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Winterreifen


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Hallo zusammen,

habe mir ja hier im Forum gebrauchte Winterräder (Link) gekauft. Da ich noch krank bin und wir schon September haben, dachte ich mir, dass ich mich so langsam kümmern könnte... Lese mir also das zugehörige Teilegutachten durch und finde dort folgenden Satz:

"Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach §... einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf einen Vordruck gemäß .... schriftlich bestätigt hat."

Muss ich nun tatsächlich nach jedem WR Anbau zum Sachverständigen? Oder verstehe ich da was falsch? Das kann doch nicht sein... Gibt es da vielleicht eine allgemeingültige Regelung, die ich nicht kenne?

Grüße,

Lexus-Bär

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Montierst Du eine andere Rad-Reifen Kombination als in den Papieren eingetragen ist, so muss das auch eingetragen werden! :g:

Ja, sie stehen nicht in der Zulassungsbescheinigung. Aber ich dachte, da es die Standard-WR für den RX 400h sind, dass es da vielleicht irgendeine andere Regelung gibt? Dass die Rad/Reifenkombination für den RX 400h zugelassen ist, steht ja im Teilegutachten. Es geht also nur um den Anbau. Und wenn ich Sommerreifen anbaue, dann muss das doch auch nicht geprüft werden?

Verstehe es nicht so richtig.

Danke für Deine Antwort,

Lexus-Bär

bearbeitet von Lexus-Bär
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Ja, sie stehen nicht in der Zulassungsbescheinigung. Aber ich dachte, da es die Standard-WR für den RX 400h sind, dass es da vielleicht irgendeine andere Regelung gibt? Dass die Rad/Reifenkombination für den RX 400h zugelassen ist, steht ja im Teilegutachten. Es geht also nur um den Anbau.

Also die Rad-Reifen-Kombination steht nicht im COC (Certificate of Conformity) und somit auch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1. Somit darf sie grundsätzlich erstmal nicht verwendet werden.

Ausnahmen:

  1. Es gibt eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Dann müssen die Zulassungspapiere auch nicht korrigiert werden, du musst nur die ABE bei Dir führen.
  2. Es gibt ein Teilegutachten. Mit dem gehst Du zum TÜV/Dekra. Der Prüfer überprüft, ob die im Gutachten geforderten Auflagen erfüllt sind. Ist dies erfüllt, werden die Zulassungspapiere korrigiert durch eine Eintragung des Anbauteils (hier: Rad/Reifenkombination)

Kleiner Hinweis für Dich: Bei den Original-Lexus-Winterrädern für den GS gab es zunächst (2006-2009) auch nur ein Teilegutachten. Ich habe aber letztes Jahr nochmal beim Teilemann des hiesigen Lexusforums nachgefragt und siehe da, es gab in der Zwischenzeit eine ABE. Somit entfiel die Eintragung.

Und wenn ich Sommerreifen anbaue, dann muss das doch auch nicht geprüft werden?

Nur sofern sie zugelassen sind.

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Ausnahmen:

[*]Es gibt eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Dann müssen die Zulassungspapiere auch nicht korrigiert werden, du musst nur die ABE bei Dir führen.

Jein, denn teilweise muss auch trotz ABE eine Abnahme durch den TÜV erfolgen. Jedoch ist dieser Passus besonders vermerkt, also immer genau die ABE durchlesen.

"Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach §... einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf einen Vordruck gemäß .... schriftlich bestätigt hat."

War bei mir genauso. Das bedeutet für dich das du trotz ABE deinen RX mit den Winterrädern vom TÜV abnehmen lassen musst (Kosten ca. 40€).

bearbeitet von RX300mh
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Jein, denn teilweise muss auch trotz ABE eine Abnahme durch den TÜV erfolgen. Jedoch ist dieser Passus besonders vermerkt, also immer genau die ABE durchlesen.

Stimmt, da war ich zu schnell beim Tippen.

Die Frage ist doch, ob es nicht schon eine ABE ohne Auflagen von Lexus gibt.

Edit: Wieso ändern eigentlich Moderatoren Ihre Beiträge, ohne dass das ersichtlich ist?

bearbeitet von MIBLex
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Ich kann gar nicht verstehen, dass man sich 17"ler für den RX anschafft, obwohl immer wieder günstig 18"ler in der eingetragenen Dimension in der Bucht verscherbelt werden. Erst letzte Woche ging wieder ein brandneuer Satz für sage und schreibe 600,- EUR weg:

http://www.ebay.de/itm/140596539528?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649

Da kann man sich die Eintragerei sparen... ;)

Gruß, Alex

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Edit: Wieso ändern eigentlich Moderatoren Ihre Beiträge, ohne dass das ersichtlich ist?

Das stimmt nicht.

Wenn ein Moderator etwas verändert (egal ob seine Eigenen oder fremde Beiträge), dann ist es grundsätzlich immer mit einem "edit" Hinweis versehen.

Unsichtbare Änderungen dürfen nur die S-Mods und der Administrator machen, die Moderatoren hingegen dürfen das nicht.

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Falsch, ein Super-Moderator ist ein Moderator, sowie ein Apfelbaum ein Baum ist. So und jetzt beenden wir diese Diskussion, denn hier geht es um Winterräder und nicht um die Differenzierung von Gattungsbegriffen. Ich bin hier jetzt draußen.

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Liebe Lexus-Kollegen,

besten Dank für die vielen Antworten innerhalb kürzester Zeit. Ich denke, meine Frage ist hiermit eindeutig beantwortet. :thumbup:

Grüße vom Lexus-Bär

@ MIB-Lex: Deine Antworten sind immer genau nach meinem Stil: kurz und prägnant, klar strukturiert. Danke und Grüße

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Kleiner Hinweis für Dich: Bei den Original-Lexus-Winterrädern für den GS gab es zunächst (2006-2009) auch nur ein Teilegutachten. Ich habe aber letztes Jahr nochmal beim Teilemann des hiesigen Lexusforums nachgefragt und siehe da, es gab in der Zwischenzeit eine ABE. Somit entfiel die Eintragung.

Gute Idee, werde meinem Lexus-Forum mal ne Mail schreiben :rolleyes:

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  • 3 weeks later...

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