den verschiedenen EU Mitgliedsstaaten.

Danke für eure Mithilfe

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@madmarc

Find ich echt großartig von Dir soetwas überlegt zu haben.

Dagegen gehört nämlich eh einiges gemacht. Diese verfilzte Bürokratie gehört mal kräftig durchgekämmt. :rolleyes:

Werd mir einiges überlegen was ich dann posten werde.

Also meine Unterstützung hast da auf jeden Fall. :wub:

Ich komme darauf zurück.... :clap:

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Irgendwie bin ich motiviert den Leuten auf die Finger zu klopfen.

Jedoch gegen einen Juristen hab ich mit meinem Wissen nicht sehr viel auszurichten.

Haben wir keine Rechtsanwälte im Lexus Forum?

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Irgendwie bin ich motiviert den Leuten auf die Finger zu klopfen.

Jedoch gegen einen Juristen hab ich mit meinem Wissen nicht sehr viel auszurichten.

Haben wir keine Rechtsanwälte im Lexus Forum?

Du hast recht, juristisch wird es einige von uns auflegen.

Aber ich glaub wenn man die Sinnhaftigkeit in Frage stellt braucht man kein juristisches Wissen.

Da genügt Hausverstand, etwas Sachverstand von Technik und etwas Retorik.

Weil wenn ein Jurist mit der Paragraphen-Leier anfängt like: §91 Absatz 2 Zeile 34, laß ich ihn schon nachblatteln, vorlesen und verständlich erklären.

Schauen wie lang ihm das taugt. :rolleyes:

Und dann werd ich lästig, wo da und da die Sinnhaftigkeit ist, wenn man doch dies und jenes...... eh schon wissen.

Für ein Gerichtsverfahren haben wir wahrscheinlich nicht genug drauf, aber das solls ja eh nicht werden.

Ich würd sagen ein "In Frage stellender Denkzettel" oder so. Wo einfach mit Beispielen, Begründungen, logischen Erklärungen etwas auf Sinnahftigkeit geprüft wird.

So seh ich das. :clap:

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Mit dem Argument der Sinnhaftigkeit kommt man bei Gesetzen nicht weit.

Man muß sagen im §3 Abs 5 steht das das das und dies steht im Widerspruch mit §5 Abs7 usw.

Solche Argumente sind dann nicht mehr wegzudiskutieren.

Es gibt dann noch Möglichkeiten sich bei Europäischen Gerichtshof als Einzelperson zu beschweren, aber dazu brauche ich Fakten Fakten Fakten und nichts als Fakten.

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Solang die Herren da oben nicht einfach wegsterben, kannst nur sagen "Ich fahr mit dem Zeug rum obs wollts oder nicht!".... oder man läßt sich jeden Blödsinn vorschreiben. :D

Naja mit Sinnhaftigkeit hast im Prinzip recht es bringt nix. Es wurde geschaffen und AUS! :rolleyes:

Auch wenn sich etwas widerspricht, dreht er da herum bis es wieder passt.

Zum Beispiel wurde mir erklärt, daß meine Reifen nicht 3-4mm drüberschauen dürfen, weil wenn kleine Kinder knapp vorbeigehen und streifen, verletzen sie sich und bluten..... :D

Am Gummi sich verletzen -> LOGISCH!!!

Am liebsten hätt ich den Typ bei den Füssen genommen und mit dem Schädel gegen die Wand gepfeffert! :D

Die sagen einem so einen Blödsinn ins Gesicht bitte...... und meinen das auch noch ernst :clap:

Ich wollt ihn eh fragen: "Ja haltest Du mich für komplett deppert??" :D

.... aber ich hatte noch keine Eintragung, daher -> Mund halten und schlucken. :wub:

Man merkt die schliessen von Ihrem IQ auf unseren.

Wie wärs wenn kleine Kinder nicht so knapp an den Autos vorbeigehen würden?? :) *kopfschüttel*

Verstehst um was es geht?

Es geht um nix. :D

Naja find mal was, was sich widerspricht.... das ist ja so verstrickt und verfilzt. :D

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Du warst scheinbar net beim Bundesheer.

Um Meter zu gewinnen mußte Teil des Systems sein und dich ein anpassen und biegsam und geschmeidig sein wie ein Schlange.

Benutze das System, massiere ist, dehne es, aber bekämpfe es nie für andere sichtbar.

Suche Informationen zusammen und mache dir deinen Reihm drauf.

Wenn du dann die Notwendige Munition hast feuere einen Warnschuß ab. Wenns nix hilft läßte die schwere Artellerie raus.

