dagget Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Hallo, Naja, wenn es dann nicht so kommt: Wenn Räuber Schmerzensgeld verlangen :scared: Gruß Obi DAS wär dann echt dreist! Andererseits muss er ja nicht im Auto bleiben. Von 5 Sekunden dröhnung wirds keine Hörschäden geben. So laut is das Ding dann auch nicht, nur das Geräusch ist verdammt unangenehm! mfg Markus 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Done Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 @dagget: Geniale Idee! 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eies300 Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 DAS wär dann echt dreist! Andererseits muss er ja nicht im Auto bleiben. Von 5 Sekunden dröhnung wirds keine Hörschäden geben. So laut is das Ding dann auch nicht, nur das Geräusch ist verdammt unangenehm! mfg Markus Außerdem hat solch ein netter Mensch nichts in fremden Eigentum verloren. Würde mich freuen, wenn jemand dazu ein ausführlichen Umbau-Thread starten würde. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Done Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Von 5 Sekunden dröhnung wirds keine Hörschäden geben. So laut is das Ding dann auch nicht, nur das Geräusch ist verdammt unangenehm! Kenn das von den Co2-Warnsirenen in unserer Firma. Rein von der Lautstärke her wärs auszuhalten aber diese Tonlage treibt einen unweigerlich in die Flucht. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lexo Geschrieben 24. Januar 2011 Autor Share Geschrieben 24. Januar 2011 Stellt euch ma vor die Anlage hat einen weg und gibt vollgas nachdem ihr eingestiegen seit und die tür zuknallt... bin mal gespannt wer von euch/uns zuerst aus dem fenster raus springt... :tooth: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Is300sportcrossi Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 (bearbeitet) DAS wär dann echt dreist! Andererseits muss er ja nicht im Auto bleiben. Von 5 Sekunden dröhnung wirds keine Hörschäden geben. So laut is das Ding dann auch nicht, nur das Geräusch ist verdammt unangenehm! mfg Markus Selbst wenn er nie wieder was hören würde wäre mir das egal. Sau die sind Täter und keine Opfer. Und wenn des der Statt net klärt dann klärt man des so ... :ph34r: Meine Fresse armes Deutschland <_< Aber die Idee is Klasse also wer macht den ersten Umbau :thumbup: bearbeitet 24. Januar 2011 von Is300sportcrossi 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moerser Lex Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Also die Idee find ich gut. Prinzipiell kanns wirklich so kommen dass man dann selbst der "Schuldige" wäre, allerdings: Scheibe einschlagen (dazu wird der Dieb nun ja wirklich nicht gezwungen ;) ), dann geht die Sirene im Innenraum los. Wenn der Dieb nun noch in das Auto mit der im Innenraum heulenden Sirene einsteigt (wozu er wiederum ja nicht gezwungen wird ;) ) würde ich sagen, selbst schuld. Das sollte auch vor jedem Gericht Bestand haben ;) Wenn er nun noch minutenlang im Inneren des Auto zubringt, wo er durch die Sirene taub wird sollte er die Aktion dann besser aufgeben, denn die schöne erbeutete Mark Levinson kann er ja dann eh nicht mehr geniessen wenn ihm schon das Blut aus den Ohren läuft :tooth: Aber nochmal zum DoubleLock: Ja, die Scheiben sind wohl mit Ausnahme des Aufklebers gleich. Zweitens es gibt ausser der Fernbedienung keine Möglichkeit das Auto zu öffnen (ausser noch ne Scheibe einwerfen). Weder über den ZV-Schalter in der Tür, noch über die Knöpfe in den Türen, auch mit Gewalt nicht. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