Wissen ist Macht, daher sollten wir soviel Wissen wie nur Möglich zusammentragen um gewappnet zu sein.

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Ungenügende Bodenfreiheit und damit vor allem Probleme bei Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung

:D :rolleyes: :clap: :D :D

Da muss ich nur an unser Parkhaus in der Firma denken, die haben dort Berge von Bremshügeln! Es tut mir immer in der Seele weh, wenn ich sehe, wie dort manche (meisst Frauen :D ) drüberbrettern! :wub: Auaaaa....

Aber am schlimmsten war es, als ich in :wub: war! Kurz vor einem Kreisverkehr und den :D "Berg" hab ich net gesehen :) ! *ruuummps* ;)

War damals noch mit meinem Mondeo. Das hat gekracht, ich dacht mir hats vorne die Aufhängung zermörbelt! Da war ich sauer, das die solche Teile auf die Strassen bauen dürfen! :D

Da musst ja fast noch mit´nem SUV nen Bogen drum rum machen!

Bin nachher in eine werkstatt, war aber alles noch i.O. ...

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:TILT:

War sehr wohl beim Bundesheer. Kann ich Dir gleich was erzählen.

Dort hab ich eine zeit lang zugeschaut wie sinnlos und verfilzt es abgeht dort.... klar verstaatlicht.

Da hatten wir 2 Anschaffer (1 Vizeleutnant und 1 Stabswachtmeister).

Beide schafften uns Arbeit an.

Wir hielten auch immer zusammen und ich war Gruppenkommandant, da ich VBK machte.

Wir führten alles nach besten Wissen und gewissen aus, bis dann immer einer der 2 Zugskommandanten kam und sich aufpudelte warum wir das und das nicht so und so gemacht haben.

Na warum weil jeder der beiden immer was anderes sagte. Also wie wir's gemacht hatten, machten wir es falsch.

Naja das ging so lange bis es mich mal zerrissen hatte und sagte:

"Wär nicht schlecht wenn mal nur 1 Kommandant was befehlen würde oder 2 die selbe meinung hätten! Aber das ist ja ein einziges Chaos!!!" :D

Das Resultat war daß ich eine Stunde beim LKW stehen hab dürfen...... :wub: ABER:

Es funktionierte auf einmal. Es scuf entweder der eine oder der andere an. :D

Das heißt also ein Rekrut oder Gefreiter mußte denen erklären, daß so ein System nicht funktioniert und alles immer gegeneinander arbeitet.

Daher funkktioniert auch bei uns die Politik nicht..... schau sie Dir an im Fernsehen.

Die eine Partei hat eine Idee will eine Änderung vornehmen..... na und schon redet eine andere Partei dagegen, macht alles schlecht --> NICHTS KOMMT RAUS!!! eh klar....

Und dieses Kasperltheater jeden Tag um halb 8 in den Nachrichten zur Unterhaltung für die, die da aufmerksam zuhören und alles glauben.

Und der ganze Kindergarten um unsere sauer-verdienten Steuergelder. :rolleyes:

Und ja: Um ein Teil des Systems zu sein.... muß es erstmal ein System geben sonst kann man kein teil davon sein. :D

Und da happerts schon, da in dem ganzen teuren Kindergarten kein System herscht.

Und ich weiß es vom Bundesheer..... -> es wird immer irgendwas befohlen, egal ob Sinn oder nicht... lauter Blödsinn..... vom nächsten Befehlshaber der nächste gegenteilige Blödsinn und so weiter.

Ich denke unsere Deutschen Mates hier wissen vielleicht nicht um was es geht, ausser um NICHTS :D .

Aber das muß man erlebt und mitgemacht haben und dann kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. :clap:

Abgesehen davon kann man unser Bundesheer nie mit dem Deutschen vergleichen.....

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@ mille: BMVIT= bundesministreium für verkehr, innovation und transport.

@ topic: auch österreichs ozb (obersten zivilluftfahrt behörde) ist immer wieder päbstlicher als der pabst selbst. das scheint eine eigenheit der österr. beamten zu sein.

aber wenn ich mir so ansehe wie diverse kampfgölfe und ähnliches zeugs unsere strassen unsicher macht, dann kann ich die harte linie des bmvit schon ein wenig verstehen.

und wer am letzten wochenende leider auf die tauernautobahn musste weiss was ich meine. der lärmpegel an dem wochenende ist für die anreiner unerträglich! und wer als rettungssani gesehen hat wie sich diese komischen fahrzeuge wegen nicht mehr vorhandener strassen- und kurvenlage in die botanik verabschieden, oder gar in andere hineinrutschen, kann das noch ein wenig besser verstehen.

freileich, dass es innerhalb europas unterschiedlich gehandhabt wird, ist natürlich schwachsinn. aber in braunau, tamsweg und eisenstadt wars auch schon immer leichter etwas typisiert zu bekommen!

mfg

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Ich sage nur das klar gesagt werden muß was erlaubt ist und was nicht. Wenn jeder eine andere Meinung hat, kommen nur Konflikte heraus.

Ich erzähl mal ein Beispiel aus der Praxis:

Fahrwerksfestigkeits Gutachten. Wißt ihr was der Techniker dabei macht, er rüttelt ein bisschen am Rad und sagt paßt, Danke wiedersehen 300€

So und genau das kann es nicht sein. Wenn dann anständig oder man sollte es einfach lassen.

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Ich erzähl mal ein Beispiel aus der Praxis:

Fahrwerksfestigkeits Gutachten. Wißt ihr was der Techniker dabei macht, er rüttelt ein bisschen am Rad und sagt paßt, Danke wiedersehen 300€

So und genau das kann es nicht sein. Wenn dann anständig oder man sollte es einfach lassen.

Hast im Prinzip voll recht, nur sag mal ehrlich was soll er sonst machen.

Wenn er das Teufelwer auf Herz und Nieren prüfen würde, müsste er über Stock und Stein damit fahren..... aus 200kmh Vollbremsung machen, mit Vollgas über abgesenkte Kanaldeckel fahren.... also ich hätt da keine Freude.

Sollte es dabei kaputt gehen, bin ich erst angfressen.

Und wenn man sich darüber beschwert, daß die Prüfung so leicht ist, bin ich eher froh, daß ich 300€ zahl und durchkomm als wenn ich 300€ zahl und durchfall, weil die Prüfung so streng ist.

Nicht?? :sweat:

Aber ansonsten geb ich Dir voll recht, weil mit so einer Methode, mach ich auch ein Technikerbüro auf. :lol:

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Was er meiner Meinung nach machen müßte, ist sich die Berechnungsdaten vom Hersteller zu holen. Die Rechnen ja was das Fahrwerk aushält.

Dann mit den veränderten Parametern nachrechnen.

Und ohne destruktive Prüfung ist so ein Gutachten sowieso fürn A****, weil was nutzt es wenn ich rechne und net überprüf ob das mit der Wahrheit übereinstimmt?

Warum verlangt der Gesetzgeben dann solche Prüfungen, die man Grundsätzlich nicht so durchführen kann?

Hat da wieder mal der Amtsschimmel zugeschlagen?

Genau um solche Dinge geht es mir.

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man - o - man hab ich da was losgetreten mit meinem TÜV Besuch! :autria: WIe wärs wenn man da mal den Öaemtc oder ARBÖ danach befragt, die machen ja auch die Pickerls aufs Auto rauf und haben Prüfstände usw... da wärs mal interresant infos zu bekommen, die quälen ja auch das Ministerium wegen der Warnweste usw... wär doch mal einen Versuch wert mit den obersten Boss zu reden. die möchten ja auch das Sicherheit auf der Strasse ist, und da kann nicht 1cm entscheiden ob was sicher ist oder nicht, zb beim Tieferlegen. Wenn Ferraris 7cm übern Boden bretteln dürfen, dann darf das mein Lex auch. nur weil die Kiste mehr kostet ? da ist was falsch im System. man braucht den Herrn nur vor.... wart mal!!! da kommt mir was...in den Papieren von den H&R Federn steht drinnen das der Wagen nicht tiefer als original einfedern kann, also wieso dann die 11cm?? wenn ich den voll anlade das ich hinten schon fast mit dem Endtopf streife kann er mir ja auch nicht die Taferl wegnehmen. das wär mal ein Punkt den man nicht ausseracht lassen sollte fürs tieferlegen, das der wagen in der gesamttiefe NICHT tiefer kommt, also wenn ich denn voll einfülle mit den originalfedern sollt ich auch so tief kommen, aber legal, aber dann sinds keine 11cm mehr sondern tiefer-logisch. und was will er dann machen? :bleh: ok, ist jetzt sicher kaotisch zusammengeschrieben, aber ihr versteht was ich meine oder? das der Wagen nicht tiefer kommt als original er geht. ist da eine Lücke? :tooth: am WC bekommt man die besten einfälle, wireless lan sei dank :bleh:

was meint ihr dazu?

greets

Tom´S

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Du warst scheinbar net beim Bundesheer.

Um Meter zu gewinnen mußte Teil des Systems sein und dich ein anpassen und biegsam und geschmeidig sein wie ein Schlange.