guest-adabeier Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Hi dagget ... Nur mal so als Anregung ;) ... Nur mal ne Frage. Glaubst du, die "Lärmquelle" würde so ohne weiteres zugelassen werden? Von wegen (Nacht)Ruhestörung und Lärmimmissionen? :tooth: Gruss adabeier 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Done Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 (bearbeitet) Guter Einwand. Die Bilanz wäre letztlich dann wohl: Kaputte Scheibe + geklautes Radio + Klage auf Schmerzensgeld + Anzeige wegen Nächtlicher Ruhestörung. bearbeitet 24. Januar 2011 von Done 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eies300 Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Ich glaube ihr macht euch zu viele Sorgen um das Wohlergehen der Mitmenschen. Ach wie sozial die Lex Fahrer doch sind ;) Ich würde eine MG Stellung und Stacheldraht um meinen Wagen legen, wenn es nötig wäre. Auf dem Land leben hat aber auch so seine Vorteile. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uslex Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Nur mal ne Frage. Glaubst du, die "Lärmquelle" würde so ohne weiteres zugelassen werden? Von wegen (Nacht)Ruhestörung und Lärmimmissionen? :tooth: Ich habe keine Ahnung, ob es dafür Gesetze gibt? :g: Aber die Sirene auf dem Dach des Rathauses darf doch auch in der Nacht losgehen, sobald die Feuerwehr alarmiert werden muss. Und diese Sirene ist schon reichlich laut und auch sehr weit zu hören. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Obi Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Hallo, Guter Einwand. Das kann noch blöder ausgehen :naughty: + Kaputte Scheibe + Klage auf Schmerzensgeld + Anzeige wegen Nächtlicher Ruhestörung. - Geklautes Radio - Versicherungsschutz (Teilkasko) entfällt, da Vandalismus :scared: Gruß Obi 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
guest-adabeier Geschrieben 24. Januar 2011 Share Geschrieben 24. Januar 2011 Hi uslex ... aber die Sirene auf dem Dach des Rathauses darf doch auch in der Nacht losgehen, sobald die Feuerwehr alarmiert werden muss. Und diese Sirene ist schon reichlich laut und auch sehr weit zu hören. ... schon bald gibts ne neue Abschreckungsmethode Gruss adabeier 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dagget Geschrieben 25. Januar 2011 Share Geschrieben 25. Januar 2011 (bearbeitet) Weiß jemand wie teuer nächtliche Ruhestörung werden kann? Wenns unter 200€ sind, würd ichs investieren, bevor ich mir mein Auto ruinieren lass. Man muss die Sirene ja nicht die ganze Nacht heulen lassen. Soll ja nur den Dieb vom Einsteigen abbringen! mfg Markus bearbeitet 25. Januar 2011 von dagget 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TODDE Geschrieben 25. Januar 2011 Share Geschrieben 25. Januar 2011 Man muss die Sirene ja nicht die ganze Nacht heulen lassen. Soll ja nur den Dieb vom Einsteigen abbringen! Soweit ich weiss, sind 30 Sekunden für eine Alarmanlage erlaubt. Eine Sirene im Auto wird evt. aber - da durch die Karosserie abgeschirmt - vielleicht ein wenig leiser sein... ;) Gruss vom Todde 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uslex Geschrieben 25. Januar 2011 Share Geschrieben 25. Januar 2011 Eine Sirene im Auto wird evt. aber - da durch die Karosserie abgeschirmt Das wichtigste ist doch, das dem Dieb im Inneren des Wagens die Ohren abfallen. :bleh: 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TODDE Geschrieben 25. Januar 2011 Share Geschrieben 25. Januar 2011 Das wichtigste ist doch, das dem Dieb im Inneren des Wagens die Ohren abfallen. :bleh: Das meine ich doch damit... ;) Nach aussen dröhnt sie leiser (Für die Nachbarschaft) Und innen "verwöhnt" sie den Dieb... :thumbup: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
guest-adabeier Geschrieben 25. Januar 2011 Share Geschrieben 25. Januar 2011 (bearbeitet) So Freunde, wie nicht anders zu erwarten, gibt's auch für und gegen den Lärm eine Verordnung. :angry: :bleh: Ich hab sie für euch schon mal durchgelesen und dabei feststellen müssen, dass die von der Mehrheit unterstützte Variante „Sirenenalarm" eigentlich keine Chance auf Erhalt des behördlichen Segens hat. :whistling: :thumbdown: Ausser es gelingt uns, die Behörde davon zu überzeugen, ... dass in diesem speziellen Fall unter dem § 7 Sonderregelungen, beim Absatz (1) die Verbote gelten nicht für ..., der Punkt 2: Massnahmen, die der Verhütung oder Beseitigung einer Notlage dienen, in Anwendung zu bringen ist. :lol: :lol: Gruss adabeier PS.: falls es den Einen oder Anderen interessiert, findet ihr den vollständigen Wortlaut hier. bearbeitet 25. Januar 2011 von adabeier 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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