Benutze das System, massiere ist, dehne es, aber bekämpfe es nie für andere sichtbar.

Suche Informationen zusammen und mache dir deinen Reihm drauf.

Wenn du dann die Notwendige Munition hast feuere einen Warnschuß ab. Wenns nix hilft läßte die schwere Artellerie raus.

Wissen ist Macht, daher sollten wir soviel Wissen wie nur Möglich zusammentragen um gewappnet zu sein.

ich muss Dir leider zustimmen. :bleh:

Das ist der Weg den man gehen sollte, auch in Deutschland ist es nicht anders.

Ich hatte früher viel mit TÜV und Zulassung zu tun, war mitten drin und vieles war möglich was sonst mit tausend Hürden verbunden war. :tooth: :autria:

Trotzdem gefällt auch mir die ganze Schei..... nicht. :bleh:

Gerd

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Aber am schlimmsten war es, als ich in :tooth: war! Kurz vor einem Kreisverkehr und den :bleh: "Berg" hab ich net gesehen :bleh: ! *ruuummps*  :bleh:

War damals noch mit meinem Mondeo. Das hat gekracht, ich dacht mir hats vorne die Aufhängung zermörbelt! Da war ich sauer, das die solche Teile auf die Strassen bauen dürfen! :bleh:

Da musst ja fast noch mit´nem SUV nen Bogen drum rum machen!

Bin nachher in eine werkstatt, war aber alles noch i.O. ...

Und wenn Fahrzeuge nachträglich geändert werden ( über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen kann sehr wohl auch gestritten werden, oder glauben Sie ernsthaft, dass ein in allen Belangen vom Hersteller abgestimmtes, geprüftes und genehmigtes Fahrzeug durch z.B. Spoiler oder Tieferlegung noch "besser" wird?-hier geht es wohl eher darum,seinen Spieltrieb auszuleben

Die Wagenentwikkeler haben über alles nachgedacht, selbst uber die "Bergen" in Holland. :bleh:

Spieltrieb find Ich was übertrieben, der Herr hat auch ein andere Anzug als sein Kollege. :autria:

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Tom ich bin dir schon einen Schritt voraus, natürlich hab ich OEAMTC und ARBOE wegen dieser Sache angeschrieben.

Bis jetzt hat nur das BMVIT eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Wie man aus der Antwort herauslesen kann, Geld regiert die Welt. Bei Ferrai Porsche und Co ist das ja geprüft das die Autos so tief sind.

Und wenn wir unsere Autos tieferlegen, verschlechtert sich das Fahrverhalten wir reissen uns die Ölwannen auf und verursachen Maßenkarambolagen und sind einfach nur eine Gefahr für Leib und Leben unserer Mitbürger.

Wenn dies der Standpunkt unserer Regierung ist, dann wird es Zeit eine eigene Partei zu gründen.

Weil jetzt reicht es schön langsam wirklich.

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Und wenn wir unsere Autos tieferlegen, verschlechtert sich das Fahrverhalten wir reissen uns die Ölwannen auf und verursachen Maßenkarambolagen und sind einfach nur eine Gefahr für Leib und Leben unserer Mitbürger.

Wenn dies der Standpunkt unserer Regierung ist, dann wird es Zeit eine eigene Partei zu gründen.

Weil jetzt reicht es schön langsam wirklich.

Also dafür wärs echt bald Zeit. :autria:

Das wär eh das allerBeste..... der LexusOwnersClub bildet eine politische

EU-Partei.

FARBE ---> GOLD NATÜRLICH!!!! :tooth:

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FRAGE AN DAS BMVIT:

Wieso ist es nicht möglich, freigegebene Teile vom Fahrzeughersteller,

so zu verbauen das der modifizierte Wagen, dem von der Fertigung aus

tiefergesetzen Wagen entspricht?

Wieso kann man einen 3er BMW nicht auch wie einen M3 CSL

tieferlegen, da die Geometrie auf den Achsen ident ist und Verkleidungen und Reifenfreigängigkeit dies zulassen !!!

(der rahmen ist definitiv gleich auch die achsaufhängungspunkte

und die geometrie der querlenker und achsschemel )

Wieso ist es nicht möglich Carbonteile nachträglich, für das Fahrzeug

freigegebene Teile, typisieren zu lassen ?

Die Technische Begründung ist an den Haaren herbeigezogen, wegen Splitter- und Brandeigenschaften, da ein

Porsche 911 GT2 und ein M3 CSL ebenfalls von WERK aus CARBON

haben ( M3 CSL Haube / Dach / Kofferraumdeckel und Innenverkleidung).

Bitte um eine technisch versierte Antwort warum man hier Unterschiede Macht, da Gesetze für alle auch für Automobilhersteller gelten.

Und als Endkonsument hat man das nachsehen obwohl man eigentlich gleich dastehen sollte.

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Ich erzähl mal ein Beispiel aus der Praxis:

Fahrwerksfestigkeits Gutachten. Wißt ihr was der Techniker dabei macht, er rüttelt ein bisschen am Rad und sagt paßt, Danke wiedersehen 300€

So und genau das kann es nicht sein. Wenn dann anständig oder man sollte es einfach lassen.

:shocking: :scared: :ph34r:

So wird bei euch die Fahrwerksfestigkeit geprüft. Das ist ja lächerlich. Das einzigste was man auf diese Art festellt, ist das Radlager-, oder Lenkungsspiel.

Wenn in Deutschland die Feahrwerksfestigkeit geprüft wird, dann nach einem ganz besimmten Ablauf.

Man ein Fahrzeug des zu prüfenden Modells (vorzugsweise einen Mietwagen, um die Spätfolgen nicht selber zahlen zu müssen), montiert die gewünschten Komponenten (Räder / Fahrwerk) und geht auf eine Rennstrecke. Fall die Räder an irgendwelchen Bauteilen streifen werden diese einfach demontiert. Auf dem Nürburgring sieht man regelmässig Autos bei denen die vorderen Kotflügel fehlen damit nichts streift.

An bestimmten Stellen der Aufhängung werden Messgeräte montiert, die die Verformung der Achsen prüft und protokolliert.

Nach der Testfahrt werden dann die Daten ermittelt und das Festigkeitsgutachten erteilt, oder auch nicht. In Deutschland gilt die 2%-Regel, falls durch Anbau der Räder die Spurweite vergrößert wird. Liegt die Verbreiterung über 2% muß genau so ein Festigkeitsgutachten erstellt werden. Ohne Ausnahme. Das die Kosten dementsprechend hoch sind, dürfte jedem klar sein.

Daher werden diese Gutachten auch sehr teuer gehandelt und können schon mal etliche Tausend Euro kosten, wenn man eins erwerben will.

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FRAGE AN DAS BMVIT:

Wieso ist es nicht möglich, freigegebene Teile vom Fahrzeughersteller,

so zu verbauen das der modifizierte Wagen, dem von der Fertigung aus

tiefergesetzen Wagen entspricht?

Wieso kann man einen 3er BMW nicht auch wie einen M3 CSL

tieferlegen, da die Geometrie auf den Achsen ident ist und Verkleidungen und Reifenfreigängigkeit dies zulassen !!!

(der rahmen ist definitiv gleich auch die achsaufhängungspunkte

und die geometrie der querlenker und achsschemel )

Wieso ist es nicht möglich Carbonteile nachträglich, für das Fahrzeug

freigegebene Teile, typisieren zu lassen ?

Die Technische Begründung ist an den Haaren herbeigezogen, wegen Splitter- und Brandeigenschaften, da ein

Porsche 911 GT2 und ein M3 CSL ebenfalls von WERK aus CARBON

haben ( M3 CSL Haube / Dach / Kofferraumdeckel und Innenverkleidung).

Bitte um eine technisch versierte Antwort warum man hier Unterschiede Macht, da Gesetze für alle auch für Automobilhersteller gelten.

Und als Endkonsument hat man das nachsehen obwohl man eigentlich gleich dastehen sollte.

Bei den aufgezählten Fahzeugen handelt es um Sondervarianten, die garantiert über eine Sonderegelung geprüft und zugelassen wurden.

Da solltest du ansetzen. Versuch mal herrauszubekommen, wie diese Fahrzeuge die Zulassung geschafft haben und wende es dann für dich an.

Du hast die gleichen Rechte, aber auch Pflichten wie ein Hersteller, nur das dieser die eventuellen Kosten leichter tragen kann als du.

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Die meisten Spurplattenhersteller haben ja so ein Festigkeitsgutachten dabei, wenns über die 2% geht. Nur das zählt bei uns halt nicht.

Scheinbar sind aber nicht alle Autos gleich zu behandeln, wie man auch aus der Antwort das BMVIT herauslesen kann.

Leute die sich einen Porsche kaufen dürfen unter 11cm haben und dievers Carbonteile, sowie Räder die haltnet 100% abgedeckt werden usw.

Leute wie wir, dürfen das nicht, weil wir fahren ja Golf oder Lexus, da muß alles korrekt sein, und wenn wir was daran verändern, ist es ja nur dazu da um unseren Spieltrieb auszuleben, und scheinbar wird jede Veränderung als Verschlechterung angesehen.

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